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BILDUNG/1139: Zulassung zum Medizinstudium - Kultusministerkonferenz einigt sich auf komplexes Verfahren (idw)


MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V. - 06.12.2018

Zulassung zum Medizinstudium: Kultusministerkonferenz einigt sich auf komplexes Verfahren


Lange Zeit hing die Entscheidung für ein neues Zulassungsverfahren im Fach Medizin in der Schwebe. Um im Zeitplan zu bleiben, musste der neue Staatsvertrag noch in diesem Jahr ausgehandelt werden. Nun haben sich die Kultusminister geeinigt. Das neue Zulassungsverfahren erscheint auf den ersten Blick gerechter, aber auch noch komplizierter als das bisherige.

Viel Raum soll in der sogenannten Vorabquote mehrerer Bundesländer zukünftig die Landarztquote einnehmen, ohne dass absehbar ist, ob diese überhaupt die politisch gewollten Effekte zeigt. Beurteilen lässt sich dies in frühestens zehn Jahren. In der eigentlichen Hauptquote wird die Abiturnote dann mit 30 Prozent ins Gewicht fallen. Eine zusätzliche Eignungsquote auf der Basis schulnotenunabhängiger Kriterien soll die bisherige Wartezeitquote ersetzen. Zwar bleibt die Quote für die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) mit 60 Prozent ähnlich wie im bisherigen System. Aufgrund der Landarztquote reduziert sich aber auch hier die Zahl der verfügbaren Studienplätze in dieser Quote. Zudem sollen hier über eine Unterquote landesspezifische Kriterien vorgegeben werden. Insgesamt wird das Verfahren deutlich komplexer und fällt weit hinter die Vorschläge zurück, die von MFT und Studierendenvertretern der bvmd gemacht wurden. "Bislang hatten die Fakultäten die Möglichkeit, über individuell auf die Bewerber eingehende und auf ihr Profil zugeschnittene aufwändige Auswahlverfahren Studierende auszusuchen. Der Spielraum für die Weiterentwicklung und Durchführung solcher neuer, innovativer Verfahren wird deutlich eingeschränkt", kommentiert MFT-Generalsekretär Frank Wissing die Entscheidung. "Dennoch freuen wir uns, dass nun im Rahmen des vorgegeben Zeitplans Klarheit geschaffen wurde."

Die alleinige Wartezeit als Zugangskriterium für einen Medizinstudienplatz entfällt. In der Übergangsphase von zwei Jahren wird es noch eine Zwischenregelung für diejenigen Bewerber geben, die schon seit mehreren Semestern auf einen Studienplatz warten. Wie sich das neue Modell bewährt, wird erst die Praxis zeigen. Wichtig ist, dass aus der technisch bedingten und mit Einschränkungen versehenen Übergangsphase kein Dauerprovisorium wird.


Über den MFT
Der Medizinische Fakultätentag ist der Dachverband der Medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten Deutschlands. Sie verantworten in über 70 verschiedenen Studiengängen die Ausbildung von rund 93.000 Studierenden der Human- und Zahnmedizin sowie der Gesundheitswissenschaften.

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e. V. - 06.12.2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2018

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