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GLEICHHEIT/4532: Schmerzensgeld für CIA-Folteropfer


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Schmerzensgeld für CIA-Folteropfer

Von Martin Kreickenbaum
3. Januar 2013



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) in Straßburg hat dem Deutsch-Libanesen Khaled El-Masri Mitte Dezember ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro zugesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass mazedonische Sicherheitsbehörden El-Masri Ende 2003 unrechtmäßig festgenommen, misshandelt und schließlich an Agenten des US-Geheimdiensts CIA übergeben hatten.

Die CIA verschleppte El-Masri dann in ein Geheimgefängnis nach Afghanistan, wo er vier Monate lang verhört und misshandelt wurde. Der Gerichtshof sah darin schwere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, für die die Republik Mazedonien Verantwortung trage.

Obwohl nur Vertreter der mazedonischen Regierung auf der Anklagebank saßen, kommt diesem Urteil große Bedeutung zu. Erstmals sind die brutalen Machenschaften der US-Regierung und ihrer europäischen Komplizen im angeblichen "Kampf gegen den Terror" von einem internationalen Gericht als völkerrechtswidrig verurteilt worden.

Zuvor waren alle Verfahren, die El-Masri in Mazedonien, Deutschland und den USA angestrengt hatte, systematisch hintertrieben worden. Ermittlungen wurden, wenn überhaupt, nur widerwillig und halbherzig aufgenommen, Informationen den Ermittlungsbehörden unter Verweis auf "Staatsgeheimnisse" vorenthalten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand die Darstellung El-Masris in allen Punkten für glaubwürdig und durch internationale Untersuchungen erwiesen. Seiner Beschwerde, die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen, die Überstellung an CIA-Agenten und die Verhinderung einer juristischen Aufarbeitung verstießen gegen zentrale Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), gab der Gerichtshof in allen Punkten statt.

Khaled El-Masri war am 31. Dezember 2003 bei der Einreise nach Mazedonien von Sicherheitskräften festgenommen und in ein Hotel nach Skopje gebracht worden, wo er ohne Kontakt zur Außenwelt und unter ständiger Aufsicht von Geheimdienstbeamten 23 Tage lang festgehalten wurde. Er wurde von den mazedonischen Geheimdienstagenten zwar nicht körperlich misshandelt, sie drohten aber ihn zu erschießen, sollte er versuchen das Hotel zu verlassen.

Am 23. Januar 2004 wurde El-Masri in Handschellen und mit verbundenen Augen zum Flughafen Skopje gebracht, von maskierten CIA-Agenten in Empfang genommen und körperlich und sexuell misshandelt. Anschließend wurde er gewaltsam in ein Flugzeug gebracht, auf den Boden geworfen, angekettet und ruhig gestellt.

Da dies alles unter Anwesenheit mazedonischer Sicherheitsbeamter geschah, sah das Gericht in Straßburg die mazedonischen Behörden als mitverantwortlich für die erlittene Folter an und beurteilte dies als klaren Verstoß gegen Artikel 3 der EMRK, der Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet.

Außerdem sei, so die Richter, den mazedonischen Sicherheitskräften bewusst gewesen, dass das CIA-Flugzeug El-Masri nach Afghanistan ausfliegen werde, da ihnen die Flugplandaten vorlagen. Ihnen müsse daher klar gewesen sein, dass El-Masri weiterer Folter ausgesetzt sein würde.

In Afghanistan wurde El-Masri in das berüchtigte Geheimgefängnis "Saltpit" (Salzgrube) gebracht, wo er weiter misshandelt und immer wieder verhört wurde. Nach vier quälend langen Monaten wurde er im Mai 2004 nach Albanien und weiter nach Deutschland ausgeflogen. Die CIA war wohl mittlerweile selbst zur Überzeugung gelangt, dass El-Masri völlig unschuldig war und fälschlicherweise festgehalten wurde.

Das Gericht in Straßburg gab der mazedonischen Regierung eine Mitverantwortung für die in Afghanistan erlittene Folter. El-Masri war auf mazedonischem Territorium verhaftet worden, obwohl weder ein Haftbefehl noch ein gültiges Auslieferungsersuchen der US-Regierung vorlag. Dass El-Masri in einem Hotel festgehalten wurde und sein Arrest nicht protokolliert wurde, wertete das Gericht als zusätzlicher Beweis für die Illegalität des Vorgehens der mazedonischen Behörden.

Die illegale Inhaftierung ohne jegliche Möglichkeit, diese anzufechten, werteten die Richter als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 5 EMRK) und - aufgrund der Unrechtmäßigkeit der gegen El-Masri ergriffenen Maßnahmen - auch als illegalen Eingriff in das Privat- und Familienleben (Artikel 8 EMRK).

Dass eine Strafanzeige, die El-Masri im Jahr 2008 gegen unbekannte mazedonische Sicherheitskräfte gestellt hatte, nicht weiter verfolgt und schließlich abgewiesen wurde, betrachteten die Straßburger Richter als Verhinderung einer wirksamen juristischen Beschwerde und damit als Verstoß gegen Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die mazedonische Regierung hatte seinerzeit behauptet, in Mazedonien seien lediglich El-Masris Papiere überprüft worden, da ein Verdacht auf Fälschung bestanden habe. Später sei er dann in den Kosovo ausgereist.

Dem Straßburger Gericht lag nun eine schriftliche Stellungnahme des damaligen mazedonischen Innenministers Hari Kostov vor, die bestätigt, dass die mazedonischen Sicherheitsbehörden El-Masri festgenommen, in Skopje ohne Kontakt zur Außenwelt und unter Aufsicht von Geheimdienstbeamten festgehalten und später einem Überstellungsteam der amerikanischen CIA übergeben hatten.

Die Richter stützten sich neben den Ausführungen El-Masris und dem Eingeständnis des ehemaligen mazedonischen Innenministers vor allem auf Ermittlungen des vom Europarat bestellten Sonderermittlers Dick Marty. Marty hatte 2006 und 2007 Berichte erstellt, die die Verstrickungen der europäischen Staaten in die im Namen des "Kampfs gegen den Terror" vom CIA organisierten Verbrechen minutiös nachzeichnen. Der Fall Khaled El-Masris wird dort als "dokumentierte Überstellung" bezeichnet, da seine Verschleppung besonders gut zu recherchieren war.

Dennoch war El-Masri bislang vor jedem Gericht gescheitert. Unmittelbar nach seiner Rückkehr hatte El-Masri einen Anwalt kontaktiert und eine Reihe von Gerichtsverfahren angestrengt.

In den USA wurde eine im Dezember 2005 von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU erstattete Strafanzeige gegen den ehemaligen CIA-Direktor Tenet und weitere CIA-Agenten abgewiesen. Die Abweisung wurde im Oktober 2007 rechtskräftig, nachdem der Supreme Court bestätigt hatte, dass "das staatliche Interesse am Schutz von Staatsgeheimnissen gegenüber dem individuellen Anspruch El-Masris auf Gerechtigkeit" überwiege.

Im Dezember 2008 wies die Staatsanwaltschaft in Skopje El-Masris Strafanzeige gegen unbekannte mazedonische Justizbeamte ab.

Besonders schändlich war das Verhalten der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Obwohl sich neben der Staatsanwaltschaft München auch ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages mit dem Fall befasste, ist trotz der erdrückenden Beweislage bis heute keine Anklage erhoben worden.

Der zur Zeit der Misshandlung amtierende deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) war im Mai 2004 vom US-Botschafter Dan Coats über den Fall informiert worden, hatte sich aber jahrelang in Schweigen gehüllt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) befand 2005, dass "alles rechtsstaatlich Mögliche getan worden sei, um den Fall aufzuklären". Bundesstaatsanwalt Kay Nehm hatte zuvor die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft mit der juristisch zweifelhaften Begründung abgelehnt, im Fall El-Masri liege keine "politische Verschleppung" vor.

Aber das war der Verhöhnung des Opfers nicht genug. Die Staatsanwaltschaft München hatte El-Masri zwischenzeitlich selbst zum Täter gestempelt, indem sie seine Bespitzelung anordnete. Die Telefone seines Anwalts Manfred Gnjidic wurden monatelang überwacht und verfassungsrechtlich geschützte Anwalts- und Redaktionsgeheimnisse verletzt.

Die Staatsanwaltschaft München, bei der bereits 2004 eine Anzeige El-Masris eingegangen war, erließ zwar Anfang 2007 Haftbefehle gegen 13 CIA-Agenten. Diese wurden aber nie vollstreckt, da sich die Bundesregierung weigerte, bei den US-Behörden einen Auslieferungsantrag zu stellen. Eine Belastung der Beziehung zu den USA sollte auf alle Fälle vermieden werden, daher wurden alle von El-Masri angestrengten Verfahren hintertrieben.

Von Wikileaks enthüllte Depeschen der US-Botschaft in Berlin vom Januar/Februar 2007 zeigen, mit welcher Willfährigkeit deutsche Behörden halfen, die Verbrechen gegen El-Masri zu vertuschen. So warnte der damalige stellvertretende US-Botschafter John Koenig die Bundesregierung, bei Ausstellung internationaler Haftbefehle die Folgen für die bilateralen Beziehungen genau abzuwägen.

Im Dezember 2010 wies schließlich ein Kölner Gericht eine Klage El-Masris gegen die Bundesregierung ab, die Auslieferungsanträge gegen die CIA-Agenten zu erzwingen. Für die deutsche Justiz war der Fall damit abgeschlossen.

Doch auch vor dem Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages, der sich bis Mitte 2009 mit den Verstrickungen des Bundesnachrichtendiensts in den Irakkrieg und der deutschen Beteiligung an Verbrechen der US-Geheimdienste beschäftigte, stieß El-Masri auf eine Mauer des Schweigens.

Der Abschlussbericht kam zwar zu dem Schluss, El-Masris Darstellung sei glaubwürdig, konnte aber keine deutsche Beteiligung erkennen. Tatsächlich waren dem Ausschuss viele Akten mit der fadenscheinigen Begründung verweigert worden, sie berührten "staatliche Sicherheitsinteressen". Indizien, die Verstrickungen deutscher Sicherheitskräfte in die Misshandlung und Verschleppung El-Masris nahe legen, konnten so nicht weiter verfolgt werden.

Trotzdem befanden Vertreter der damals in der Opposition befindlichen FDP, die deutsche Regierung trage eine Mitverantwortung. Hellmut Königshaus (FDP) erklärte 2007 zum Fall El-Masri: "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung die Verfolgung schwerer Straftaten gegen einen deutschen Staatsbürger einzig aus Gründen politischer Opportunität vereitelt."

Im Abschlussbericht forderte die FDP die Regierung schließlich auf, alle Akten und Informationen an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln und "die deutschen oder in Deutschland lebenden Opfer der Renditionspraxis dabei zu unterstützen, von den Tätern Schadensersatz zu erhalten".

Doch kaum hatte die FDP mit ihrem Eintritt in die Regierung Merkel 2009 das Justizministerium übernommen, entpuppte sich dies als Lippenbekenntnis. Die zuständige Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat seither keinen Finger gerührt, damit das Khaled El-Masri angetane Unrecht auch vor Gericht als solches anerkannt wird.

Die Bundesregierung hat die illegalen Verschleppungen zwar öffentlich verurteilt, in der Praxis aber toleriert oder dabei sogar mit den USA zusammengearbeitet. Mit dem Straßburger Richterspruch ist die systematischen Verletzungen demokratischer Grundrechte durch die USA und ihrer europäischen Verbündeten nun erstmals rechtskräftig verurteilt worden.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 03.01.2013
Schmerzensgeld für CIA-Folteropfer
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2013