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GLEICHHEIT/4996: Hungerlöhne für 1,1 Millionen Selbständige


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Hungerlöhne für 1,1 Millionen Selbständige

Von Konrad Kreft
18. Januar 2014



Ein Viertel der Selbständigen in Deutschland erzielt einen Stundenlohn, der unterhalb des von der Großen Koalition geplanten Mindestlohns von 8,50 Euro liegt. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, die der Welt am Sonntag vorliegt.

Die Studie beruht nicht auf unabhängigen Untersuchungen, sondern auf den Angaben der Betroffenen. Das DIW teilte den Vorsteuerjahresgewinn durch die angegebenen Arbeitsstunden und errechnete so ein Äquivalent, das dem Stundenlohn nahekommt. Obwohl die Zahlen also mit Vorbehalt zu behandeln sind, geben sie einen Eindruck über das Ausmaß schlecht bezahlter Arbeit unter Selbständigen.

Mit einem Viertel ist der Geringverdiener-Anteil hier deutlich größer als unter abhängig beschäftigten Arbeitnehmern, von denen etwa 15 Prozent weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Es ist davon auszugehen, dass nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns noch mehr Arbeiter und Angestellte in die Selbständigkeit - oder Scheinselbständigkeit - abgedrängt und zu wesentlich schlechteren Bedingungen als "freischaffende Mitarbeiter" beschäftigt werden.

Im Jahr 2012, aus dem die vom DIW ausgewerteten Zahlen stammen, gab es in Deutschland 4,4 Millionen Selbständige. Von ihnen verdienten rund 1,1 Millionen weniger als 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Bei 770.000 handelte es sich um Ein-Mann-Unternehmen, die übrigen 330.000 beschäftigten zusätzlich Mitarbeiter.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) setzt die Zahlen sogar noch höher an. Nach seinen Berechnungen verdienen 29 Prozent der Selbstständigen in Deutschland weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Bei Selbständigen, die allein oder mit nur einem Beschäftigten arbeiten, sind es 34 Prozent.

Laut den Zahlen des DIW sind 22 Prozent der Solo-Selbständigen mit geringem Einkommen Angehörige akademisch freier Berufe. Dazu gehören unter anderem Juristen, die nach der Existenzgründung in den ersten fünf Jahren oft nur Verluste erwirtschaften.

Zu den "Existenzgründern am unteren Rand der Einkommensskala" gehören aber laut Welt am Sonntag auch: "Freischaffende Künstler, die in Berlin im Schnitt von gerade mal 800 Euro im Monat leben. Geisteswissenschaftler, die sich als Lehrer in Volkshochschulen verdingen. Kosmetikerinnen, die ihre Dienste zu Schleuderpreisen anbieten."

Zu den sonstigen "Kümmerexistenzen", wie DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke die Kleinstgewerbetreibenden in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nennt, zählen auch Friseure, Kioskbesitzer, Betreiber kleiner Läden, Kneipenwirte sowie freischaffende Künstler und Dozenten.

Bei Kioskbesitzern, die überdurchschnittlich lange arbeiten, ist das Einkommen pro Stunde besonders niedrig. Laut einer Untersuchung der EBS Business School in Oestrich-Winkel haben sie eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 82 Stunden.

Viele dieser Existenzgründungen, sagte Brenke der FAZ, geschähen "aus der Not und nach langer Arbeitslosigkeit". Vierzig Prozent der "Allein-Unternehmer" behielten nach Abzug der Kosten derart wenig Mittel in der Hand, dass sie nicht in der Lage seien, Rücklagen zu bilden. Für Investitionen als Vorsorge für Krankheit oder Alter sei kein Geld vorhanden.

Eine Hauptverantwortung für diese Zustände trägt die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD). Im Rahmen der Hartz-Gesetze führte sie im Januar 2003 unter anderem auch die "Ich-AG" ein, mit der hundertausende Arbeitslose regelrecht in die Selbständigkeit gedrängt wurden. Im Juli 2006 wurde der "Existenzgründungszuschuss" für "Ich-AGs" abgeschafft. Seither haben nur noch Arbeitslosengeld-I-Empfänger Anspruch auf Gründungszuschüsse. Langzeitarbeitslose haben ihn nicht, werden aber von den Jobcentern dennoch ermutigt, aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit zu treten.

Die Welt am Sonntag aus dem rechtsgerichteten Springer-Verlag benutzt die Zahlen über die niedrigen Einkommen vieler Selbständiger, um gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu argumentieren. Sie warnt, in einigen Unternehmen würden die Chefs nach Einführung des Mindestlohns "mit weniger Geld nach Hause gehen (...) als die eigenen Angestellten". Außerdem behauptet sie: "Durch die gesetzliche Lohnuntergrenze werden Hunderttausende Selbstständige zu den neuen Niedriglöhnern Deutschlands."

Diese Argumente sind an Zynismus nicht zu überbieten. Die Welt am Sonntag schlägt nicht vor, die Lage der schlecht verdienenden Selbständigen und Scheinselbständigen zu verbessern, sondern Arbeitnehmer noch schlechter zu bezahlen, damit es trotz der schlechten Arbeitsbedingungen weiterhin einen Anreiz - oder einen Zwang - gibt, eine prekäre, unsichere und schlecht bezahlte selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Die von der Zeitung zitierten Zahlen zeigen, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Große Koalition ein großer Schwindel ist. Erstens ist der vorgesehene Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde kümmerlich niedrig. Er deckt noch nicht einmal den Lebensunterhalt und wird dazu dienen, das allgemeine Lohnniveau weiter abzusenken. Zweitens werden ihn viele Unternehmen umgehen, indem sie Arbeitnehmer entlassen und als "freischaffende Mitarbeiter" weiter ausbeuten. In vielen Branchen - den Medien, dem Verlagswesen und zunehmend auch der Bildung - sind solche Verhältnisse längst üblich.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 18.01.2014
Hungerlöhne für 1,1 Millionen Selbständige
http://www.wsws.org/de/articles/2014/01/18/selb-j18.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2014