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ETHIK/1189: Suizidbeihilfe - Die Rückkehr von "Medizinfrau" und "Medizinmann"? (idw)


FernUniversität in Hagen - 10.09.2015

Suizidbeihilfe: Die Rückkehr von "Medizinfrau" und "Medizinmann"?


Im Zuge der Palliativ- und Sterbehilfe-Gesetzgebungsverfahren diskutiert die Öffentlichkeit über den freien Willen der Einzelnen, selbstbestimmtes Sterben und Würde des Menschen. Aber spielen nicht auch ganz andere (Hinter-)Gründe entscheidende Rollen? Eine veränderte Einstellung von Gesellschaft und Staat zum Leben und damit zum Sterben?

Es geht aber auch um das Arztbild unserer Gesellschaft, um das Selbstverständnis von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und ihrer Beschäftigten. Und um die Fundamentalnorm: "Du sollst nicht töten!"

Mit den ethischen Aspekten haben sich die beiden Philosophen Prof. Thomas Sören Hoffmann und Marcus Knaup von der FernUniversität befasst.

Nichts ist im Leben eines Menschen so sicher wie der Tod. Aber auch nichts so ungewiss wie die Umstände, unter denen er den Menschen trifft. Kann eine Gesellschaft diese Ungewissheit "kontrollieren", indem sie den Tod "planbar" macht? Zum Beispiel durch eine Erlaubnis für Ärztinnen und Ärzte, an Suiziden mitzuwirken? Dem Deutschen Bundestag liegen aktuell vier höchst unterschiedliche Gesetzesentwürfe vor, für die sich Gegnerinnen und Gegner und Befürworter der Sterbehilfe - auch fraktionsübergreifend - zusammengefunden haben. Nach der Ersten Lesung Anfang Juli sollen am 21. September die parlamentarischen Anhörungen zum Palliativ-Gesetz und den verschiedenen Vorschlägen für ein Sterbehilfegesetz beginnen. Für Anfang November ist die Verabschiedung beider Gesetze im Bundestag geplant. Es ist schon jetzt klar, dass es bei dieser Entscheidung nicht nur um den Willen einzelner Patientinnen und Patienten geht. Es geht immer auch um das Arztbild unserer Gesellschaft, um das Selbstverständnis von Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen. Und es geht um die Reichweite der Fundamentalnorm: "Du sollst nicht töten!"

Keine einfachen Antworten

Brisante Fragen, auf die es für den Philosophen Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann und seinen Mitarbeiter Dr. Marcus Knaup von der FernUniversität in Hagen aber keine einfachen Antworten gibt. Die Problematik hat viele Facetten - persönliche, medizinische, rechtliche, technische, gesellschaftliche, politische und ökonomische. Mit den ethischen Aspekten haben sich die beiden FernUni-Philosophen befasst. Sie stellen im Ergebnis die Sterbehilfe insgesamt infrage, auch den Tod von wirklich eigener Hand.

Knaup hat sich mit der Thematik auf der Grundlage der Philosophie Immanuel Kants befasst: "In unserem Lehrgebiet 'Praktische Philosophie' geht es ja um konkrete Lebensfragen." Etwa um eine heute weit verbreitete innere Einstellung zu Leben und Tod: Beides werde in der Gesellschaft zunehmend nicht mehr als etwas "Gegebenes", als "Schicksal" hingenommen, sondern als etwas "Gemachtes", also auch als etwas "Machbares". Für Marcus Knaup dagegen muss "Leben wieder als Gabe, als Aufgabe neu entdeckt werden". Und Sterben damit auch.

Auch Argumenten, die eine Suizidbeihilfe mit der "Würde des Menschen" und seiner "Selbstbestimmtheit beim Sterben" betonen, misstrauen Prof. Hoffmann und Marcus Knaup. Sie haben erhebliche Zweifel, ob Suizidentinnen und Suizidenten in der Regel wirklich "frei" und nicht aus Verzweiflung handeln oder sonst unter innerem oder äußerem Druck stehen. Ihre Sorge ist zudem, dass die Gesellschaft zunehmend akzeptieren könnte, dass aus individuellen oder demografischen, oft ökonomischen Gründen Druck auf nicht wirklich Sterbewillige ausgeübt wird. Schließlich sind Behandlung und Pflege Schwerstkranker für die Angehörigen wie für die Allgemeinheit teuer und belastend.

Historischer Wertewandel

Thomas S. Hoffmann hat die Einstellung zum Suizid in der europäischen Kultur-, Medizin- und Ethikgeschichte untersucht. Von der Antike bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Suizid dabei stets aus individualethischer Sicht gesehen: "Ist das, was hier geschieht, für die Einzelperson gut oder schlecht?" Seit dem 19. Jahrhundert habe sich der Blickwinkel verschoben auf "Was bedeutet der Suizid für die Gesellschaft? Lässt er sich gesellschaftlich verwalten?" Hoffmann: "Erst diese Verschiebung ermöglichte es zu fragen: Können wir ein Gesetz verabschieden, das Ärzten die Mithilfe erlaubt?"

Seither werde ausgeblendet, was das Individuum antreibt. Doch lasse sich diese Frage nicht einfach vom Tisch wischen: "Philosophisch geht es immer zuerst um das Individuum, gerade in einem solchen Kontext".

Die Geschichte der Ärztin und des Arztes, wie wir sie heute kennen, begann, so Hoffmann, mit Hippokrates und seinem Eid. Darin werden das Töten eines Menschen und die Hilfe beim Selbstmord ausdrücklich verneint ("Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen.": www.arztwiki.de). Das unterscheide Ärztin und Arzt von Medizinfrau und Medizinmann, die heilen und töten. Hoffmann: "Wollen wir wirklich, dass der Medizinmann - im weißen Kittel - wiederkommt?" Der Eid wird in Deutschland zwar nicht geleistet, ist aber immer noch ethische Richtlinie in der Medizin.

"Pflicht zu sterben"?

Der Wertewandel könnte durch die demografische Entwicklung beeinflusst werden, mit der sich Marcus Knaup befasst hat. Lebten 2013 in Deutschland 4,4 Millionen Menschen, die mindestens 80 Jahre alt waren, werden es - so das Statistische Bundesamt - im Jahre 2060 rund 9 Millionen sein. Der Anteil der Hochaltrigen an der Gesamtbevölkerung steigt von 5 auf 12 bis 13 Prozent. "Was machen wir mit all' den alten Leuten?" könnte sich dann, so Knaup, als gesellschaftliche Frage stellen. "Kann man die Pflege alter Menschen der Gesellschaft bzw. den eigenen Kindern zumuten? Oder auch den sozialen Sicherungssystemen?"

In den 1990er Jahren gab es in der westlichen Hemisphäre eine zunächst abstrakte Diskussion: "Gibt es eine 'Pflicht zu sterben'?" 1997 bejahte der US-amerikanische Medizinethiker John Hardwig dies, betont Hoffmann: "Wenn eine Großmutter durch eine Behandlung drei Monate länger lebt, die Familie darunter jedoch zehn Jahre lang wirtschaftlich leidet - dann soll sie nach Hardwig besser sterben." 2008 äußerte sich die britische Medizinethikerin Lady Helen Mary Warnock dahingehend, dass Demente ökonomische Ressourcen und Lebenszeit von Angehörigen verschwenden und man sie deshalb töten können sollte, so der Philosoph weiter: "Knallharte ökonomische Interessen werden hier ohne Umstände gegen das Grundrecht auf Leben ins Feld geführt! Dass Menschen auch in anderen als ökonomischen Verhältnissen zueinander stehen, kommt gar nicht mehr in den Blick".

Wegen der demografischen Entwicklung, "also ökonomisch begründet", wurden laut Hoffmann in der Schweiz auch 2003 "die Türen der Altenheime für Sterbehelfer geöffnet", als die dortige Akademie der medizinischen Wissenschaften entsprechende standesrechtliche Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte formulierte, die sie 2004 nach Protesten allerdings wieder abschwächte.

Suizid oft nicht selbstbestimmt

Auch Knaup nimmt im Zusammenhang mit Hoffmanns Sorgen bzgl. möglicher Überlegungen von Verwandten - wie "Im Altenheim geht das ganze Erbe weg. Vielleicht regeln wir das anders?" - ernst. Auch insofern ist für ihn ein (Mit-)Entscheidungsrecht von Verwandten bedenklich. Sorgen machen ihm Tendenzen, wie sie in einer Studie mit Ärztinnen und Ärzten im belgischen Flandern im Jahre 2007 zutage traten: Demnach wurden 30 Prozent der Euthanasien ohne Zustimmung der Betroffenen durchgeführt. Für Knaup ist dies nahe an den Euthanasiemorden an behinderten Menschen während des NS-Regimes. "In der Bundesrepublik Deutschland haben wir diese Debatte noch nicht, es gibt aber bei uns auch Stimmen, die Euthanasie für Demente begrüßen!" Und zwar nicht nur aus einer rechten Szene, sondern auch aus der Wissenschaft.

Eine Parallele zu der "Vernichtung lebensunwerten Lebens", als die Nazis über 70.000 Menschen ermorden, stellt auch Hoffmann fest: "Es begann mit dem Mitleid heischenden sogenannten 'Gnadentod für nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranke' und endete mit der Beseitigung sogenannter 'unnützer Esser' in den Anstalten. Auch heute wird der Kreis derjenigen, die in eine legale Tötung einbezogen werden sollen, immer größer" - Demente im Frühstadium und "Lebensmüde", schwerkranke Kinder und psychisch Kranke werden zunehmend als Kandidatinnen und Kandidaten für ein vorzeitiges Ableben angesehen. Dessen sind sich viele, die mitreden, nicht bewusst, sie "argumentieren aus spontanem Mitleid im Einzelfall heraus, stellen sich aber nicht die Frage, ob man mit Mitleidsargumenten wirklich das Tötungsverbot aufheben kann", so Hoffmann.

Darf sich jemand selbst töten?

Dass eine Selbsttötung einen Widerspruch enthält, hat nach Marcus Knaup besonders Kant herausgearbeitet. "Eine Handlung, durch die sich das Freiheitswesen Mensch selbst aufhebt, ist nach Kant nicht frei, sondern immer fremdbestimmt! Ebenso ist jede Mitwirkung an der Selbsttötung eines Menschen immer heteronom, niemals autonom, also aus Vernunft selbstbestimmt". "Autonomie" und "Menschenwürde" werden nach Knaup heute oft in einem Sinne gebraucht, der philosophisch nicht haltbar ist, sondern auf Willkür hinausläuft: "Menschenwürdig sterben heißt z.B. nicht, im Bewusstsein des Verfügenkönnens über das Leben sterben; es heißt zu wissen, dass das Leben unverfügbar ist: für einen selbst und auch für andere!"

Er sieht seine Ablehnung auch durch psychologische Ergebnisse bestätigt: Die Selbsttötungshandlung ist demnach häufig gar nicht so frei, wie es scheint, sondern durch z.B. Krankheiten beeinflusst. "Es wäre besser, Depressionen und andere Krankheiten zu behandeln, als sie zusammen mit dem Menschen auszulöschen."

Gesetzlich geregeltes Ableben

Für die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung spricht Hoffmann von einer "Thanato-Politik": dem Versuch der Politik, auch das Sterben der Menschen zu einer gesellschaftlichen Funktion zu machen. Der Staat maßt sich immer mehr Kompetenzen über das Leben (und Sterben) seiner Bürgerinnen und Bürger an: Alles muss in geregelten Bahnen verlaufen, von der Zeugung bis zur Bahre. Demgegenüber gilt: Auch im Blick auf die Lebenden ist die "staatliche Regelungswut nicht wünschenswert".

Ins Bild dieser Politik passt das Gesetzgebungsverfahren. Hoffmann kritisiert, dass die Gesetzgebung keine inhaltliche Norm vorgibt, sondern dass sie die Norm an die gesellschaftliche Entwicklung anpasst. Im Hinblick auf die Frage, ob Ärzte beim Sterben assistieren können sollen, stellt er fest: "Dafür muss man den Selbstmord bejahen."

Würdevolles Sterben: Beistand statt Sterbehilfe

Hoffmann fragt daher, wie man helfen kann, die gesellschaftliche Norm "Du sollst nicht töten" zu erfüllen. Eine zentrale Antwort: Die Hospize in Deutschland sind vorbildlich, sie müssen weiter gestärkt werden. Dafür muss die Norm jedoch lauten: "Nicht sterben helfen! Wird jedoch die Unterstützung beim Selbstmord zur Norm, wird der Boden für Hospize dünner."

Knaup fordert, ähnlich wie Hoffmann: "Man muss an der Hand eines anderen Menschen sterben. Nicht durch die Hand eines anderen! Das ist würdevolles Sterben. Und Sterbehilfe wird so zum Sterbebeistand." Noch besser als in den auch von ihm gelobten Hospizen sei der Sterbebeistand durch die und in der Familie. Große Angst verursache jedoch das Alleinsein. Die Palliativmedizin will nicht das Leben (und Sterben) verlängern, sondern behandelt Schmerzen und andere Beschwerden.

"Das Töten ist ein unsittlicher Akt!" Daraus ergibt sich auch für Knaup, dass Töten keine ärztliche Aufgabe sein kann - wie im Eid des Hippokrates festgelegt: "Wer das ändern will, hat eine Bringschuld!"

Buch und Tagung

Zusammen mit seinem Mitarbeiter Dr. Marcus Knaup hat Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Institut für Philosophie der FernUniversität in Hagen, beim Verlag Springer VS in Wiesbaden einen Sammelband hierzu herausgegeben: "Was heißt: in Würde sterben? Wider die Normalisierung des Tötens" umfasst Beiträge aus Philosophie und Theologie, Medizin und Rechtswissenschaft. Marcus Knaup hat sich darin mit "Wie wollen wir sterben? Zur Frage der ärztlichen Suizidassistenz" befasst, Thomas Sören Hoffmann mit "Das gute Sterben und der Primat des Lebens. Überlegungen zu möglichen und unmöglichen Positionen im Kontext der Debatte um Euthanasie und Suizidassistenz".


Weitere Informationen:
http://e.feu.de/spr

• Unter dem Titel "'Was heißt: In Würde sterben?' - Wissenschaft und Politik im Gespräch" findet am Montag, 28. September, von 11.30 bis 17 Uhr eine interdisziplinäre Fachtagung im Regionalzentrum Berlin der FernUniversität statt. Fachleute aus verschiedenen Disziplinen kommen mit Bundestagsabgeordneten über Fragen zu Leben und Tod ins Gespräch, bei denen es zuletzt um das Gesicht und die künftige Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft geht. Veranstalter ist das Lehrgebiet von Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann. Alle Interessenten sind eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstaltungsort ist der Seminarraum I des Regionalzentrums Berlin im DomAquarée, St. Wolfgang-Straße / Heiligegeistkirchplatz, 10178 Berlin.

• Programmablauf, Anmeldung etc.:
http://e.feu.de/82

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution151

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
FernUniversität in Hagen, Susanne Bossemeyer, 10.09.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2015

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