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STANDPUNKT/044: Pläne des Innenministeriums zur Einschränkung der Pressefreiheit müssen komplett verworfen werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. Mai 2019

ver.di: Pläne des Innenministeriums zur Einschränkung der Pressefreiheit müssen komplett verworfen werden


Berlin - Mit scharfer Kritik reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Pläne des Bundesinnenministeriums, Geheimdiensten künftig sehr viel einfacher das digitale Ausspähen von Redaktionen zu ermöglichen.

"Das Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer sägt an einem Grundpfeiler der Pressefreiheit, dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten als Berufsgeheimnisträgern. Die Pläne gehören sofort vollständig ad acta gelegt. Wenn Redaktionen ohne überhaupt nennenswerte Hürden digital ausgespäht werden dürften, wird damit der Quellenschutz ausgehöhlt. Aber ohne Quellenschutz ist keine kritische Berichterstattung möglich, die Missstände aufdeckt und damit einen unerlässlichen Beitrag zum Erhalt von Recht und Demokratie leistet", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Werneke forderte stattdessen eine Stärkung der Pressefreiheit, nicht ihre Aushöhlung. So müssten Medienschaffende etwa größere Befugnisse erhalten, um zu erfahren, was die Verfassungsschutzämter an Informationen über sie sammeln. Außerdem brauche es verlässliche Regeln, wie Sicherheitsbehörden mit personenbezogenen Daten von Journalistinnen und Journalisten umgehen. Das habe zuletzt der Skandal um zahlreiche verweigerte Akkreditierungen im Rahmen des G20-Gipfels gezeigt. "Das Bundesinnenministerium hat dazu bisher keine Vorschläge für Verbesserungen vorgelegt. Das ist vollkommen unbefriedigend", sagte Werneke.

Reporter ohne Grenzen hatte herausgearbeitet, dass der Entwurf für ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" Geheimdiensten erlauben will, Redaktionen künftig umfangreich online auszuspähen (siehe https://tinyurl.com/yxwdzzm2). Dafür müssen weder Straftaten vorliegen noch soll ein Richter die Maßnahme genehmigen. Bisher waren Journalistinnen und Journalisten als Berufsgeheimnisträger davon ebenso wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Abgeordnete und Geistliche prinzipiell ausgenommen. Nur bei schwersten Straftaten und unter besonders hohen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit dürfen Richter seit 2017 Onlinedurchsuchungen von Redaktionen genehmigen. Diese Hürden sollen laut Innenministerium nun auch noch fallen, nicht nur im Inland. Auch der Bundesnachrichtendienst soll sich künftig einfacher in ausländische Redaktionen hacken dürfen, um die "Handlungsfähigkeit Deutschlands" sicher zu stellen.

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Quelle:
Presseinformation vom 31.05.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2019

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