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IMI/257: Lissabon-Vertrag - alles unter Parlamentsvorbehalt


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Magazin AUSDRUCK - August 2009

BVG-Urteil zum Vertrag von Lissabon:
Alles unter Parlamentsvorbehalt

Aber der Vertrag von Lissabon wurde mit dem Grundgesetz konform gemacht -
nun kommt es auf das Referendum in Irland am 2. Oktober an

Von Tobias Pflüger


Am 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht in einem spannenden Urteil über die Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrages entschieden. Dabei hat es einen Trick angewandt, indem es den Vertrag als solchen als mit dem Grundgesetz konform erklärt hat, aber einen Teil der Begleitgesetzgebung, mit der der Bundestag und der Bundesrat ihren Teil zur Ratifizierung des Vertrages beigetragen haben, wurde für grundgesetzwidrig erklärt: "Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Ausweitungsgesetz) verstößt insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates nicht in dem erforderlichen Umfang ausgestaltet worden sind." Dies bezieht sich auf eine ganze Reihe von Punkten im Vertrag von Lissabon, in denen das Bundesverfassungsgericht nicht hat durchgehen lassen, dass sich Bundestag und Bundesrat selbst entmachten wollten. Ein wesentlicher Punkt ist das Entscheidungsverfahren bei Militäreinsätzen der Europäischen Union.

Im Urteil heißt es: "Der Antrag im Organstreitverfahren zu II. ist zulässig, soweit die Antragstellerin eine Verletzung der Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestages über den Einsatz der deutschen Streitkräfte geltend macht (II.)." Und: "Eine ähnlich ausgeprägte Grenze zieht das Grundgesetz für Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr. Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv abhängt. Die Bundeswehr ist ein "Parlamentsheer", über dessen Einsatz das Repräsentationsorgan des Volkes zu entscheiden hat".

Der Lissabon Vertrag schafft umfangreich neue militärische Kompetenzen für die EU. Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum Lissabonner Vertrag entmachtet. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise korrigiert.

Damit ist klar gestellt: Ausschließlich der Deutsche Bundestag darf über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheiden. Die bisher im Lissabonner Vertrag und mit dem deutschen Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.

Die Frage war unter anderem, wer entscheidet, ob sich die Bundeswehr an einem EU-Militäreinsatz beteiligt. Die Regelung im Vertrag besagt, dass darüber der Rat der EU entscheidet. Die Verfassungsrichter haben nun klargestellt, dass darüber ausschließlich der Bundestag zu entscheiden hat.

So heißt es im Urteil: "Der deutsche Vertreter im Rat wäre in diesem Fall (EU-Ratsentscheidung über einen Militäreinsatz, T.P.) von Verfassungs wegen verpflichtet, jeder Beschlussvorlage die Zustimmung zu verweigern, die den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes verletzen oder umgehen würde." Diese Festlegung des Urteils wird an einem Punkt sehr spannend, nämlich bei der "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" nach Protokoll 10 des Lissabonner Vertrages. Dort ist von Militäreinsätzen der "EU Battle-Groups" (EU-Kampfgruppen) innerhalb von fünf bis 30 Tagen die Rede. Diese schnellen Einsätze mit deutscher Beteiligung sind aber durch das Karlsruher Urteil praktisch kaum durchführbar, denn der Bundestag müsste jedes Mal vor einem Ratsbeschluss zur Entsendung der EU Battle-Groups mit deutscher Beteiligung einberufen werden, um einen Beschluss über den Auslandseinsatz der Soldaten zu fällen.

Das Verfassungsgerichtsurteil ist nun so etwas wie eine parlamentarische Fessel für die Battle-Groups.

Der Bundestag wird mitten in der Sommerpause und im Bundestagswahlkampf in zwei Sondersitzungen am 26. August und am 8. September ein neues Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag verabschieden müssen. Wie die Beteiligung des Bundestages bei schnellen Einsätzen der EU genau vonstatten gehen soll, ist noch offen. In der "Praxis" - Beispiel Georgien-Krieg im vergangenen Jahr - ist eine Einberufung des Bundestages innerhalb dieser kurzen Frist doch sehr unrealistisch. Es könnte durchaus sein, dass die Funktion der Battle-Groups als schnelle Interventionstruppen dadurch angeknackst oder sogar ausgehebelt wird. Denn auch die Überlegungen, wie sie etwa von Verteidigungsstaatssekretär Christian Schmidt angestellt wurden, das Problem per "Dauergenehmigung", also einem Vorratsbeschluss für Einsätze der EU Battle-Groups aus der Welt zu schaffen, sind mit dem BVG-Urteil nicht vereinbar.


Irland - zweite Runde und weitere Tricks

Der Lissabonner Vertrag ist damit allerdings in Deutschland nicht verhindert. Deshalb liegt nun alles an Irland, wo am 2. Oktober ein erneutes Referendum zum Vertrag stattfinden wird, nachdem die irische Bevölkerung so renitent war, und zum Vertrag ein klares Nein gesagt hatte. Auf dem Juni-Gipfel der EU in Brüssel wurde eine "Zusatzprotokoll" genannte Erklärung zum Lissaboner Vertrag verabschiedet. Diese Erklärung muss, damit sie gültig wird, in allen EU-Staaten ratifiziert werden. Plan ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten diese Erklärung z.B. beim Beitritt von Kroatien mit unterzeichnen und dann in den jeweiligen nationalen Parlamenten beschließen. Es beinhaltet drei Punkte: Steuerpolitik, Abtreibungsrecht und Militärpolitik. Ziel ist, einen Teil derjenigen ruhig zu stellen, die gegen den Lissaboner Vertrag gestimmt haben, um eine Mehrheit beim erneuten Referendum zum Lissabon-Vertrag am 2. Oktober zu erhalten. Interessant ist vor allem der Punkt "Sicherheit und Verteidigung". Es wird behauptet, der Vertrag würde die Neutralität Irlands nicht berühren. Das ist falsch: Die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO bleibt ein wesentliches Element des Lissaboner Vertrages. Es gibt eine Reihe von Positivbezügen zur NATO. So heißt es im "Protokoll" 10: "In der Überzeugung, dass eine maßgeblichere Rolle der Union im Bereich von Sicherheit und Verteidigung im Einklang mit den so genannten Berlin-plus-Vereinbarungen zur Vitalität eines erneuerten Atlantischen Bündnisses beitragen wird." Das ist ein offener Bruch unter anderem der Neutralität Irlands. Das Zusatzprotokoll wird nichts daran ändern, dass der Lissaboner Vertrag die EU zu einer Militärunion machen würde. Alle Militärelemente des Vertrages bleiben bestehen: Die militärische "Solidaritätsklausel" (Art. 222), die härter ist als die Solidaritätsklausel der NATO, macht die EU zu einem Militärbündnis und ermöglicht einen Einsatz von Militär im Inneren der EU. Artikel 42 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Aufrüstung. Die "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" macht ein militärisches Kerneuropa möglich. Entscheiden dürfen über die so beschlossenen Einsätze dann nur noch diejenigen, die daran teilnehmen. Mit dem "Anschubfonds" kann der EU-Haushalt erstmals für Militärisches genutzt werden, die bisherigen EU-Verträge verbieten dies. Sowohl die EU Battle-Groups als auch die EU-Rüstungsagentur würden mit dem Lissaboner Vertrag erstmals primärrechtlich verankert und könnten dann erst wieder durch einen neuen EU-Vertrag abgeschafft werden.

Das so genannte Zusatzprotokoll bestätigt, wie richtig unsere Kritik an den militärischen Auswirkungen des Lissaboner Vertrages war und ist. Nun soll also mit Tricksereien der Lissaboner Vertrag doch noch durchgesetzt werden. Die Iren haben klar und deutlich mit "Nein" gestimmt. Sie sollen jetzt solange abstimmen, bis das Ergebnis der selbst ernannten EU-Elite passt. Die "Zugeständnisse" im neuen "Zusatzprotokoll" sind unverbindliche Kosmetik.

Vertreter/innen der progressiven Nein-Kampagne aus Irland haben dazu aufgerufen, das zweite Referendum in Irland zum Lissabon-Vertrag als EU-weite Abstimmung zu verstehen und um Unterstützung von progressiven NEIN-Kräften aus den anderen EU-Ländern geworben. Dem werden wir nachkommen. Wir werden dafür kämpfen, dass auch bei einem zweiten Referendum in Irland das NEIN zu diesem neoliberalen und militaristischen Lissabonner Vertrag obsiegt. Nein heißt Nein!



Anmerkung der Schattenblick-Redaktion:
Dieser Text kann direkt heruntergeladen werden unter:
http://imi-online.de/download/TP-Lissabon-4-09.pdf


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Quelle:
AUSDRUCK - Das IMI-Magazin - August 2009, S. 1-2
Die komplette Ausgabe zum download:
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Herausgeber: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2009