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GLEICHHEIT/4168: Zur Auslieferungsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Im Schatten von Guantanamo:
Die Auslieferungsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Von Bill Van Auken
14.‍ ‍April 2012



Die am Dienstag getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Großbritannien die Auslieferung von fünf mutmaßlichen Terrorverdächtigen an die US-Justiz zu erlauben, sagt eine Menge aus über den Zerfall demokratischer Prinzipien in ganz Europa.

Im Juli 2010 begann der EGMR, sich mit dem Fall zu befassen. Das offensichtlichste juristische Problem, auf das das amerikanische Auslieferungsersuchen stieß, war die Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei handelt es sich um den internationalen Vertrag, auf dessen Grundlage das Gericht einst gegründet worden ist. Er enthält eine Anzahl von Prinzipien, die der Auslieferung und den Praktiken der US-Regierung widersprechen.

In der Konvention heißt es zum Beispiel, dass jeder, der in Gewahrsam genommen oder verhaftet wird, "umgehend einem Richter vorzuführen" ist und "innerhalb angemessener Zeit das Recht auf einen Prozess oder auf Freilassung bis zum Prozess hat".

Die beiden von dem Auslieferungsverfahren betroffenen Ausländer, Adel Abdul Bary, ein Ägypter, und Khaled al-Fawwaz, ein Saudi, sitzen seit zwölf Jahren ohne Prozess in Haft.

Babar Ahmad, ein britischer Staatsbürger, sitzt seit acht Jahren in Haft und wartet ebenso lang auf seine Auslieferung. Sein angebliches Verbrechen besteht in "materieller Unterstützung des Terrorismus". Er hat von 1997 bis 2003 islamistische Websites betreut, die Aufständische in Tschetschenien und Afghanistan unterstützten.

Syed Talha Ashan, dem dasselbe Verbrechen wie Ahmad vorgeworfen wird, sitzt seit Juli 2006 in Haft, ebenfalls auf der Grundlage eines Auslieferungsersuchens der USA.

Abgesehen von den offensichtlichen Verstößen Großbritanniens gegen die angeblich vom EGMR geschützten Rechte, sind die USA dafür berüchtigt, sich das Recht herauszunehmen, Einzelpersonen auf unbestimmte Zeit ohne Anklage in militärischem Gewahrsam zu halten.

So halten sie seit einem Jahrzehnt Menschen unter diesen Bedingungen in ihrem Gefangenenlager in Guantanamo Bay fest. Präsident Obama hat kürzlich ein Gesetz unterzeichnet, das ihm das "Recht" gibt, US-Bürger auf unbestimmte Zeit in Militärgewahrsam zu nehmen.

Die europäische Menschenrechtskonvention enthält auch eine Klausel, dass Mitgliedsstaaten Menschen nicht an Staaten ausliefern dürfen, in denen die Gefangenen gefoltert werden könnten. Auch hierfür ist die US-Regierung berüchtigt. Sie behält sich nicht nur das Recht auf Folter, sondern auch das Recht auf die "außerordentliche Überstellung" von Verdächtigen an andere Länder zum Zweck der Folter vor.

Einen Tag nach der Entscheidung des EGMR gab es vor einem "Kriegsgericht" in Guantanamo einen Streit darüber, ob die Aussage eines Angeklagten über die Anwendung des "Waterboardings" und die Folter mit einer elektrischen Bohrmaschine durch US-Vernehmungsbeamte offen oder in geheimer Sitzung angehört werden sollte.

Die Fortführung der Folterpolitik der Bush-Regierung durch die Obama-Regierung wird dadurch belegt, dass bisher keine einzige Person dafür zur Verantwortung gezogen wurde, Folter zur offiziellen Politik des Staates gemacht zu haben. Darüber hinaus werden die Praktiken auch weiterhin gegen jene angewandt, die als Staatsfeinde angesehen werden.

Zu Beginn dieses Jahres befand der UN-Beauftragte für Folter, dass die Haftbedingungen des Gefreiten Bradley Manning - dem vorgeworfen wird, WikiLeaks mit vertraulichen Dokumenten versorgt zu haben, die US-Kriegsverbrechen belegen - den Tatbestand der Folter erfüllen.

Schließlich verbietet die Europäische Menschenrechtskonvention die Todesstrafe und untersagt die Auslieferung an Länder, in denen die Todesstrafe angewandt wird. Die USA stehen weltweit bei dieser Praxis an fünfter Stelle, gleich hinter China, Saudi-Arabien, Iran und Irak.

In seiner Entscheidung von 2010 umging der EGMR seine juristische Verantwortung, indem er eine Reihe diplomatischer Dokumente der US-Botschaft in London für bare Münze nahm, in denen zugesagt wurde, dass die ausgewiesenen Personen nicht hingerichtet oder gefoltert werden würden.

Weiter könnten die Männer, die in Großbritannien festgehalten werden, vom amerikanischen Präsidenten zu "feindlichen Kämpfern" ernannt und vor ein Militärtribunal gestellt werden. Auch hier befand das Gericht, dass diplomatische Noten versicherten, das werde nicht geschehen.

Offen blieben lediglich die Fragen, ob es sich bei der Isolationshaft in den Hochsicherheitsgefängnissen in Colorado und ADX Florence - wo die ausgewiesenen Personen festgehalten werden sollten - um Folter handele und ob es sich bei den zu erwartenden Urteilen für einige von ihnen - lebenslange Haft ohne die Möglichkeit auf Begnadigung - um unmenschliche Strafen handelt. In Europa gibt es weder solche Gefängnisse, noch solche Strafen.

1996‍ ‍bewertete eine UN-Untersuchungskommission solche Gefängnisse als "unmenschlich und erniedrigend". Die New Yorker Anwaltskammer befand die in ihnen herrschenden Bedingungen als "Folter nach internationalem Recht".

Der Zynismus, mit dem das Gericht diese Bedenken zurückwies, offenbart sich in seiner Feststellung, dass die seelenzerstörerischen Bedingungen längerer Isolationshaft nicht so schlimm wären, da "Gespräche mit anderen Insassen möglich sind, wenn auch zugegebenermaßen nur über den Lüftungsschacht."

Die Entscheidung des Gerichtes war eindeutig politischer Natur. Es war entschlossen, Großbritannien nicht zu verärgern, das wiederum verzweifelt versuchte, die USA nicht zu verärgern, zu denen es eine "besondere Beziehung" als Juniorpartner bei seinen imperialistischen Plündereien pflegt.

Der unterwürfige Charakter dieser Beziehung spiegelt sich in dem 2003 abgeschlossenen Vertrag zwischen Großbritannien und den USA wider, der den USA erlaubt, die Auslieferung britischer Bürger wegen mutmaßlicher in Großbritannien begangener Verletzungen von US-Gesetzen zu verlangen, ohne der britischen Justiz Beweise vorlegen zu müssen.

Genau diese Erwägungen stellen eine tödliche Bedrohung für WikiLeaks-Gründer Julian Assange dar, dem bereits nächste Woche eine Entscheidung des höchsten britischen Gerichtes droht, die seine Auslieferung an Schweden wegen haltloser sexueller Vorwürfe zur Folge haben könnte.

Von dort aus könnte er an die USA ausgeliefert werden, wo ihn ein geheimes Geschworenengericht wegen der Enthüllung von amerikanischen Kriegsverbrechen und wegen Verschwörung gemäß dem Spionagegesetz von 1917‍ ‍angeklagt hat, was für ihn letztendlich die Todesstrafe bedeuten könnte.

Generell gesehen ist die Entscheidung des EGMR Ausdruck eines pervertierten demokratischen Bewusstseins und ein Frontalangriff auf Grundrechte, der derzeit in ganz Europa im Gange ist. Die gesellschaftlichen und politischen Impulse, die innerhalb der USA zu solchen Folgen wie Guantanamo, Auslieferungen, Ermordungen und Folter geführt haben, greifen jetzt mit Macht auf dem europäischen Kontinent um sich.

In Griechenland, Spanien und dem ganzen übrigen Europa setzt die herrschende Elite nicht weniger drastische Sparmaßnahmen durch als die amerikanische Finanzaristokratie. Darunter fallen Lohnkürzungen, die Einschränkung sozialer Dienstleistungen und Steuererleichterungen für Konzerne - kurzum, eine Umschichtung gesellschaftlichen Wohlstands von der Masse der arbeitenden Bevölkerung auf die Finanzoligarchie. Solche Maßnahmen können auf Dauer nicht auf demokratischem Weg durchgesetzt werden.

Zur gleichen Zeit haben die europäischen Staaten sich den USA bei ihren Kriegen im Kolonialstil, wie dem in Libyen, mit dem Ziel des "Regimewechsels", angeschlossen. Den imperialistischen Kriegen im Ausland entspricht das Anwachsen der polizeistaatlichen Unterdrückung im Inneren.

Die europäische herrschende Klasse fürchtet, dass die Krise des Kapitalismus und die Maßnahmen, die sie zur Sicherung ihrer Profite unternimmt, zu revolutionären Erhebungen von unten führen könnten. Sie und ihre "Menschenrechts"-Richter halten es nicht länger für nötig, angesichts der Methoden von Guantanamo oder der barbarischen Verhältnisse im amerikanischen Haftsystem Entsetzen zu heucheln. Sie bereiten dasselbe und noch Schlimmeres in Europa vor.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 14.04.2012
Im Schatten von Guantanamo: Die Auslieferungsentscheidung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
http://www.wsws.org/de/2012/apr2012/egmr-a14.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2012