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MELDUNG/030: Konzentration im Medienbereich - Passauer Jurist in Ermittlungskommission berufen (idw)


Universität Passau - 21.12.2009

Passauer Jurist in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz ist eines von zwölf Mitgliedern der Kommission


Der Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht der Universität Passau, Professor Dr. Ralf Müller-Terpitz, 42, wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig zum neuen Mitglied der "Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)" berufen. Er folgt dem Münchner Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Peter M. Huber, der im November Innenminister von Thüringen geworden ist. Die Kommission hat zwölf Mitglieder.

Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz ist seit 1. Februar 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungs-, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. Müller-Terpitz hat von 1987 bis 1992 Jura an den Universitäten Bonn und Genf studiert. Sein Rechtsreferendariat leistete er von 1994 bis 1996 in Köln und New York ab. Bis Ende 1997 war er als Referent in der Abteilung Recht/Regulierung eines Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens tätig, wo er sich neben dem Telekommunikationsrecht mit Fragen des Multimediarechts befasste. 1997 folgte die Promotion zum Thema "Die Beteiligung des Bundesrates am Willensbildungsprozess der Europäischen Union". In den Jahren 1998 bis 2007 war Müller-Terpitz als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Wissenschaftsrecht) der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Wolfgang Löwer) tätig. 2005 habilitierte er sich mit einer Schrift zum Thema "Der Schutz des pränatalen Lebens - Eine verfassungs-, völker- und gemeinschaftsrechtliche Statusbetrachtung an der Schwelle zum biomedizinischen Zeitalter". Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Rundfunk-, Presse-, Multimedia- und Informationsrecht, aber auch auf dem Biomedizin-, Energie- und Telekommunikationsrecht.

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Die KEK ist als staatsfernes, standortunabhängiges Organ für die abschließende Beurteilung von Fragestellungen der Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen zuständig. Zu diesem Zweck beurteilt sie bei Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung oder bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Fernsehveranstaltern, ob ein Unternehmen durch die Veranstaltung ihm zurechenbarer Programme oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Zur Durchführung einer bundeseinheitlichen Konzentrationskontrolle sind ihr diese Aufgaben als Beschlussorgan und Vermittlungsinstanz für alle Landesmedienanstalten zugewiesen worden.

Der Kommission gehören zwölf Mitglieder an; sechs Sachverständige des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts, von denen drei die Befähigung zum Richteramt haben müssen, sowie sechs Vertreter der Landesmedienanstalten.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution79


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Passau, Thoralf Dietz, 21.12.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2009