Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


GLEICHHEIT/6406: Nach Nepal abgeschobene Bivsi Rana kann nach Duisburg zurückkehren


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Nach Nepal abgeschobene Bivsi Rana kann nach Duisburg zurückkehren

Von Elisabeth Zimmermann
2. August 2017


Anfang letzter Woche wurde bekannt, dass Bivsi Rana, die am 29. Mai von Beamten der Duisburger Ausländerbehörde aus dem Unterricht heraus geholt und mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben wurde, gemeinsam mit ihren Eltern nach Duisburg zurückkehren kann. Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen und war bei ihrer Abschiebung 14 Jahre alt.

Dieser relativ glückliche Ausgang der brutalen Abschiebung ist vor allem dem großen Einsatz von Mitschülern, Lehrern und Eltern des Steinbart-Gymnasiums zu verdanken. Auch zahlreiche andere Menschen haben gegen das rücksichtslose Vorgehen der Duisburger Ausländerbehörde protestiert und die sofortige Rückkehr von Bivsi und ihren Eltern aus Nepal gefordert.

Eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag, die sich für die Rückkehr von Bivsi und ihrer Familie einsetzte, erreichte in kurzer Zeit 50.000 Unterstützer. Ein Benefiz-Konzert für die Familie brachte mehrere Tausend Euro ein, so dass die Flugkosten der Familie damit bezahlt werden können, sobald sie ihre Visa für die Rückkehr nach Duisburg von der deutschen Botschaft in Kathmandu erhalten haben.

Am 12. Juni hatten rund tausend Schülerinnen und Schüler für die Rückkehr Bivsis und ihrer Eltern demonstriert [1]. Sie zogen durch die Duisburger Innenstadt vor das Rathaus. Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD), dessen Worte zunächst in einem Pfeifkonzert untergingen, hatte dennoch versucht, die Abschiebung als "rechtmäßig" zu verteidigen.

Bivsis Eltern waren 1998 nach Deutschland gekommen und hatten vergebens Asyl beantragt. 2002 wurde Bivsi geboren. In dem Versuch, einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erhalten, hatte die Familie fast 20 Jahre lang bei diversen Gerichten vergeblich auf ein Bleiberecht geklagt.

Den Asylantrag lehnten die Behörden erstmals vor 15 Jahren ab. Es folgten mehrere Klagen der Eltern. Die letzte wurde im März 2016 abgewiesen. Auch die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen, das von 2010 bis Mai 2017 von einer SPD-Grünen-Koalition regiert wurde, hatte zum Schluss einen Antrag der aus Nepal geflüchteten Familie abgelehnt.

Begründet wurde die Ablehnung damit, dass die Eltern vor zwei Jahrzehnten bei ihrer Flucht aus Nepal falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten. Sie hatten aus Angst vor Verfolgung in Nepal einen falschen Namen angegeben. Dies war aber durch eine Selbstanzeige des Vaters bereits geklärt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgrund dieser Selbstanzeige 2013 eingestellt.

Abgeschoben wurde die Familie unter der Verantwortung von Innenminister Ralf Jäger (SPD). Die rot-grüne Landesregierung stand für eine rabiate Abschiebepolitik. In ihren letzten Amtsjahren führte NRW mehr Abschiebungen durch als jedes andere Bundesland.

Die CDU-FDP-Koalition, die sie inzwischen abgelöst hat, führt diese Linie fort. Sie hat im Fall Bivsi lediglich aufgrund der breiten öffentlichen Unterstützung eine Ausnahme gemacht. Bivsi wird ein "Schüleraustausch-Visum" erhalten, damit sie ihre schulische Ausbildung bis zum Abitur fortsetzen kann, und kann im Anschluss "zum Zwecke eines Studiums oder Ausbildung einen Folgeantrag stellen", wie es in der Mitteilung des zuständigen Integrationsministeriums heißt.

Nicht geklärt ist, ob und wann die Familie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht für Deutschland erhalten kann. Das heißt, dass sie selbst nach ihrer Rückkehr weiter in Unsicherheit leben muss, was nach dem Schul- und Ausbildungsabschluss von Bivsi mit ihr passieren wird.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) begründete die Entscheidung damit, dass Bivsi in Deutschland geboren und aufgewachsen, also "de facto ein deutsches Kind" sei. Gleichzeitig betonte er, dass es sich um einen "Einzelfall" handle, "der keinesfalls verallgemeinert werden kann".

Leider sind Bivsi und ihre Familie kein Einzelfall. Täglich werden Familien unter Missachtung des Kindeswohls aus Deutschland abgeschoben. In diesem Fall wurde lediglich eine breitere Öffentlichkeit auf die Härte, Grausamkeit und Gnadenlosigkeit der deutschen Asyl- und Ausländerpolitik aufmerksam, die sonst weitgehend im Verborgenen wirkt. Zwangsweise Abschiebungen finden häufig in der Nacht und den frühen Morgenstunden statt.

Die Reaktion und der Einsatz der Mitschüler und anderer Unterstützer haben in diesem Fall verhindert, dass sich die Ausländerbehörden mit ihrem rücksichtslosen Vorgehen durchsetzen konnten. Aber es gibt unzählige Fälle, die im Verborgenen bleiben, oder wo Menschen, die bereits jahrelang in Deutschland leben, trotz dem Einsatz von Mitschülern, Kollegen und Nachbarn abgeschoben werden.

Als Integrationsminister Stamp die Entscheidung im Fall Bivsi bekannt gab, kündigte er im gleichen Atemzug an, "Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben". CDU und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kapazitäten der Abschiebehaft zügig auszubauen.

In der Abschiebehaftanstalt Büren sollen darüber hinaus die Haftbedingungen für "Gefährder" verschärft werden. Ihre Bewegungsfreiheit in der Abschiebehaftanstalt soll eingeschränkt werden. Das läuft auf monate- oder sogar jahrelange Isolationshaft für Menschen hinaus, die unter willkürlich festgelegten Kriterien als "Gefährder" eingestuft werden.

Der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) zeigte sich erfreut, "dass es uns gelungen ist, diese äußerst schwierige Situation zu lösen", und forderte gleichzeitig ein "Einwanderungsgesetz und schnellere Asylverfahren".

Die SPD hat mittlerweile die Abschiebung von Flüchtlingen ins Zentrum ihres Wahlkampfs gestellt. Den Auftakt [2] gab der Parteivorsitzende und Kanzler-Kandidat Martin Schulz letzte Woche in mehreren Zeitungsinterviews. Dabei erklärte er unter anderem: "Jemand, der Asyl beantragt, kann sich anschließend nicht mehr auf das Einwanderungsrecht berufen." Nach dieser Vorgabe hätten Bivsi und ihre Eltern keine Chance auf eine Rückkehr nach Deutschland gehabt.

Eine Dokumentation des Fernsehmagazins Monitor mit dem Titel "Leben in Angst: Kettenduldungen in Deutschland" gab am 27. Juli einen Einblick in die fürchterliche Lebenssituation von Menschen, die in Deutschland nur geduldet werden. Ihre Gesamtzahl beläuft sich auf rund 160.000.

Die Dokumentation schilderte das Leben der jungen Frau Hasibe Acar, die in Essen in einer Apotheke arbeitet. Sie muss sich alle drei Monate von der Arbeit frei nehmen, um bei der Ausländerbehörde ihre Duldung zu verlängern; immer mit der Angst, dass die Verlängerung abgelehnt und sie abgeschoben wird. Sie hatte Glück, unter diesen Umständen überhaupt eingestellt zu werden.

Hasibe berichtete, dass sie weder NRW verlassen noch in den Urlaub fahren könne und deshalb von den Gesprächen ihrer Kolleginnen ausgeschlossen sei. Sie würde gerne einmal nach Italien oder Spanien reisen, um die Welt kennen zu lernen, zu sehen, wie es anderswo sei, und andere Menschen und Sprachen zu erleben. Bereits früher hatte sie nicht an Klassenfahrten ins Ausland teilnehmen können. Selbst ein Schüler-Ticket hatte sie sich nicht kaufen können, weil ihre Duldung immer nur für drei Monate gültig war.

Besonders schlimm ist die ständige und sehr reale Angst vor Abschiebung. Hassibe zeigt der Reporterin das Schloss an ihrer Wohnungstür, das zwei Wochen vorher um vier Uhr nachts von der Polizei aufgebrochen worden war. Bewaffnete Polizeibeamte waren in die Wohnung der Acars eingedrungen, um die 67 Jahre alte Mutter Besire in Abschiebehaft zu nehmen. Das scheiterte, weil die Mutter bei einer Hochzeit war. Als sie am nächsten Tag von dem Polizeieinsatz erfuhr, brach sie zusammen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.

Besire Acar lebt seit fast 30 Jahren in Deutschland. Ihre zehn Kinder hat sie alleine groß gezogen, weil ihr Mann früh an Krebs verstorben war. Nebenbei hat sie noch gearbeitet. Fast alle zehn Kinder haben eine Arbeit als Erzieherin, Verkäuferin, Zahnarzthelferin und städtischer Busfahrer. Vier von ihnen sind in Deutschland geboren. Alle haben sich verpflichtet, ihre Mutter zu unterstützen. Dennoch leben sie unter ständiger Angst vor der Abschiebung der Mutter in die Türkei, wo sie niemanden kennt, und vor der eigenen Abschiebung.


Anmerkungen:
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2017/06/13/bivs-j13.html
[2] http://www.wsws.org/de/articles/2017/07/25/pers-j25.html

*

Bitte senden Sie Ihren Kommentar an: sgp[at]gleichheit.de

Copyright 2017 World Socialist Web Site - Alle Rechte vorbehalten

*

Quelle:
World Socialist Web Site, 02.08.2017
Nach Nepal abgeschobene Bivsi Rana kann nach Duisburg zurückkehren
http://www.wsws.org/de/articles/2017/08/02/bivs-a02.html
Vierte Internationale (SGP)
Postfach 040 144, 10061 Berlin
Telefon: (030) 30 87 27 86, Telefax: (032) 121 31 85 83
E-Mail: sgp[at]gleichheit.de
Internet: www.wsws.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang