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UNTERNEHMEN/192: Zweite deutsche Bürgschaftsmethodik genehmigt (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 7. Dezember 2007

EU-Kommission genehmigt 2. deutsche Bürgschaftsmethodik


Am 28.11.2007 hat die EU-Kommission die deutsche Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierungen genehmigt.

Der Staatssekretär im Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Wuermeling begrüßt die Entscheidung: "Die Entscheidung der EU-Kommission zu staatlichen Bürgschaften schließt eine Sicherheitslücke bei der Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs mittelständischer Unternehmen."

Bundesweit können nunmehr auch Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierungen von Banken ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission vergeben werden, wenn die Bürgschaft nicht über bestimmte, vom Unternehmensrating abhängige Grenzen hinausgeht. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hatte sich dafür eingesetzt, die von der EU-Kommission am 25. September 2007 getroffene Entscheidung für Bürgschaften zugunsten von Investitionsfinanzierungen entsprechend zu ergänzen. Damit wird Finanzierungserfordernissen kleiner und mittelständischer Unternehmen im gesamten Bundesgebiet Rechnung getragen, die aufgrund eines Mangels an anderweitigen Sicherheiten gegeben sind.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 7. Dezember 2007
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 01888-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-p2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2007