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IMI/293: Weniger letale Waffen in "kleinen" Kriegen


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
Ausdruck - IMI-Magazin - Februar 2010

The world at peace is a very dangerous place(*):
Weniger letale Waffen in "kleinen" Kriegen

Von Jonna Schürkes und Christoph Marischka


(*) So der erste Satz aus den Erörterungen von Major Hall zu "Einsatzregeln und nicht-letalen Waffen - eine tödliche Kombination?" und spielt darauf an, dass US-Marines seit Ende des Kalten Krieges zunehmend in so genannten Friedensmissionen eingesetzt werden.

Es gibt Waffen, die dürfen Soldaten zwar gegen Zivilisten anwenden, nicht aber gegen Soldaten befeindeter Armeen. Hierzu zählt Tränengas, das entsprechend dem Chemiewaffenübereinkommen von 1992 zwar zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung", nicht aber in internationalen bewaffneten Konflikten angewandt werden darf.(1) Diese Regelung mag zunächst überraschen, geht man doch allgemein davon aus, dass die Befugnisse von Soldaten im Friedensfall gegenüber dem Krieg deutlich eingeschränkt seien und überhaupt, dass im Frieden eher eine Rechtsordnung, im Krieg hingegen tendenziell eine Gewaltordnung vorherrscht. Wenn man internationales Recht hingegen als Ergebnis und Prozess der Aushandlung zwischen Staaten über den Umgang miteinander begreift, erscheint die zunächst paradoxe Regelung schon einleuchtender. Für den Umgang miteinander wurde der Einsatz chemischer Kampfstoffe ausgeschlossen. Beim Umgang mit der eigenen Bevölkerung und gemeinsamen friedenserzwingenden Maßnahmen in Drittstaaten hingegen wollte man auf das Tränengas nicht verzichten.

Tatsächlich ist das internationale Konfliktgeschehen heute durch Letzteres geprägt: innerstaatliche Konflikte und multilaterale "Friedensmissionen" unter UN-Mandat. Selbst der aktuelle ISAF-Einsatz in Afghanistan, in dessen Rahmen regelmäßig afghanische Dörfer bombardiert werden, zählt völkerrechtlich zu letzter Kategorie.(2) Streng genommen dürften ISAF Soldaten, nicht aber Soldaten unter OEF-Mandat Tränengas gegen Aufständische einsetzen. Da Deutschland gegenwärtig keine Soldaten im Rahmen von OEF mandatiert hat, sind die knapp 8.000 deutschen Soldaten in Auslandseinsätzen allesamt in multilateralen und UN-mandatierten "Friedenseinsätzen" und unterliegen nach Ansicht der Regierung nicht dem Kriegsvölkerrecht. Ihre Aufgabe ist die Beobachtung von Waffenstillstandsabkommen, die Unterbindung von Waffenlieferungen und eben die Durchsetzung oder "Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung". Sie haben dementsprechend noch nicht einen einzigen Kriegsgefangenen gemacht und unterhalten hierfür auch keinerlei Infrastruktur. Stattdessen helfen sie beim Aufbau staatlicher Institutionen (v.a. Militär und Polizei), unterbinden oder zerschlagen sie Demonstrationen und nehmen sie Kriminelle fest, zu denen eben auch "violent troublemakers", Piraten und Terroristen zählen, die sie der Justiz der verbündeten Staaten (die sie häufig zuvor selbst mit aufgebaut haben) übergeben.

In der US-Army wurden die Einsatzregeln und Strategien für solche "Friedenseinsätze" bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts vor allem von der Marine unter dem Begriff "Small Wars" - definiert als "Einsätze, bei denen die Konfliktparteien nicht auf beiden Seiten aus regulären Truppen bestehen" - entwickelt. Als Grundlage diente eine Monografie von Colonel C.E. Callwell mit dem gleichnamigen Titel aus dem Jahre 1896 sowie das "Small Wars Manual" des US-Marinekorps von 1940, die beide überwiegend auf Erfahrungen aus den britischen Kolonialkriegen und US-amerikanischen Interventionen in Zentralamerika und der Karibik basieren und das moderne Völkerrecht noch nicht berücksichtigen konnten. Mit der Joint Doctrine 3-07 des gemeinsamen Generalstabs der USA von 1995 wurde der Begriff des "Small Wars" durch "Military Operations other than War" (MOOTW) ersetzt, für alle Teilstreitkräfte konzeptualisiert und der aktuellen Konfliktlage sowie dem modernen Völkerrecht angepasst, ohne jedoch definitorisch wesentlich von dem der "Small Wars" abzuweichen.(3)

Hintergrund dieser Fortentwicklung waren zweifelsfrei die neue weltpolitische Lage nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes sowie die vorangegangenen Bemühungen um Peacekeeping und Peaceenforcement in Bosnien-Herzegowina und Somalia. Die gleichen Rahmenbedingungen führten auch dazu, dass die Zahl der UN-mandatierten Militäreinsätze Anfang der 1990er sprunghaft anstieg und ihr Mandat immer robuster wurde. War es beim klassischen Peacekeeping Aufgabe der Soldaten, lediglich den bereits ausgehandelten Waffenstillstand zwischen zwei Konfliktparteien zu überwachen und durften sie hierbei nur zur Selbstverteidigung Waffengewalt anwenden, dehnten sich mit den so genannten dritten und vierten Generationen des Peacekeeping die Aufgabenbereiche immer weiter in Richtung Aufbau staatlicher Institutionen und Durchsetzung bzw. "Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung" aus, während gleichzeitig dem Einverständnis aller beteiligten Konfliktparteien als Voraussetzung für einen UN-mandatierten Einsatz immer weniger Beachtung geschenkt wurde bzw. ob deren irregulären Charakter geschenkt werden konnte.

Die Mandate für die Soldaten werden robuster, ihre Spielräume für den Waffeneinsatz also größer, während ihre Neutralität zunehmend in Frage steht. Begründet wird dies mit dem "Versagen der internationalen Gemeinschaft" v.a. in Srebrenica und Ruanda und dem Anspruch, Aufgabe der UN-Soldaten solle es sein, ZivilistInnen zu schützen, was eben auch intensive Kampfhandlungen erfordert oder zu solchen führen kann. Die Suche nach angemessenen Einsatzregeln für "das unmögliche Mandat", ZivilistInnen zu schützen, ohne deshalb mutmaßliche Milizionäre, Banditen, Piraten und Terroristen gleich präventiv erschießen zu müssen und damit eine Eskalation des Konfliktes und die Gefährdung der intervenierenden Truppe zu riskieren, führte humanitär argumentierende Think-Tanks bezeichnenderweise wiederum zum Small Wars Manual und zur MOOTWDoktrin der US Army.(4)

Nun scheinen gerade weniger letale Waffen (WLW) das "unmögliche Mandat" möglich zu machen. Daher erstaunt es nicht, dass ebenfalls in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die NATO mit der Forschung an WLW begann. WLW sind nicht darauf ausgelegt, Personen zu töten, sondern darauf, Personen oder Menschenmengen von bestimmten Handlungen abzuhalten oder zu bestimmten Handlungen zu zwingen. Auch innerhalb einer breiteren Öffentlichkeit fand die Ausrüstung von UN-Soldaten mit WLW bald prominente Unterstützung, verspricht sie doch, "die Lücke zwischen Schrei und Schuss"(5) zu schließen und das gesamte Spektrum der Gewaltanwendung, das in MOOTW und mittlerweile ebenso in UN-Mandaten vorgesehen ist, zu einem Kontinuum werden zu lassen, das jederzeit entsprechend der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit angewandt werden könne. Auch innerhalb der US-Army besteht die Ansicht, dass WLW den "Zielkonflikt zwischen Erfüllung des Einsatzauftrags, Schutz der eigenen Einheiten und der Sicherheit von Nichtkombattanten" entschärfen könnte.(6)

Aus Reihen der NATO und des US-Militärs ist aber auch eine breite Skepsis und Ablehnung von WLW zu vernehmen. Vom militärischen Standpunkt aus gesehen besteht eines der herausragenden Merkmale und die größte Herausforderung in Small Wars und MOOTW nämlich gerade in der Komplexität dieser Konfliktkonstellationen, der Unklarheit über den Status der "Gegner" und der eigenen Befugnisse. Diese Grauzonen, die den einzelnen Soldaten und Kommandeuren der unteren Ebene schwere Entscheidungen (im Grunde über Krieg und Frieden) abverlangen und durchaus eskalierend wirken können, drohen sich durch die Ausrüstung mit WLW und durch Einsatzregeln, die deren Anwendung in Abgrenzung zur tödlichen Gewalt regeln, zu erweitern. Die jüngsten Diskussionen um von Bundeswehrsoldaten getötete Zivilisten und mutmaßliche Taliban zeigen, wie schwer es für Soldaten in solchen Missionen ist, allein zwischen zwei Optionen zu entscheiden, was nicht erleichtert wird, wenn eine dritte Option hinzukommt. Eine Befürchtung, die offensichtlich von der Politik ernst genommen wird, denn den meisten Armeen (auch der Bundeswehr) ist der Einsatz von WLW bislang nur in Situationen erlaubt, in denen auch die Anwendung tödlicher Gewalt zulässig wäre. Die zweite Befürchtung der Militärs hinsichtlich WLW, die von vielen zivilen Organisationen geteilt wird, bezieht sich auf die Gefahr eines neuen Wettrüstens - einerseits natürlich insbesondere in Bezug auf chemische und biologische Waffen, deren Weiterentwicklung sich nach der Legalisierung von Tränengas und ähnlichen Stoffen kaum noch verhindern lassen wird.(7) Andererseits aber auch hinsichtlich der Auf- und Ausrüstung nichtstaatlicher Akteure mit solchen, welche die Grauzonen um den Kombattantenstatus weiter vergrößern könnte.(8) Eine Befürchtung, die sich insbesondere durch aktuelle Diskussionen um die Piratenbekämpfung und die Bewaffnung der Handelsschifffahrt mit WLW sowie durch die intensive Lobbyarbeit von Forschung und Industrie für Einsatz und Fortentwicklung von WLW bereits zu bestätigen scheint.


Wenn von Neutralität keine Rede mehr ist: Weniger Letale Waffen in Friedensmissionen

Das zunehmende Interesse an Forschung und Entwicklung von WLW koinzidiert mit der Zunahme von UN-mandatierten Einsätzen. De facto gibt es kaum (noch) UN-mandatierte Friedenseinsätze, in denen sämtliche Konfliktparteien dem Einsatz einer internationalen Truppe zustimmen und in denen die Mission der Soldaten ohne Waffengewalt über die Selbstverteidigung hinaus erfüllbar scheint. In diesen Situationen gibt es keinen Frieden oder auch nur Waffenstillstand, der gehalten werde könnte, sondern dieser "Frieden" muss erst durchgesetzt werden. Die Truppen werden auf Ersuchen oder mit Zustimmung einzelner Konfliktparteien entsandt, was an sich schon dafür sorgt, dass die Truppen nicht als neutraler Akteur zwischen verschiedenen Konfliktparteien vermitteln, sondern dass sie selbst zu einer Konfliktpartei werden, die daher auch Angriffen ausgesetzt sind.

Das robuste Mandat erlaubt Soldaten in UN-mandatierten Einsätzen, Waffengewalt auch zur Erreichung der Missionsziele einzusetzen. Die Legalität solcher Einsätze ist zwar durch die Zustimmung der Staatengemeinschaft gewährleistet, ihre Legitimität in den Augen der Gesellschaften sowohl im Einsatzland als auch in den Ländern, die für den Einsatz Soldaten entsenden, jedoch kritisch. Die teilweise gewaltsame Durchsetzung einer neuen öffentlichen Ordnung gegen Widerstände von bewaffneten und zivilen Gruppen, die heute häufig das eigentliche Einsatzziel darstellt, wird legitimiert durch den Schutz von Zivilisten, dem hierdurch (und durch die von den Militärs häufig beklagte media coverage) eine erhöhte Priorität zukommt.(9) Gleichzeitig überschätzen gerade Gesellschaften, in denen die Gegenwart von bewaffneten Soldaten nicht zum Alltag gehört, die Möglichkeiten, hierdurch alltägliche Gewalt einzudämmen, während sie das Maß an Gewalt, dass nötig wäre, um in Situationen allgemeiner Unsicherheit, Übergriffe, Vertreibungen usw. einzudämmen, enorm unterschätzen.(10) Hier wird die oben erwähnte Komplexität sichtbar, die Grenzen zwischen dem eigentlichen Einsatzziel und dem Schutz von ZivilistInnen verschwimmen. Die Legitimität, die über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Einsatzes entscheiden kann, erfordert einerseits ein Mindestmaß an Gewaltanwendung, andererseits erfordert sie auch die Gewaltanwendung in Situationen, die mit dem eigentlichen Einsatzziel kaum zu tun haben. Eine der Gefahren, die aus dieser Komplexität erwachsen können, wird seit dem US-/UN-Einsatz in Somalia Anfang der 1990er als "mission creep" bezeichnet - die kontinuierliche Ausweitung des militärischen Auftrags bis hin zur völligen Unerfüllbarkeit, die häufig in der Katastrophe mündet. Im Falle der UNOSOM/UNITAFEinsätze in Somalia wurden zwischen 1992 und 1995 letztlich 7.000-10.000 ZivilistInnen durch UN-mandatierte Soldaten getötet - in der "Schlacht von Mogadischu" im Oktober 1993 mehrere hundert an einem einzigen Tag - nachdem sich zuvor das Mandat beständig erweitert hatte.(11) Durch die zahlreichen toten Zivilisten verlor der Einsatz an Legitimität und die internationalen Truppen gerieten in die Defensive, bis sie sich bis März 1995 vollends zurückzogen. Um ihren Rückzug abzusichern, setzten die US-Soldaten erstmals WLW im Rahmen eines UN-Einsatzes ein, daneben wurde auf bezahlte somalische Söldner und Milizen zurückgegriffen.

Seither beziehen sich Befürworter der Ausrüstung von Peacekeeping Missionen mit WLW häufig auf das Scheitern der UN-Einsätze in Somalia. Mit ihnen - so wird argumentiert - hätte sowohl die hohe Anzahl an somalischen Zivilisten, als auch der Tod zahlreicher US- und UN-Soldaten verhindert werden können.(12)

Tatsächlich ist jedoch anzuzweifeln, ob der Einsatz nicht letaler Waffen deeskalierend wirkt. Ihr Einsatz ist - wie auch im Fall Somalias - nur in Situationen zulässig, in denen auch die Anwendung letaler Waffen erlaubt wäre. Das sind typischerweise Situationen, in denen feindselige bewaffnete Kräfte anwesend sind und die UN-mandatierten Soldaten entweder einer konkreten Gefahr ausgesetzt sind oder sich dieser durch die Anwendung von Waffengewalt auch weniger letaler Art zumindest aussetzen würden. Aus Gründen des Eigenschutzes würden sich die Soldaten tendenziell für den Einsatz konventioneller Waffen entscheiden, der aber die Legitimität und damit den Erfolg des Einsatzes gefährden kann. Deshalb wird von ihnen verlangt, wenn möglich weniger letale Waffen einzusetzen. Die erhöhte Gefährdung, die hieraus für sie erwächst, kann sie dazu bewegen, WLW auf einer niedrigeren Eskalationsstufe einzusetzen. Major Hall vom US Marinekorps beschreibt die Gefahren eines solchen Szenarios in einem Artikel, in dem er sich gegen die Verwendung nicht letaler Waffen in Friedenseinsätzen ausspricht: "Gehen wir davon aus, dass ein US-Soldat sein Ziel [mit weniger letalen Waffen] getroffen hat, ohne Zivilisten verletzt zu haben. [...] Die Kameraden des Getroffenen hören den Schuss einer Waffe und sehen, wie ihr Kamerad zu Boden geht. Sie wissen nicht, dass er mit nichtletaler Munition getroffen wurde. Alles, was sie wissen ist, dass einer von ihnen von einer Waffe getroffen worden ist. In der Menge bricht Panik aus und dutzende von zuvor versteckten Waffen erscheinen und die Soldaten werden mit tödlicher Munition beschossen. Und nun antworten die Soldaten - entsprechend ihrer Pflicht sich selbst zu verteidigen - mit tödlicher Munition. Was ein Versuch war, eine gefährliche Situation zu vermeiden, ist zu einer Kampfhandlung eskaliert, mit zahlreichen toten Zivilisten und Bewaffneten".(13) Dass eine einzige solche Eskalation einen Einsatz zum Misserfolg machen kann, zeigt sich am Beispiel Somalia überdeutlich.


Die Forschungsprojekte der NATO und der Balkan als ihr Testfeld

Während UNOSOM II wurde von der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren der NATO eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, sich grundlegend mit der Möglichkeit der militärischen Nutzung von WLW auseinander zu setzen. Seither wird in der Forschungs- und Technologieorganisation der NATO intensiv an diesem Thema geforscht. In deren Berichten wird der Einsatz von WLW bei Friedenseinsätzen empfohlen. Dennoch wurden sie bisher nicht in die NATO Strategien und Doktrinen aufgenommen. Cees M. Coops vom NATO Defense College sieht die Ursachen hierfür darin, dass die Folgen des Einsatzes von WLW nicht ausreichend erforscht sind und internationalen Abkommen den Einsatz von verschiedenen Arten von WLW verbieten. Bei NATO-Einsätzen kommt hinzu, dass die unterschiedlichen Einheiten jeweils dem nationalen Recht unterstehen und damit der Einsatz von WLW nicht allen gleichermaßen erlaubt oder verboten ist. Die Lösung dieser Probleme sieht Coops zum einen in einer Änderung der internationalen Abkommen, zum anderen in der Angleichung der nationalen Gesetzgebung der NATO Mitglieder bezüglich des militärischen Einsatzes von WLW. Und schließlich seien verschiedene der oben genannten Probleme durch klare Einsatzregeln (Rules of Engagement) zur Nutzung von WLW zu lösen.(14)

Damit bestätigt er nach über zehn Jahren, in denen Industrie und Teile der Politik den Einsatz von WLW insbesondere bei Friedenseinsätzen intensiv propagiert und vorangetrieben haben, was eine Expertengruppe bereits 1996 im Rahmen eines von der "Defence Research Group" der NATO organisierten Seminars festgestellt haben: Nicht die technischen Möglichkeiten schränken den Gebrauch von WLW ein, sondern Fragen hinsichtlich des internationalen Rechts, der Doktrin, der konkreten Einsatzregeln und der Ausbildung der Soldaten beim Umgang mit WLW.(15) Diese Fragen verweisen auf grundsätzliche Skepsis beim Militär gegenüber der Ausrüstung mit WLW(16) sowie grundsätzlichen Unvereinbarkeiten von militärischer "Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung".

All diese Probleme des internationalen Rechts, der unterschiedlichen nationalen Rechtslagen, der Ausbildung und der Weiterentwicklung der Doktrinen lassen sich nur durch regelmäßige, intensive und umfassende Übungen und auch Einsätze bewältigen, wie sie vor allem auf dem Balkan im Rahmen von KFOR und SFOR/EUFOR stattfinden. Hier entstand eine Art neue Truppengattung, die CRC-Züge, die speziell für Crowd and Riot-Control, den Umgang mit potenziell gewalttätigen Menschenmengen, aufgestellt wurden und hier wurden bereits massenweise Soldaten im Umgang mit WLW wie Helm, Schild, Knüppel, Pfefferspray und Tränengas ausgebildet. Hier bewies sich auch die Tauglichkeit von Gendarmerie-Kräften für Friedenseinsätze, da diese sowohl unter militärischem wie auch unter zivilem Kommando (etwa im Rahmen von Rechtsstaatsmissionen) mit örtlichen Polizeikräften auf Streife geschickt oder mit der Auflösung von Demonstrationen betraut werden können.(17) Der Bundeswehreinsatz im Kosovo diente als Anlass für Deutschland, das Durchführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen zu lockern und erstmals Feldjäger mit polizeilichen Aufgaben gegenüber Zivilisten zu betrauen.(18) Im Kosovo und in Bosnien Herzegowina wurde mit unterschiedlichen Mandaten experimentiert und diese miteinander kombiniert. So hat sich bei Übungen im Kosovo gegenwärtig folgende Strategie zum Schutz von internationalen Institutionen gegen antikoloniale Proteste durchgesetzt. Es werden zwei Gebiete definiert, eine blaue Zone, in die Protestierende notfalls eindringen können und eine rote Zone, die in jedem Fall verteidigt werden muss. Die erste Verteidigungslinie stellt grundsätzlich die verhältnismäßig schwache (und oft auch gegen die eigenen Landsleute wenig motivierte) kosovarische Polizei. Ist diese überfordert, kommen die Gendarmerie-Kräfte der EU-Rechtsstaatsmission EULEX sowie WLW zum Einsatz. Können auch diese ein Eindringen in die blaue Zone nicht verhindern, verteidigen die CRC-Kräfte der KFOR unter NATO-Kommando notfalls auch unter Gebrauch konventioneller Schusswaffen das Eindringen in die rote Zone, nachdem sie zuvor schon beispielsweise durch das demonstrative Einfliegen von Panzern und andere Show-of-Force-Maßnahmen die Protestierenden einschüchtern sollten. Mittlerweile spielt auch die Aufklärung über die Stimmung in der Bevölkerung, möglicherweise anstehende Proteste und mutmaßlichen Rädelsführer eine zunehmende Rolle und die entsprechende Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Informanten, den Abteilungen für operative Informationen und die Anwendung geeigneter Informationstechnologien werden trainiert. Auch die Zusammenarbeit mit zivilen Einrichtungen wie der Feuerwehr soll sich in diesem Rahmen einspielen und die Soldaten, die bei den Übungen die Protestieren mimen, sollen hierdurch ein Gespür dafür entwickeln, welche Dynamiken sich unter dem Einfluss von Adrenalin und Sprechchören in Menschenmengen entfalten, um diese besser einschätzen zu können. Erschreckend ist, dass hierbei Szenarien und Konstellationen durchgespielt werden, wie sie durchaus auch innerhalb der EU bei Massenprotesten vorkommen und dass Begriffe wie NGOs, Demonstranten, Randalierer usw. in den Übungsprogrammen weit gehend synonym verwandt werden.(19) Französische Gendarmerieeinheiten lösen in Absprache mit der französischen Feuerwehr unter Beobachtung von deutschen Polizisten und dem Schutz von NATO-Soldaten eine Demonstration im Tränengasnebel auf - für die Proteste gegen den NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg wurde offensichtlich im Kosovo geübt.

Auch wenn die Berichte zum Kosovo tatsächlich vermitteln, es handele sich um eine große Aufstandsbekämpfungsübung, so wird diese jedoch nicht nur geübt, sondern auch tatsächlich betrieben. Vor allem seit der Kosovo sich - mit Unterstützung vieler europäischer Regierungen - für unabhängig erklärte, wachsen die Spannungen zwischen der albanischen und serbischen Bevölkerung. Aber auch die Präsenz der internationalen Truppen, die im Kosovo einen von der EU abhängigen Staat errichten sollen, löst bei allen Bevölkerungsgruppen im Kosovo Protest aus. Diese Demonstrationen werden zunehmend durch EULEX, KFOR und die kosovoarische Polizei aufgelöst. Da es hierbei ganz offensichtlich nicht mehr um den Schutz der Zivilisten - der das internationale Mandat begründet - sondern um die Durchsetzung einer neuen "öffentlichen Sicherheit und Ordnung", geht und sich (jedenfalls in den Demonstrationen) kaum noch irreguläre bewaffnete Kräfte aufhalten, ist die Legitimität des Einsatzes besonders prekär. Deshalb wird vorwiegend auf WLW zurückgegriffen, auch wenn der Einsatz von Schusswaffen - beispielsweise zum Eigenschutz - zulässig wäre.


Aufrüstung an Bord: Piraterie als Chance der Sicherheitsindustrie

Neben diesem im doppelten Wortsinn nahe liegenden Anwendungsgebiet für WLW wird deren Einsatz auch im Kampf gegen die Piraterie insbesondere von der Industrie gegenwärtig intensiv erwogen. Die Konfliktkonstellation ist insgesamt ähnlich: Soldaten der internationalen Gemeinschaft stehen auf der Grundlage eines UN-Mandates sowie des internationalen Seerechts in einem unübersichtlichen Umfeld sowohl Zivilisten (v.a. Fischer und Flüchtlinge) als auch nicht-staatlichen Akteuren gegenüber, die nicht als Kombattanten, sondern allenfalls als Kriminelle zu behandeln sind. Der regelmäßige Einsatz tödlicher Gewalt würde die Legitimität des teuren Einsatzes, der im Grunde nur Werften und Reedern nützt, weiter untergraben und jeder Einzelfall wirft komplizierte rechtliche Fragen auf. Deshalb lässt sich die NATO mittlerweile über die Möglichkeit der Verwendung weniger letaler Waffen zur Piratenabwehr informieren.(20) Besonders die Möglichkeit, mithilfe des "Active Deniel Systems" Piraten zu vertreiben, hat es der NATO scheinbar angetan. Bei verschiedenen Gelegenheiten hat sie sich von dem Hersteller Raytheon darüber informieren lassen, inwieweit dieser Mikrowellen-Strahler, der demjenigen, der diesen Strahlen ausgesetzt wird, starke Schmerzen zufügen soll, auch auf Schiffen angewendet werden kann.(21) Auch die US-Marine hält WLW zur Bekämpfung von Piraten durchaus für geeignet.(22) Doch die fehlende Ausrüstung mit WLW und der im Verhältnis zu den Forderungen der Reedereien eher restriktive Einsatz konventioneller Waffen durch die Seestreitkräfte ist nicht der primäre Grund, weshalb die Angriffe der Piraten seit der Präsenz der internationalen Seestreitkräfte nicht abgenommen haben (tatsächlich haben sie sogar zugenommen).(23)

Die Piraten haben schlicht ihren Aktionsradius erweitert und somit ist es aufgrund der Größe des Einsatzgebietes und des immensen Aufkommens an Seeverkehr unmöglich, alle Handelsschiffe zu begleiten oder auch nur in Korridoren die notwendige Präsenz aufrecht zu erhalten, um jedem angegriffenen Schiff rechtzeitig zur Hilfe zu kommen. Die Begleitung aller Schiffe in der Region sei schlicht nicht möglich, ließ ein Sprecher der Atalanta Kommandozentrale nach der Entführung der MS Victoria verlauten.(24) Eine Position, die auch von der deutschen(25) und der US-Marine vertreten wird. Pentagonsprecher Geoff Morrell erklärte im November 2008 unmissverständlich: "Alle Länder der Welt könnten Schiffe ihrer Marine dorthin entsenden, aber so löst man dieses Problem nicht".(26)

Angesichts dessen wird von den Reedereien daher gefordert, sie sollten sich selbst verstärkt um den Schutz ihrer Schiffe kümmern. Wie dies jedoch aussehen soll, darüber ist man sich keineswegs einig. General Petraeus, Kommandeur des US-Central Command, forderte kürzlich die Reedereien dazu auf, das Angebot privater Sicherheitskräfte zu nutzen oder die eigenen Seeleute zu bewaffen. Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Reeder, Hans-Heinrich Nöll, wiederum sähe es gerne, wenn Soldaten an Bord der zivilen Schiffe mitfahren würden, diese hätten "eine noch größere Abschreckungswirkung als Marineschiffe allein, die in der Piratenregion patroullieren".(27) Die Reedereien lehnen jedoch mehrheitlich die Präsenz von Soldaten oder bewaffneten Seeleuten an Bord ab, da dies sowohl die Mannschaft als auch die Schiffe und ihr Ladung zusätzlich gefährden würde.

Die Versicherungen, der Verband Deutscher Reeder und das IMB raten den Reedern daher, eigene nichtletale Sicherheitsmaßnahmen gegen Piraten einzusetzen. Die Versicherung Münchner Rück veröffentlichte bereits 2006 eine Broschüre unter dem Titel: "Piraterie - Bedrohung auf See",(28) in der sie den Reedereien empfiehlt, ihre Schiffe mit verschiedenen WLW auszustatten. Hier zeigt sich, dass WLW auch die Trennung zwischen unbewaffneter und bewaffneter Schifffahrt aufheben können. Die Ausrüstung mit konventionellen Waffen wird abgelehnt, die Verwendung nichtletaler wird sogar empfohlen.

Es muss zwischen zwei verschiedenen Arten von WLW, die zur Abwehr von Piraten geeignet sein könnten, unterschieden werden: jene, die verhindern sollen, dass die Piraten an Bord kommen und solche, die sie auf Distanz halten sollen. Zu den ersten gehören Elektrozäune an der Reling, Gleitschaum oder Glasscherben an Bord oder die Abwehr der Piraten mit Wasserschläuchen. Diese Wirkmittel provozieren jedoch, dass sich die Piraten besser bewaffnen und durch die Drohung, das Schiff beispielsweise mit Raketenwerfern zu beschießen, durchsetzen, an Bord gelassen zu werden. Waffen, die Piraten auf Distanz halten sollen, hingegen bergen die Gefahr, dass sie regelmäßig gegen zivile Schiffe zum Einsatz gebracht werden, da auf größere Distanz kaum zwischen Flüchtlingen, Fischern und Piraten unterschieden werden kann. Zu dieser Art von WLW gehört das "Long Range Acoustic Device", eine so genannte Akustikkanone, die auf mehrere hundert Meter Entfernung hochfrequente akustische Signale mit einer immensen Lautstärke emittieren kann, was starke Ohrschmerzen verursacht und jegliche Kommunikation unmöglich macht. Im November 2005 habe das Kreuzfahrtschiff "Seabourn Spirit" einen Piratenangriff mithilfe einer solchen Akustikkanone verhindert, heißt es in der Broschüre der Münchener Rück. Verschiedene Reeder scheinen die Anschaffung dieser Waffe in Erwägung zu ziehen.(29)

Dass auch die Reedereien bei der Anschaffung von WLW noch zögerlich sind, mag angesichts der Vehemenz, mit der die Anbieter von WLW auf diesen zivilen Markt drängen, überraschen. Alleine im September und Oktober 2009 haben mindestens fünf große Konferenzen und Messen zum Thema maritime Sicherheit stattgefunden, die sich explizit mit dem Thema Piraterie beschäftigen und bei denen immer auch die Möglichkeiten nichtletaler Waffen für zivile Schiffe diskutiert bzw. derartige Waffen vorgestellt werden.(30) Es ist absehbar, dass die Highways des Welthandels wie der Golf von Aden oder die Straße von Malakka künftig von Handelsschiffen passiert werden, welche die jeweils ansässige Bevölkerung durch WLW - möglicherweise bedient durch hierfür angeheuerte Sicherheitskräfte - auf Distanz halten. Eine Form der "Abschottungsoperationen, [um] die globalen Reichen von den Spannungen und Problemen der Armen ab[zu]sichern"(31) die alltäglich und privatisiert stattfinden wird. Die Ausrüstung von privaten Sicherheitskräften und kriminellen Vereinigungen mit WLW wird jedoch auch an Land schnell vollzogen und unkontrollierbar werden, wenn ein legaler ziviler Markt einmal geschaffen ist. Dieser gefährdet dann wiederum das Gewaltmonopol der internationalen Gemeinschaft, das diese mit aller Kraft verteidigen wird.


Anmerkungen

(1) Hans Wolfram Kessler: Krieg ohne Tränen? Reizstoff für die Bundeswehr: Zur Änderung des deutschen Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen, in: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften 1/2005; S. 4-10.

(2) Auch wenn hier durch die bewusste und enge Verknüpfung mit dem OEF-Einsatz, der auf Artikel V des NATO-Vertrages beruht, quasi zeitgleich ein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt, in dem aber wiederum den Kämpfern der Al Kaida und der Taliban der Kombattantenstatus aberkannt wird. Ob und wie das Kriegsvölkerrecht zur Anwendung kommt, obliegt der (gemeinsamen) Einsatzführung von ISAF und OEF.

(3) Major Allen S. Ford identifiziert lediglich zwei Unterschiede in den Definitionen von Small Wars und MOOTW: Während beide auf die Verzahnung von diplomatischen und militärischen Mitteln verweisen, integriert MOOTW explizit auch den Einsatz kommunikativer und wirtschaftlicher Strategien. Außerdem seien MOOTW im Gegensatz zu Small Wars konzeptionell nicht auf das Ausland beschränkt, sondern auch im Inland möglich. Vgl: Allen S. Ford: The Small War Manual an Marine Corps Military Operations other than War Doctrine, thesis presented to the Faculty of the U.S. Army Command and General Staff College, Fort Leavenworth, 2003.

(4) Victoria K. Holt / Tobias C. Berkman: The Impossible Mandate? Military Preparedness, the Responsibility to Protect and Modern Peace Operations, Henry L. Stimson Center, 2006.

(5) Olaf Arndt / Ronald Düker: Eine andere Gewalt ist möglich, Telepolis, 06.06.2007.

(6) Commandant of the Marine Corps: Joint Concept for Non-Lethal Weapons, 1998.

(7) Jan van Aken: Stillschweigende Aushöhlung des C-Waffen-Verbots? Zur geplanten Ausstattung der Bundeswehr mit Tränengas, NDRSendereihe "Streitkräfte und Strategien", 4.9.2004.

(8) David A. Koplow: Non-Lethal Weapons - The Law and Policy of Revolutionary Technologies for the Military and Law Enforcement, Cambridge University Press, 2006.

(9) Deshalb wird auch dem Umgang mit Medien gerade in den Doktrinen für Friedenseinsätze bzw. MOOTW eine erhebliche Bedeutung beigemessen. In der MOOTW-Doktrin von 1995 heißt es beispielsweise: "Media reporting influences public opinion, which may affect the perceived legitimacy of an operation and ultimately influence the success or failure of the operation".

(10) Christoph Marischka: Illusionen der Allmacht, in: AUSDRUCK, Dezember 2008.

(11) Major D. B. Hall: Rules of Engagement and Non-Lethal Weapons: A Deadly Combination?, Marine Corps University Command and Staff College, 1997.

(12) Council on Foreign Relations : Report of an Independent Task Force. Non-Lethal Technologies: Military Operations and Implications, 1995.

(13) Major D. B. Hall: Rules of Engagement and Non-Lethal Weapons: A Deadly Combination?, 1997

(14) Cees M. Coops: NATO and the challenge of non-lethal weapons; in: Research Paper, NATO Defense College, 2008.

(15) Nick Lewer: Research Report #1 des Bradford Non-Lethal Weapons Research Project (BNLWRP), November 1997.

(16) So wird von Seiten der Militärs stets betont, dass eine Ausrüstung mit WLW nur komplementär zur Ausrüstung mit konventionellen Waffen erfolgen dürfe, da diese zentral für den Selbstschutz und auch die Identität von Soldaten seien. Deshalb werden strenge Kriterien für WLW benannt, welche die Einsatzfähigkeit der Soldaten gewährleisten sollen: Sie dürfen nicht zu viel wiegen oder sperrig sein, kaum Aufwand bei der Instandhaltung und der Ausbildung der Anwender verursachen da all dies aus militärischer Sicht zu Lasten der konventionellen Waffensysteme geht. Vgl. etwa: Joint Concept for Non-Lethal Weapons des US-Marine Corps von 1998.

(17) Die positiven Erfahrungen mit Gendarmerie-Einheiten, insbesondere der italienischen Carabinieri, auf dem Balkan sind sicherlich als ein Faktor anzusehen, dass die EU sich mittlerweile in zahlreichen Ländern der Dritten Welt darum bemüht, im Rahmen von Sicherheitssektorreformen den Aufbau von Gendarmerieeinheiten zu befördern und dass etwa die USA (GPOI) sowie Italien im Auftrag der G8 (COESPU) diese Gendarmeriekräfte für den Einsatz in Friedenseinsätzen ausbilden.

(18) Siehe Kessler 2005, sowie Schürkes/Marischka: "Weniger letale Waffen bei der Bundeswehr", in: W&F-Dossier 62, S.9-13.

(19) Bezeichnend auch, dass selbst das Militär auf der anderen Seite die Begriffe Soldaten, Sicherheitskräfte, Gendarmen und Polizisten kaum noch von einander abgrenzt.

(20) So beispielsweise auf einem Workshop der NATO Naval Armaments Group im Juni 2009;
URL: http://www.nato.int/structur/AC/141/pdf/PS-A/Land%20Armaments,%20NATO%20Defence%20Investment.pdf

(21) Auf einem weiteren Workshop der NATO Naval Armaments Group zum Thema Counter Piracy Equipment and Technologies, Juni 2009;
URL: http://www.nato.int/structur/AC/141/pdf/S-B/Raytheon.pdf

(22) Radiation weapon may help fight pirates , Navytimes, 4.11.08.

(23) Christoph Marischka: Eskalation am Golf von Aden, in: AUSDRUCK, August 2009.

(24) Atalanta-Sprecher: «MV Victoria» fuhr nicht in geschütztem Konvoi, PR Inside, 06.05.09.

(25) So beispielsweise der derzeitige Befehlshaber der Flotte, Lutz Feldt (vgl. Somalia: "Die Mission Atalanta wird noch lange dauern", Die Zeit, 03.08.09) und sein Vorgänger Hans-Joachim Stricker (vgl. Mission Atalanta: "Militärische Mittel lösen das Piraten-Problem nicht", Die Zeit, 05.05.09).

(26) DoD News Briefing with Geoff Morrell from the Pentagon, 19.11.08.

(27) Reeder wollen Bundeswehr an Bord holen, tagesschau.de, 10.07.09.

(28) Münchner Rück: Piraterie - Bedrohung auf See, 2006.

(29) Piraten-Abwehr: Schmierfett und Schallkanonen, Stern, 24.11.08.

(30) Auf der "Handelsblatt Konferenz zur Sicherheitspolitik", Mitte September, waren sich Vertreter von Reedereien und Versicherung darin einig, dass die Schiffe selbst in die Lage gebracht werden müssten, um Piratenangriffe abwehren zu können. Wie eine solche Abwehr aussehen könnte, zeigten Hersteller nichtletaler Waffen auf der parallel stattfindenden Ausstellung. Ende September wird in Washington DC. die "Maritime Security and Anti-Piracy" Konferenz stattfinden, an der sowohl Vertreter der Marineoperationen im Golf von Aden (also vor allem NATO und EU), Schiffseigner und private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Abwehr von Piraten teilnehmen. Die "Maritime Security and Defense" Konferenz findet Ende September/Anfang Oktober in Hamburg statt. Auch hier treffen sich Militärs mit Vertretern aus der Politik, so beispielsweise der Staatssekretär des BMVg Rüdiger Wolf und Vertreter der Sicherheitsindustrie, wie beispielsweise der Hersteller des LRAD, um gemeinsam über die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Piraterie zu beraten. Auch hier gibt es neben der Konferenz eine Messe, auf der verschiedene Sicherheitsunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren können. Ähnliches Programm hat die Maritime Security Expo 2009 im Oktober 2009 in Kalifornien, deren Schwerpunktthema ebenfalls die Piratenabwehr ist.

(31) Thomas Ries: The globalising security enviroment and the EU, in: Álvaro de Vasconcelos (2009): What ambitions for European defence in 2020?, EUISS.


Der hier veröffentlichte Beitrag kann als Einzeltext heruntergeladen werden:
http://imi-online.de/download/JS-CM-NLW-AusdruckFeb2010.pdf


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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2010