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DROGEN/338: Kein Alkohol in der Schwangerschaft (DGE)


Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. - 6. Oktober 2015

Null Promille für das ungeborene Kind

Kein Alkohol in der Schwangerschaft


(dge) Etwa 14 % der Schwangeren in Deutschland konsumieren gelegentlich Alkohol, exzessiv Alkohol trinken zwischen 1,2 % und 3,5 %. Damit können schwangere Frauen ihr ungeborenes Kind dauerhaft schädigen. Die betroffenen Kinder leiden oft lebenslang unter geistigen und körperlichen Entwicklungsstörungen. Auch können Fehlbildungen im Gesicht auftreten, Hirnfunktion und Verhalten beeinträchtigt, Nerven geschädigt sowie Intelligenz und Wachstum vermindert sein. Diese vielfältigen Störungen werden unter dem Begriff fetales Alkoholsyndrom zusammengefasst. 0,02 % bis 0,8 % der Neugeborenen in Europa weisen Schädigungen durch Alkoholkonsum auf. Somit zählt das fetale Alkoholsyndrom zu den häufigsten angeborenen Krankheiten. Da die Symptome beim Neugeborenen nicht immer leicht zu erkennen sind, ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. "Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist eine der wenigen vollständig vermeidbaren Ursachen für schwere Entwicklungsstörungen beim Kind", sagt Antje Gahl, Pressesprecherin der DGE.

Egal, ob Bier, Wein, Sekt oder ähnliches - Schwangere sollten sich bewusst sein, dass alkoholische Getränke das ungeborene Kind in jedem Stadium der Entwicklung schädigen können. Eine Schwellendosis für den Alkoholkonsum, ab der keine Schädigung des Kindes eintritt, lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht ableiten. Auch in der Stillzeit sind alkoholische Getränke tabu.


Den ausführlichen Pressetext mit weiteren Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter:

https://www.dge.de/presse/pm/null-promille-fuer-das-ungeborene-kind/
(web)

https://www.dge.de/uploads/media/DGE-Pressemeldung-aktuell-09-2015-Alkohol-Schwangerschaft.pdf
(pdf)

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Quelle:
DGE-aktuell 09/2015 vom 06.10.2015
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)
Godesberger Allee 18, 53175 Bonn
Telefon 0228/3776 - 600, Telefax 0228/3776 - 800
Internet: www.dge.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2015

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