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MELDUNG/302: Kaum spezialfachärztliche Versorgung durch niedergelassene Gastroenterologen (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Informationen aus der Gastroenterologie - 03.01.2012

Chance vertan

Kaum spezialfachärztliche Versorgung durch niedergelassene Gastroenterologen


(2.1.2012) Ein neues Jahr bringt - wie immer - neue Gesetze. Für das Gesundheitswesen bringt das neue Versorgungsstrukturgesetz mit einer Änderung des § 116b SGB V unter anderem die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, mit der erstmals der Status des niedergelassenen Facharztes im Recht verankert wird.

Die durch die einseitige Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geschaffene Bevorzugung gegenüber niedergelassenen Fachärzten wird durch die Neuregelung des õ 116b SGB V in mancher Hinsicht aufgehoben. Die dort beschriebene ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung schwer behandelbarer Krankheiten, die eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und/oder besondere Ausstattungen voraussetzen. Hierzu gehören Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen sowie hochspezialisierte Leistungen.

"Dieser Leistungssektor steht künftig nicht nur den Krankenhäusern, sondern auch den Vertragsärzten offen - alle haben identische Qualitätsanforderungen zu erfüllen, alle werden in gleicher Höhe vergütet", kommentiert Dr. Thomas Eisenbach vom Vorstand des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen (bng). "Enttäuschend ist jedoch, dass die ambulanten Operationen, zu denen auch die Koloskopie zählt, nicht der spezialfachärztlichen Versorgung zugerechnet wurden. Der Gesetzgeber scheute das Kostenrisiko."

"Nach unserer Auffassung", so Dr. Eisenbach weiter, "wurde damit eine Chance vergeben, spezialisierte Leistungen wie z.B. Endosonographie, Dünndarmspiegelungen oder endoskopische Schleimhautabtragungen (Mukosaresektionen), die bisher nur stationär erbracht werden können, in die gemeinsame ambulante Versorgung durch Facharztpraxen und Kliniken zu verlagern."



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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Januar 2012