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WISSENSDURST/009: Ben und Stefan - Die Energiesparlampe (3) (SB)


Die Energiesparlampe - Richtlinie erlassen (2002/95/EG)

Teil 3


Ben und Stefan - Buntstiftzeichnung: © 2012 by Schattenblick

Zeichnung: © 2012 by Schattenblick

Stefan: "Ich habe gestern abend noch mit meiner Mutter gesprochen, sie wollte wissen, was wir gerade so treiben. Da habe ich ihr von unserem Lampen-Projekt erzählt und sie war ganz Ohr. Auf jeden Fall möchte sie gern unsere Schlussfolgerungen hören, denn sie ärgert sich schon lange über das 'Glühbirnen-Verbot'. Sie kann das nicht ab, wenn einer versucht, sie zu bevormunden. Außerdem ist sie nicht überzeugt, ob sie wirklich spart, wenn sie sich Energiesparlampen kauft - und sie ist wütend, weil in den Lampen doch ein Giftstoff drin ist, der eigentlich verboten worden ist, eben weil er so giftig ist. Du hättest sie mal hören sollen ..."

Ben: "Glaub' ich dir. Aber wir wollen doch lieber wissenschaftlich vorgehen, oder? Also, wo wollen wir nachlesen, warum das Quecksilber doch in den Energiesparlampen sein darf?"

Stefan: "Versuchen wir 's im Netz."

Schon schwingt sich Stefan vor Bens Computer, knipst den Bildschirm an, dreht sich zu Ben und fragt: "Was soll ich schreiben?"

Ben: "Einfach 'Quecksilber in Energiesparlampen erlaubt?'. Mal sehen, was wir da so finden. Was anderes weiß ich jetzt auch nicht."

Stefan: "Los geht 's."

Mit dem 'Einfinger-Adler-Suchsystem' tippt er die Frage in den Computer. Nach einem Moment wird eine ganze Reihe von Beiträgen angezeigt. Ben und Stefan entscheiden sich für einen, der die Beschränkung von Giftstoffen in Elektro- und Elektronik-Geräten zum Thema hat. Der Text allerdings ist sehr umfangreich und schwierig.

Ben: "Also, bei aller Mühe, ich verstehe das nicht wirklich. Sollen wir das jetzt Satz für Satz durchgehen oder lieber meinen Vater fragen, ob er sich das mal ansieht und für uns übersetzt?"

Stefan: "Hmm, denke das ist schlauer und zeitsparender. Wann kommt er denn nach Hause?"

Ben schaut auf sein Handy und überlegt kurz: "Eigentlich müsste er schon hier sein!" Er springt auf und brüllt die Treppe hinunter: "Mamaaa, ist Papa schon zurück?"

Mutter: "Ja, in seinem Arbeitszimmer - aber du sollst nicht immer so brüllen, komm' einfach runter, wenn du mich was fragen willst!"

"Bin schon unterwegs", ruft er zurück und an Stefan gerichtet: "Los, komm, wir fragen ihn, ob er zu mir nach oben kommt, dann können wir den Text auf dem Schirm lassen ..."

Polternd rumpeln sie die Treppe hinunter, an der Küche vorbei ins Arbeitszimmer. Beide fangen ihren Schwung mit den Händen an der Schreibtischkante ab und kommen zum Stehen.

Vater: "Du meine Güte, was ist denn mit euch los? Brennt es irgendwo?"

Ben: "Kannst du uns helfen, Papa? Wir haben einen Text gefunden im Netz, den wir aber nicht so leicht verstehen. Kannst du den für uns lesen und uns sagen, was da wirklich Wichtiges drin steht? Bitte, Papa, hab' Zeit und komm' mit nach oben."

Vater: "Seid ihr immer noch mit den Lampen beschäftigt?"

Ben: "Hmm, exakt!"

Vater: "Na gut, dann los!"

Ben und Stefan rennen wieder die Treppe hinauf, sehen die Mutter kopfschüttelnd in der Küchentür stehen und landen vor dem Computer. Bens Vater kommt wenig später. Stefan rollt ihm den Stuhl zurecht, und er beginnt zu lesen. Nach einer Weile notiert er sich einige Sätze und dreht sich zu den beiden um.

Vater: "Also, ich versuch 's mal zusammenzufassen: Im Jahr 2003 wurde eine Richtlinie erlassen (2002/95/EG) vom Europäischen Parlament und dem Rat zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elekto- und Elektronik-Geräten. Die Abkürzung lautet: RoHS. Gelten soll diese Richtlinie in den EU-Staaten und sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft. Das ist ja schon eine Weile her! Einige Substanzen, die für Elektronik gebraucht werden, gelten als höchst umweltgefährdend, da sie toxisch, also giftig wirken oder nicht bzw. nur schlecht abgebaut werden können.

Moment, hier sind einige aufgeführt, aber ich nenne nur die beiden, die ihr bestimmt kennt. Also Blei und Quecksilber. Die sollen, wie auch die anderen, laut dieser Richtlinie aus den Produkten verbannt werden. Da das aber für die Industrie nicht machbar war, hier sagen sie "produktionstechnisch nicht umsetzbar" - jedenfalls nicht in der gewünschten Zeitspanne - wurde die Richtlinie wieder geändert. Moment mal, ja, am 18. August 2005. Da wurden dann Grenzwerte festgelegt. Ich nenne euch wieder nur die von Blei und Quecksilber. Für beide gilt ein maximaler Wert von 0,1 Gewichtsprozent, das bedeutet 1 Gramm pro 100 Gramm. Alles klar?"[1]

Ben und Stefan: "Soweit erst mal ..."

Vater: "Dann kommen wir zu euren Lampen. Denn es gibt von dieser Regelung auch Ausnahmen. Quecksilber ist in Kompaktleuchtstofflampen, den sogenannten 'Energiesparlampen' in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe erlaubt."

Stefan: "Verstehe ich das richtig, das Quecksilber darf weiter benutzt werden, weil es noch keine andere technische oder - wie nannten die das noch - keine produktionstechnische Möglichkeit gibt?"

Vater: "So habe ich das jedenfalls auch verstanden."

Ben: "Das ist schon mal wieder ein fetter Minuspunkt für die
Energiesparlampe!"

Stefan: "Vielen Dank für die Erklärung."

Ben: "Ja, danke, Papa."

Vater: "Was habt ihr denn nun noch vor?"

Ben: "Wir möchten rausfinden, ob die neuen 'Energiesparlampen' wirklich Energie sparen und ob die alten Glühbirnen wirklich so viel schlechter sind. Ich meine, im Sinne von umweltschädlich und so ..."

Stefan: "Genau, das machen wir noch, aber nicht mehr heute!"

Fußnote:
[1] Amtsblatt der Europäischen Union vom 13.02.2003 - L37/19-22: Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

30. August 2012