Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

IMI/515: Die Zivilgesellschaft als Akteur der Außenpolitik


IMI - Informationsstelle Militarisierung e.V.
IMI-Analyse 2013/11 vom 9. April 2013

Die Zivilgesellschaft als Akteur der Außenpolitik

von Christoph Marischka



Dieser Beitrag entstammt der Broschüre "Entdemokratisierung und Krieg - Kriegerische Demokratie", die als Dokumentation des 15. Kongress der Informationsstelle Militarisierung (IMI) unter dem gleichnamigen Titel entstanden ist [*].


Mit einer Mitteilung an das Parlament und den Rat vom 12. September 2012 hat die Europäische Kommission unter dem Titel "Die Wurzeln der Demokratie und der nachhaltigen Entwicklung: Europas Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Außenbeziehungen" (COM(2012) 492 final) die Zivilgesellschaft zum Akteur der Außenpolitik erklärt. Die Mitteilung wurde am 15. Oktober vom Rat für Außenbeziehungen angenommen und seither wurde sich auf das Dokument bereits mehrfach bezogen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses etwa forderte in seiner Stellungnahme zur geplanten "Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte", dass bei der Verteilung dieser Gelder "zivilgesellschaftliche[n] Organisationen Vorrang" eingeräumt und den EU-Delegationen "eine uneingeschränkte Interaktion mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen" sei.[1] Auch die Mitteilung zur "Unterstützung einer engeren Zusammenarbeit und der regionalen Integration im Maghreb" fordert in Anlehnung an das Kommissionsdokument eine "Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Netze" im Rahmen ihrer Unterstützung für "demokratische Reformen in den Maghreb-Staaten" (JOIN/2012/036).

Eine klare Definition der Zivilgesellschaft liefert die Kommission derweil nicht: "Für die EU gelten als zivilgesellschaftliche Organisationen alle nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen, die nichtparteilich und gewaltfrei sind und in denen Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsame politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Ziele und Ideale zu verfolgen. Sie sind auf der örtlichen, nationalen, regionalen bis hin zur internationalen Ebene aktiv und umfassen formale und informelle Organisationen in städtischen Gebieten und im ländlichen Raum." In einer Fußnote wird ergänzt: "Dies umfasst zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf Mitgliedschaft beruhen, einer bestimmten Sache gewidmet oder dienstleistungsorientiert sind. Hierzu zählen unter anderem Basisorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Glaubensgemeinschaften, Stiftungen, Forschungseinrichtungen, Gleichstellungs- und LGBT-Organisationen [Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender], Genossenschaften, Berufs- und Branchenverbände und nicht gewinnorientierte Medien. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die so genannten Sozialpartner, bilden eine Sonderkategorie der zivilgesellschaftlichen Organisationen." Von informellen Organisationen im ländlichen Raum bis zum Lobbyverband gehören somit alle prinzipiell dazu und gemeinsam wird ihnen eine wichtige Rolle "bei der Förderung des Friedens und der Konfliktbearbeitung" und "einer partizipativen Demokratie" beigemessen: "Zivilgesellschaftliche Organisationen tragen daher zum Aufbau von Staaten mit höherer Legitimation bei", sie seien "Triebkräfte des Wandels".[2]


Zivilgesellschaft als Frage nationaler Sicherheit?

Die "Zivilgesellschaft" wird im außenpolitischen Handeln also grundsätzlich als (demokratische) Opposition verstanden, die auf "Wandel" abzielt. Deutlich kommt dies auch in der folgenden Formulierung aus dem Kommissionspapier zum Ausdruck: "Die EU wird weiterhin in Ländern, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, weil die Regierung die Zivilgesellschaft nicht anerkennt, aktiv werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Halten Länder ihre Verpflichtungen zu Menschenrechten und Grundwerten nicht strikt ein, so kann die EU die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden aussetzen und ihre Unterstützung der lokalen Bevölkerung über zivilgesellschaftliche Organisationen stärken."

Eine Praxis, vertraglich zugesicherte finanzielle Unterstützung an Regierungen auszusetzen, wenn diese "Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze oder das Rechtsstaatsprinzip" verletzen (oder "schwere Fälle von Korruption") auftraten und stattdessen über andere Finanzinstrumente NGOs zu unterstützen, wurde bereits seit Ende der 1990er Jahren im Rahmen des Lomé/Cotonou-Abkommens etabliert und kam v.a. in Putschsituationen zur Anwendung.[3] Es ermöglichte der EU, in Verhandlungen mit den jeweiligen Machtzirkeln zu treten und die Wiederaufnahme der Zahlungen abgestuft an konkrete Bedingungen für die weitere Politikgestaltung zu binden. Zwar unterstreicht die EU-Kommission, dass bereits das Cotonou-Abkommen "eine starke politische Dimension" habe, die sich u.a. in "der Aufmerksamkeit, die Sicherheitsfragen gewidmet wurde" zeige,[4] die Aussetzung der Zahlungen blieb jedoch an die - wenngleich nicht näher definierten und je nach Interessenlage unterschiedlich bewerteten - Prinzipien der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (sowie Korruptionsbekämpfung) gebunden und sollten "in einem angemessenen Verhältnis" stehen. Die 2011 im historischen Kontext des sog. "Arabischen Frühlings" formulierte neue entwicklungspolitische Strategie der EU hingegen trug den Willen zur Umgestaltung der "Partnerstaaten" bereits im Titel: "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" (KOM(2011) 637 endgültig). Darin wird die "Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit, Fragilität und Übergang" als explizites Ziel der Entwicklungspolitik angegeben und eine engere Zusammenarbeit mit "der Privatwirtschaft, Stiftungen [und] der Zivilgesellschaft" eingefordert.[5]

Diese entwicklungspolitische Strategie der Kommission mündete mit der von Kommission und der EU-Außenbeauftragten gemeinsam erstellten Vorlage für eine neue EU-Nachbarschaftspolitik gemeinsam in einer die Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik gemeinsam umfassenden Leitidee, Partnerstaaten generell als wandlungsbedürftig aufzufassen und dabei die Zivilgesellschaft als Partner europäischer Sicherheitspolitik auch gegen die jeweiligen Regierungen zu operationalisieren. Dem immer wieder erklärten und vielleicht auch tatsächlichen Ziel, auch (oder gerade) in fragilen und repressiven Staaten "günstige Rahmenbedingungen für eine unabhängige, pluralistische und aktive Zivilgesellschaft" zu schaffen, dürfte es hingegen eher abträglich sein, wenn die EU diese entsprechend außenpolitischer Ziele im Rahmen einer "Agenda des Wandels" als Agenten des Wandels gegen die Regierungen in Stellung bringt - insbesondere vor dem Hintergrund zugleich auch militärisch von außen durchgesetzter Regierungswechsel (Regime Changes). Sehr gut brachte dies der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, anlässlich der Verleihung des "Sacharow-Preises für geistige Freiheit" (EU-Menschenrechtspreis) an die Anwältin Nasrin Sotudeh und den Filmregisseur Dschafar Panahi aus dem Iran zum Ausdruck, als er die Unterstützung der Zivilgesellschaft als "Angriff auf die nationale Sicherheit des Iran" verstanden wissen wollte. Mit geradezu revolutionärem Pathos sagte er gegenüber dem Deutschlandfunk: "Wenn der Kampf für Freiheit, wenn der Kampf für die Menschenrechte, für die persönliche Würde, für die Freiheit von Folter und gegen die Todesstrafe, für die Meinungsfreiheit und die Gerechtigkeit im Strafverfahren ein Angriff auf die nationale Sicherheit ist, dann unterstützen wir diese Menschen im Angriff auf die nationale Sicherheit eines Regimes, das keines dieser Grundrechte achtet ...".[6] Die besondere Ironie in dieser von Schulz im Nachhinein sicher als eher unglücklich bewerteten Formulierung besteht darin, dass der Kampf für die Menschenrechte demnach nur dann unterstützt wird, wenn er geeignet ist, ein unliebsames Regime zu destabilisieren, was der Wahrheit wahrscheinlich näher kommt, als Schulz einräumen würde.


Innen- und Außenperspektive auf die Zivilgesellschaft

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass im EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zur "Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft", über das sich die Zusammenarbeit der EU mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb der EU weit gehend definiert, diesen keinerlei außenpolitische Rolle oder Beiträge zur "Förderung des Friedens und der Konfliktbearbeitung" zuerkannt werden. Auch die explizite Erwähnung von LGBT-Organisationen findet sich hier nicht, wie diese überhaupt in offiziellen EU-Dokumenten bislang ausschließlich(!) gegenüber Drittstaaten Erwähnung fanden. Zugleich wird der Zivilgesellschaft hier eine wesentlich weniger dynamische Rolle zugedacht, vielmehr soll sie dazu beitragen, "dass sich die Bürger ihrer europäischen Bürgerschaft, deren Vorteile wie auch ihrer Rechte und Pflichten voll bewusst werden" und "die europäische Integration uneingeschränkt unterstützen". Entsprechend soll "im Zusammenhang mit der europäischen Informations- und Kommunikationsstrategie ... sichergestellt werden, dass die von dem Programm geförderten Tätigkeiten allgemein verbreitet werden und sich im Bewusstsein einprägen." Dabei sollen explizit "alle Staatsangehörigen und Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in den Teilnehmerländern angesprochen" werden.[7]

Die Verschiedenheit des Blickes auf die Zivilgesellschaft in der Binnenperspektive und in der Außenpolitik ist bezeichnend. Während hier die Zivilgesellschaft zur Stabilität und Vertiefung des Bestehenden beitragen soll, wird sie in den Außenbeziehungen, die jeden Staat als reformbedürftig oder "im Aufbau" begriffen sehen (oder zumindest nur in diesen eine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft anstreben), als "Triebkraft" des angestrebten "Wandels" verstanden.


Förderung unternehmerischer Aktivitäten

Was der Binnen- und der Außenperspektive jedoch gemeinsam ist, ist neben der Vorstellung einer "vermittelnden Funktion" zwischen (legalisierter) Bevölkerung und Politik - einmal im Sinne der Vertiefung und einmal des Wandels -, eine Offenheit für privatwirtschaftliche und private Interessen verfolgende Akteure. Zwar findet sich in der (Nicht-)Definitionen der international nicht einheitlich geregelte Begriff der Gemeinnützigkeit, die entsprechenden Organisationen dürfen jedoch auch "wirtschaftliche Ziele und Ideale" verfolgen, "dienstleistungsorientiert" sein und es kann sich dabei auch um Branchen- und Arbeitgeber_innenverbände handeln. Das schließt etwa Lobbyverbände der Industrie (auch etwa der Rüstungsindustrie) explizit nicht aus. Im Gegenteil werden in den Außenbeziehungen "unternehmerische Initiativen" ausdrücklich eingeschlossen und hierunter diejenigen hervorgehoben, "die soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander verknüpfen", der "Schaffung von Arbeitsplätzen" dienen, "das lokale Wirtschaftswachstum breitenwirksam und nachhaltig anregen" oder sich für "die sogenannte 'grüne Wirtschaft' einsetzen" (COM(2012) 492 final). Sowohl in den innen- wie außenpolitischen Strategien zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft werden aber v.a. "Forschungseinrichtungen" und "Think Tanks" genannt. Während als deren Aufgaben in Europa v.a. die Förderungen der "europäischen Werte und Errungenschaften" im Mittelpunkt stehen, wird im Papier zu den Außenbeziehungen ein anderes Beispiel genannt: In Marokko wurden eine Stiftung und ein "Forschungszentrum" finanziert, die "[d]urch verschiedene Forschungsprojekte und Schulungen die Parlamentarier erfolgreich dabei unterstützt [haben], ein besseres Verständnis der haushaltstechnischen Fragen zu erlangen, und ihre Beteiligung an der Reform des Finanzgesetzes intensiviert" hätten. Im Strategiepapier für den Maghreb werden die mit einer solchen von der EU finanzierten Lobbyarbeit verbundenen Ziele und Ideale expliziter formuliert: "Ohne Anstrengungen zur Reform der Bildungs- und Beschäftigungspolitik kann die Privatwirtschaft nicht wachsen, und ohne offene und integrierte Volkswirtschaften entsteht kein echter Wettbewerb, werden die Märkte nicht erschlossen und bleiben die für neue Arbeitsplätze benötigten Investitionen aus"(JOIN/2012/036).


Zivilgesellschaft als umkämpftes Terrain

Die Durchsetzung wirtschaftlicher wie sicherheitspolitischer Interessen und Ideale durch die Zusammenarbeit mit "der Zivilgesellschaft" in den EU-Außenbeziehungen wirft allein schon deshalb Fragen für die hiesige Opposition gegen die militärische und kapitalistische Durchdringung von Drittstaaten auf, weil sie sich selbst häufig als Teil der Zivilgesellschaft begreift, entsprechend organisiert ist und zugleich die damit (vermeintlichen) Zielsetzungen - einer Öffnung von Räumen für Partizipation und eine Verbesserung der Menschenrechtslage - selbst verfolgt. Die Hilfsorganisation medico international hatte bereits 2007 festgestellt, dass "[i]n den letzten Jahren ... Nichtregierungsorganisationen relevante Akteure in nationalen und internationalen politischen Auseinandersetzungen geworden" sind und versuchte diese Situation mit einer Konferenz unter dem Titel "'Was tun?' - Kritische Kampagnenarbeit in Zeiten der Globalisierung " zu reflektieren. Die Begründung, welche die überwiegend in humanitären Organisationen tätigen Teilnehmer_innen für die zunehmende Bedeutung der Zivilgesellschaft angaben, sind (obgleich sich eher auf Situationen im "globalen Süden" beziehend) sowohl für die Binnenbetrachtung, wie auch für deren Aufwertung in den Außenbeziehungen aufschlussreich. Als Ursache wird hierbei v.a. auf die "Privatisierung des Politischen" verwiesen, wobei unter dem Politischen Fragen der Partizipation, der Verteilung gesellschaftlicher Reichtümer, der Wasser- und Gesundheitsversorgung usw. zu verstehen sind: "Relevante politische Entscheidungen werden immer häufiger durch internationale Institutionen und Organisationen getroffen, ohne dass diese über herkömmliche Formen einer demokratisch-parlamentarischen Kontrolle ausreichend legitimiert wären... Auf diese Weise stehen die Staaten heute in gleich doppelter Weise unter Legitimationsdruck. Sie sind kaum noch zu einer Politik imstande, die über die Absicherung ökonomischer 'Standort'-Interessen hinausreicht und treffen zugleich wesentliche Entscheidungen in einer immer weniger durchschaubaren und kontrollierbaren Weise." Damit entstehe eine "immer größer werdende Lücke zwischen den Sphären der Staatlichkeit und den Bevölkerungen, und eben diese Lücke hat auch ein außerhalb des traditionellen Regierungshandelns liegendes politisches Engagement begünstigt: die Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen". Diese Betrachtungsweise hilft, das widersprüchliche Spannungsfeld zwischen der Funktion der Zivilgesellschaft bei der "Demokratisierung" und "Steuerung" der Gesellschaft besser zu verstehen, da sich somit im Bedeutungszuwachs zivilgesellschaftlicher Akteure "nicht nur ein Zugewinn an Demokratie aus[drückt], sondern gerade auch dessen Gegenteil: ein wachsender Mangel an Demokratie".[8] Damit ist noch lange nicht gesagt, dass die Lücke zwischen Regierungen und Bevölkerung per se durch demokratische, gemeinwohl orientierte oder auch nur staatsferne Eliten und Entscheidungsprozesse gefüllt würde, im Gegenteil haben materialistische / neomarxistische Ansätze in der Zivilgesellschaft schon immer eine Sphäre des "erweiterten Staates" gesehen, in dem Eliten und Kapitalfraktionen miteinander ringen und "Intellektuelle tätig werden, [um] die Begriffe des Kollektivlebens zu konzipieren und den spontanen Konsens der Beherrschten zu organisieren." Somit könnte der Bedeutungszuwachs der Zivilgesellschaft als Symptom des "Übergang[s] von Government zu Governance" verstanden werden, "die Erweiterung des Staates durch Verhandlungen und Netzwerke, die ihn vielfach und variabel in den politischen Aushandlungs- und Argumentationsprozess mit gesellschaftlichen Gruppen verflechten."[9] Demgegenüber von einer grundsätzlicheren Trennung von Staat und NGOs ausgehend, denkt Thomas Gebauer von medico international in seiner Einleitung zur Dokumentation des genannten Kongresses in eine ähnliche Richtung: "Die Schwäche der Staatlichkeit aber ist, so meine These, vielleicht gar keine, zumindest keine, die dauerhaft wäre. Es sieht ganz danach aus, dass die politische und wirtschaftliche Macht unterdessen ihre Lektionen gelernt hat und es ihr immer besser gelingt, NGOs entweder zu neutralisieren oder zu kooptieren."


Einige Zuspitzungen zur außenpolitischen Operationalisierung

Die materialistische Staatsanalyse und ihre Begriffe von erweitertem Staat und Zivilgesellschaft haben nicht grundlos in der Auseinandersetzung mit der Europäischen Integration eine Renaissance erfahren. Schließlich sind hier die Legitimationsketten zwischen Bevölkerung und Entscheidungsstrukturen selbst nach großzügigen demokratietheoretischen Überlegungen bis zur Unkenntlichkeit verlängert, verworren und unterbrochen; das dynamische Mehrebenensystem EU kann kaum als Government verstanden werden, sondern wird als Governance wahrgenommen, von einer sich als europäisch verstehenden Elite unterstützt, während zunehmend abgehängte Bevölkerungsgruppen dazu tendieren, die EU für allerlei Einschnitte verantwortlich zu machen und Mitbestimmung nur auf nationaler Ebene zu imaginieren. Während es sich auch bei der Europäischen Integration um eine internationale Durchdringung von Staaten und Gesellschaften handelt und sich auch in dieser klare Hierarchien ausmachen lassen, so zielt diese doch eher auf die Formierung einer integrierten Zivilgesellschaft in einem neuen "Innen" (siehe das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"), als eine zielgerichtete Strategie zum Umbau bestehender, wenn auch schwächerer Staaten im Rahmen der Außenpolitik. Deshalb sollen im Folgenden einige zugespitzte Überlegungen angestellt werden, die sich aus dem bisher Gesagten zur Operationalisierung der Zivilgesellschaft in der Außenpolitik ableiten lassen könnten. Es mag dabei hilfreich sein, zunächst von einer stärkeren Trennung zwischen Staat und Zivilgesellschaft auszugehen, als das die Neomarxist_innen wohl mittragen würden, denn es handelt sich um Beziehungen zwischen Staaten und den Gesellschaften in anderen Ländern im Rahmen der Außenpolitik.

So legen die oben anhand der Dokumentation von medico international angesprochenen Begriffe einen Kausalzusammenhang nahe: Die Privatisierung der Politik durch neoliberale Programme vergrößert die "Lücke" zwischen Regierungen und Bevölkerung, die wiederum als Symptom einer Schwäche der Staatlichkeit gilt und zugleich die Räume eröffnet, in denen Zivilgesellschaft agiert. "Die Zivilgesellschaft" kann dann durch ihre Beteiligung an "Aushandlungs- und Argumentationsproze[ssen]" neue Formen der Partizipation etablieren und Zustimmung der Bevölkerung zur Politik der Regierungen (wieder-)herstellen (wie es sich die EU von der europäischen Zivilgesellschaft erwartet), unterliegt dabei aber Versuchen der Kooption und Neutralisierung durch die eigene Regierung, wie zunehmend durch ihre außenpolitisch Aufwertung auch der EU bzw. durch Drittstaaten. Dabei scheinen deren Interessen tendenziell entgegengesetzt: Während die Drittstaaten sich über ihre Einflussnahme auf die Zivilgesellschaft stabilisieren wollen und über diese durch Kooption und Neutralisierung (wie auch die EU im "Innern") Legitimität generieren wollen, möchte die EU diese Zivilgesellschaften in ihrer Funktion als Opposition, als "Triebkraft des Wandels" stärken. Verschärfend kommt hinzu, dass sich der angestrebte Wandel an den "europäischen Werten und Errungenschaften" orientiert, von denen in der Praxis eben die neoliberalen Programme übrig bleiben, die zur Schwächung der betreffenden Staaten beitragen und überdies in der Praxis in einem Widerspruch zu Demokratie und Menschenrechten stehen. Grob vereinfachend stellt sich der Mechanismus also so dar, dass die EU die durch ihre Einflussnahme sich vergrößernde Lücke zur weiteren Einflussnahme nutzt und damit wieder die Bedingungen für ihre Einflussnahme über "die Zivilgesellschaft" verbessert, indem sie zur Entfremdung von Regierungen und Gesellschaften beiträgt (die sie im Inneren vermeiden will).

Die Sicherheitspolitik kommt dabei auf mehreren Wegen ins Spiel: Erstens sind bereits in den genannten Papieren zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und zur neuen entwicklungspolitischen Strategie sicherheitspolitische Ziele enthalten. Zweitens hat das Vorgehen, "die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden aus[zu]setzen und ihre Unterstützung der lokalen Bevölkerung über zivilgesellschaftliche Organisationen [zu] stärken" in der Praxis sicherheitspolitische Konsequenzen, da sie geeignet sind, die betreffenden Staaten zu destabilisieren. Drittens rücken die Staaten ab einem gewissen Maß an Destabilisierung nahezu zwangsläufig auf die sicherheits- und auch militärpolitische Agenda der Europäischen Union. Gerade dann kann sogar die Qualität der Kontakte zwischen dem außenpolitischen Apparat der Europäischen Union und der Opposition vor Ort darüber entscheiden, ob es zu einem militärischen Eingreifen bzw. einem von außen durchgesetzten Regime Change kommt. So begründeten etwa mehrere EU-Außenminister ihre Ablehnung, (selbst) Waffen an die syrische Opposition zu liefern wiederholt damit, dass die syrische Opposition zu "unübersichtlich" und "gespalten" sei und "keine klare Führungsstruktur" aufweise.[10] Deshalb müssen wir uns zukünftig verstärkt damit auseinandersetzen, wie von der deutschen und europäischen Politik auf "die Zivilgesellschaft" (soweit man sie als der Politik äußerlich begreifen kann) sowohl im "Inneren", wie in den Außenbeziehungen Einfluss genommen wird - gerade auch da, wo sie sich dabei linker Formate und Inhalte wie etwa der Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen oder LGBT-Gruppen bedient - und wie sich dieser Einflussnahme zu entziehen ist, ohne die entsprechenden Inhalte aufzugeben.


Anmerkungen:

[1] Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte".

[2] COM(2012) 492 final.

[3] Anwendungsfälle bis Anfang 2010: Niger (2009), Madagaskar (2009), Guinea (2009), Mauritanien (2008), Republik Fidschi (2007), Mauritanien (2005), Guinea (2004), Togo (2004), Guinea-Bissau (2003), Zentralafrikanische Republik (2003), Zimbabwe (2001), Liberia (2001), Côte d'Ivoire (2001) Republik Fidschi (2000), Haiti (2000), Côte d'Ivoire (2000), Guinea-Bissau (1999), Komoren (1999), Niger (1999), Togo (1998), Niger (1996). Die jeweils von der EU formulierten Forderungen lassen sich hier einsehen:
http://www.consilium.europa.eu/policies/eu-development-policy-%28ec-wbesite%29/main-themes/cotonou-partnership-agreement/consultations-under-articles-96-and-97-of-cotonou-agreement/policy-archive?lang=en.

[4] http://europa.eu/legislation_summaries/development/african_caribbean_pacific_states/r12101_de.htm.

[5] KOM(2011) 637 endgültig.

[6] Deutschlandfunk, "Das war der Tag", 26.10.2012 um 23:50.

[7] Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013).

[8] medico international (Hrsg.): Was Tun? Kritische Kampagnenarbeit in Zeiten der Globalisierung (mit Beiträgen von: attac, Brot für die Welt, Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, Greenpeace, medico international, Netherland Institute on Southern Africa und People's Health Movement). August 2007.

[9] Alex Demirovic: Erweiterter Staat und europäische Integration - Skizzenhafte Überlegungen zur Frage, ob der Begriff der Zivilgesellschaft zur Analyse der Veränderung von Staatlichkeit beitragen kann, in: Bieling/Steinhilber: Die Konfiguration Europas - Dimensionen einer kritischen Integrationsforschung, Münster, 2000.

[10] So etwa beim EU-Außenministerrat am 11.3.2013, vgl. Deutschlandfunk: Informationen am Abend vom 11.3.2013 sowie "EU-Außenminister suchen nach einer Lösung für Syrien", euronews vom 11.3.2013.


[*] Weitere Informationen zur Broschüre siehe unter:
http://www.imi-online.de/2013/04/09/entdemokratisierung-und-krieg-kriegerische-demokratie/

Der Artikel kann als PDF-Datei heruntergeladen werden unter:
http://www.imi-online.de/download/doku2013_marischka.pdf

*

Quelle:
IMI-Analyse 2013/11 vom 9. April 2013
Die Zivilgesellschaft als Akteur der Außenpolitik
URL: http://www.imi-online.de/2013/04/09/die-zivilgesellschaft-als-akteur-der-ausenpolitik/
Herausgeber: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen
Tel.: 07071/49154, Fax: 07071/49159
E-Mail: imi@imi-online.de
Internet: www.imi-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013