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GLEICHHEIT/6271: Europäischer Gerichtshof erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Europäischer Gerichtshof erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Von Peter Schwarz
16. März 2017


Die unternehmerische Freiheit steht höher als die Religionsfreiheit. Das ist die Kernaussage zweier Urteile, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag zum muslimischen Kopftuch gefällt hat. Er stärkt damit die islamophoben und ausländerfeindlichen Tendenzen, die derzeit in Europa Auftrieb haben.

Das Gericht entschied, dass Unternehmen muslimischen Frauen das Tragen des Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagen können, insbesondere wenn sie Kontakt zu Kunden haben. Die Unternehmen dürfen ein solches Verbot allerdings nicht mit Beschwerden einzelner Kunden oder Vorurteilen gegenüber Muslimen begründen. Sie müssen eine Arbeitsanordnung erlassen, "die politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber den Kunden gewährleistet", heißt es in der Begründung.

"Der Wunsch eines Arbeitgebers, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, gehört zur unternehmerischen Freiheit", die durch die EU-Grundrechtecharta geschützt sei, argumentiert der EuGH. Dieses Ziel rechtfertige Verbote weltanschaulicher Symbole "insbesondere" dann, wenn sie nur für Arbeitnehmer gälten, "die mit den Kunden in Kontakt treten sollen".

Mit anderen Worten: Religiöse Diskriminierung ist erlaubt, wenn alle Religionen diskriminiert werden. Dabei weiß auch das Gericht, dass in der Praxis vor allem muslimische Frauen von dem Urteil betroffen sind,. Es räumt ein, dass das Bekenntnis zur Neutralität auch eine "mittelbare Diskriminierung" von Muslimen verbergen könne. Trotzdem stellt es die unternehmerische Freiheit höher als deren Rechte.

Ein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung erinnert an den berühmten Satz von Anatole France, das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbiete "den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen". Auf die EuGH-Urteile übertragen bedeute das: "Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet es Christen, Atheisten und Muslimen gleichermaßen, ein Kopftuch zu tragen."

Sollten Unternehmen in großem Umfang von dieser "unternehmerischen Freiheit" Gebrauch machen, würde dies die Verdrängung muslimischer Frauen aus ganzen Berufszweigen bedeuten - etwa als Verkäuferin, als Kassiererin im Supermarkt oder als Angestellte am Schalter eines Dienstleitungsunternehmens.

Im einzelnen ging es bei den beiden Urteilen um den Fall einer Software-Designerin aus Frankreich, deren Unternehmen sie zum Ablegen des Kopftuchs zwingen wollte, und einer Rezeptionistin aus Belgien, die wegen des Tragen des Kopftuchs entlassen worden war.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben Grundsatzcharakter für die gesamte EU. Sie werden in vielen Ländern, die bisher der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz den Vorrang gaben, die Rechtspraxis verschärfen.

So hat das deutsche Bundesarbeitsgericht 2002 einer Verkäuferin recht gegeben, die von einem Kaufhaus gekündigt worden war, weil sie sich für das Tragen des Kopftuchs entschieden hatte. Das Urteil enthielt zwar zahlreiche Schlupflöcher. So erklärte das Gericht ein Verbot des Kopftuchs für zulässig, wenn eine konkrete "Störung des Arbeitsfriedens" vorliege oder der Umsatz des Kaufhauses leide. Trotzdem setzte sich seitdem eine eher liberale Praxis durch.

2015 entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass auch ein Kopftuchverbot an Schulen nur noch in Ausnahmefällen möglich sei. Es stellte damit die individuelle Glaubensfreiheit höher als das staatliche Neutralitätsgebot. Nun hat der EuGH diesen Grundsatz für Privatunternehmen auf den Kopf gestellt.

Experten gehen davon aus, dass sich die deutsche Rechtsprechung rasch an die neue Linie anpassen und die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz abschaffen wird. "Das Bundesarbeitsgericht wird das Urteil aus Luxemburg eins zu eins übernehmen", kommentierte Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht in Bonn.

Auch das zweite oberste europäische Gericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, entscheidet in jüngster Zeit regelmäßig gegen die Religionsfreiheit für Muslime. 2014 billigte er ein allgemeines Burkaverbot in Frankreich, 2015 ein französisches Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, und 2016 entschied er gegen die Befreiung muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht.

Das Recht, eine Religion frei wählen und ausüben zu können, ist wie das Recht auf Meinungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht. Es ist nicht Aufgabe des Staates, darüber zu bestimmen, was jemand glauben, denken oder tun darf.

Die Beschränkung dieses Rechts durch die obersten europäischen Gerichte ist Bestandteil eines Rechtsrucks der gesamten herrschenden Klasse. Diese reagiert auf die wachsenden sozialen und internationalen Spannungen, indem sie nach innen und außen aufrüstet und rechte, ausländerfeindliche Stimmungen schürt.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 16.03.2017
Europäischer Gerichtshof erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
http://www.wsws.org/de/articles/2017/03/16/kopf-m16.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2017

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