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AUSLAND/2247: Frankreich führt "Recht auf tiefe Sedierung" ein (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 113 - 1. Quartal 2015
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

BIOETHIK-SPLITTER

Frankreich führt "Recht auf tiefe Sedierung" ein


Paris (ALfA). Die Französische Nationalversammlung hat das 2005 eingeführte, nach dem UMP-Abgeordneten Jean Leonetti benannte Leonetti-Gesetz geändert, das die Rechte von Patienten am Lebensende regelt und Ärzte zum Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen verpflichtet, wenn der Patient dies wünscht. Mitte März stimmten die Abgeordneten für eine Ergänzung des Gesetzes, das Patienten unter bestimmten Bedingungen nun auch das Recht auf eine "kontinuierliche tiefe Sedierung" einräumt. Abgelehnt wurde dagegen mit 89 zu 70 Stimmen ein Änderungsvorschlag des sozialistischen Abgeordneten Jean-Louis Touraine, der eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe zum Ziel hatte. Touraine hatte seinen Vorschlag mit Gefahren begründet, die mit illegal durchgeführter Sterbehilfe verbunden seien und diese auf rund 4.000 Fälle im Jahr beziffert.

Ärztlich assistierter Suizid und die Tötung auf Verlangen sind in Frankreich verboten. Ein Arzt, der Beihilfe zur Selbsttötung leistet, muss bei einer Verurteilung mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Vor der Abstimmung hatten führende katholische, evangelische, jüdische und muslimische Religionsvertreter in Frankreich Kritik an dem Entwurf für das neue Sterbehilfegesetz geübt. In einer gemeinsamen Erklärung riefen die Vertreter der monotheistischen Religionen zum Widerstand gegen die als entscheidend betrachtete Neuerung in einem Gesetzentwurf auf. In ihr warnten der Primas der Katholischen Kirche in Frankreich, Philippe Kardinal Barbarin, der Präsident des Evangelischen Bundes in Frankreich, Francois Clavairoly, der Metropolit der Orthodoxen, Emanuel von Frankreich, sowie der Oberrabiner Haim Korsia und der Vorsitzende der Vereinigung der Moscheen Frankreichs Mohammed Moussaoui vor einem Missbrauch der tiefen Sedierung, bei der dem Patienten ein das Zentralnervensystem dämpfendes Beruhigungsmittel verabreicht wird. Zwar könne aus medizinischer Sicht die Notwendigkeit einer solchen Sedierung bestehen. Allerdings bestehe die Gefahr, dass eine solche Sedierung nicht nur zur Entlastung des Patienten angewandt werde, sondern um seinen Tod herbeizuführen.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 113, 1. Quartal 2015, S. 10
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminsky (V.i.S.d.P.)
Verlag: Ottmarsgäßchen 8, 86152 Augsburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2015

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