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MELDUNG/716: Appell an Minister Gröhe - Psychiatrie-Personalverordnung erhalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23.11.2015

Appell an Minister Gröhe: Psychiatrie-Personalverordnung erhalten
Alternativkonzept prüfen - Demonstration am Freitag


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf, die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu erhalten und weiterzuentwickeln und sich zu den Verbesserungsvorschlägen zu äußern, die die Fachverbände zur Finanzierungsart und zur Struktur der psychiatrischen Versorgung vorgelegt haben. "Es geht um die Behandlung, Betreuung und Pflege kranker Menschen und um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der psychiatrischen Versorgung. Patienten und Arbeitnehmer dürfen erwarten, dass sich der Bundesgesundheitsminister ernsthaft mit einem alternativen Entgeltkonzept auseinandersetzt. Die breit getragene Befürchtung, dass durch die Einführung von PEPP alles schlechter wird, darf die Bundesregierung nicht ignorieren. Wir brauchen ein qualitätsorientiertes System, das den Versorgungsbedarf der Patienten in den Mittelpunkt stellt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Am kommenden Freitag demonstrieren Beschäftigte aus betroffenen Einrichtungen für ihre Forderungen.

ver.di setzt sich seit Jahren für eine Kurskorrektur in der Entwicklung des neuen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik, kurz PEPP, ein. "Das preisgeleitete System mit Einheitspreisen, Pauschalen und Orientierung auf Erlösoptimierung darf nicht kommen", warnte Bühler.

16 Fachverbände und Organisationen hatten Anfang September 2015 ein Alternativkonzept für ein qualitätsorientiertes System vorgestellt und dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Das Konzept sieht ein budgetbasiertes Entgeltsystem vor, das Pflichtversorgung, sektorübergreifende Versorgung und maßgebenden Personalbedarf berücksichtigt, krankenhausindividuelle Budgets und patientenbezogene Behandlungsmerkmale von der Einzelfallabrechnung trennt und dessen Finanzierung möglichst bürokratiearm gestaltet ist.

Eine Reaktion des Gröhe-Ministeriums steht indes aus, obgleich die Zeit drängt: Bereits ab 2017 muss jede psychiatrische und psychosomatische Klinik auf das PEPP-System umsteigen. Ab 2018 verliert die Psychiatrie-Personalverordnung ihre Gültigkeit. Gesetzesänderungen müssen deshalb noch im Frühjahr 2016 auf den Weg gebracht werden, damit künftig ausreichend und qualifiziertes Personal in den psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen vorhanden und deren Finanzierung gesichert ist. "Welche Auswirkungen es hat, wenn es keine Vorgaben mehr für die personelle Ausstattung gibt, zeigt die dramatische Personalnot in den Krankenhäusern", sagte Bühler, "diesen Fehler zu wiederholen, wäre unverantwortlich."


Weitere Informationen:
www.pepp-stoppen.de

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 23.11.2015
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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