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STEUER/043: Erhöhung der Steuer auf Dieselkraftstoff vermeiden (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 14. April 2011

Bundesregierung will Erhöhung der Steuer auf Dieselkraftstoff vermeiden


Mit den Änderungen der Energiesteuerrichtlinie will die Europäische Kommission die Verbrauchsteuern auf die Verwendung von Energieerzeugnissen und Strom in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch weiter harmonisieren. Sie bestimmt dazu Mindeststeuersätze für die steuerbare Energie (insb. Mineralöle, Erdgas, Kohle und Strom) und legt den Rahmen für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen fest.

Inwieweit die Änderungen der Energiesteuerrichtlinie auch von den Mitgliedstaaten gewollt sind, lässt sich derzeit nicht einheitlich beantworten. Dies ist aber nötig, denn um die Änderungen der Richtlinie durchzusetzen, muss der Vorschlag der Kommission noch vom Rat der Europäischen Union einstimmig - gegebenenfalls mit Änderungen - beschlossen werden.

Ob Deutschland dem Vorschlag zustimmen wird, kann noch nicht abschließend beantwortet werden. Zunächst wird die Bundesregierung detailliert prüfen, welche Folgen sich für Deutschland aus den Vorschlägen ergeben. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass Änderungen der gewachsenen Besteuerungsstrukturen in Deutschland nicht zu unzumutbaren Folgen bei Wirtschaft und Verbrauchern führen.

Auf dem Prüfstand stehen dabei insbesondere die folgenden zwei Vorschläge der Europäischen Kommission:

Demnach sollen künftig Energieerzeugnisse mit zwei Steuerarten belegt werden. Neben die bisherige Besteuerung des Energieverbrauchs soll zusätzlich eine CO2-Steuer mit eigenem Mindeststeuersatz treten. Dies kann sich negativ auf die Höhe des Besteuerungsniveaus auswirken und muss daher näher untersucht werden.

Zudem soll bei der bereits erhobenen Steuer auf den Energieverbrauch künftig die Besteuerung nach dem Energiegehalt der Energieerzeugnisse erfolgen. Das bedeutet, bei gleicher Verwendung soll grundsätzlich auch der gleiche Steuersatz gelten. In Deutschland wäre von dieser Änderung insbesondere das Verhältnis der Steuersätze auf Diesel und Ottokraftstoff betroffen, da Diesel je Liter dann wegen seines höheren Energiegehaltes höher als Ottokraftstoff besteuert werden müsste.

Die Änderung der Energierichtlinie soll grundsätzlich bereits zum 1. Januar 2013 wirksam werden; für die Änderung bei der Besteuerung von Kraftstoffen ist eine Übergangszeit bis zum Jahr 2023 vorgesehen.

Der Vorschlag zur Änderung der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG kann auf der Internet-Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden:
Vorschlag zur Änderung der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 14.04.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2011