Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 29. November 2012
Patientenrechte auf der Zielgeraden - Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet
Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde heute in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patientinnen und Patienten profitieren. Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen. Das Informationsgefälle zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten wird endlich ausgeglichen. Patientinnen und Patienten müssen vor der Behandlung umfassend informiert werden, insbesondere welche Untersuchungen anstehen und welche Therapien beabsichtigt sind - und zwar so, dass es verständlich ist. Auch haben Patienten zukünftig das Recht, ihre vollständige Patientenakte einzusehen. Die Neuregelungen stellen sicher, dass die Patientenakte nicht nachträglich manipuliert wird. Diese verbesserten Aufklärungs- und Informationspflichten führen für die Patienten ganz konkret zu einer erheblichen Beweiserleichterung, wenn Behandlungsfehler im Raum stehen. Einwilligungsunfähige Patienten sollen stärker in das Behandlungsgeschehen eingebunden werden. Sie sollen grundsätzlich über wesentliche Umstände der vorgesehenen Maßnahme in verständlicher Weise in Kenntnis gesetzt werden. Die Stärkung der Rechtsposition von Patientinnen und Patienten ist nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern wird nun endlich Realität."
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt:
"Unser Leitbild ist der mündige Patient. Patientenorientierung und Patientenautonomie sind erklärte Ziele unserer Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz wird die Position der Patienten künftig stärken. So sollen die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse grundsätzlich drei Wochen Zeit zur Entscheidung. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt. Patientinnen und Patienten sollen die bestmögliche Versorgung erhalten. Wir unterstützen die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Es gilt, nicht nur die eigenen Fehler aufzuarbeiten, sondern auch aus Fehlern anderer zu lernen. Ziel ist eine Fehlervermeidungskultur, nicht eine Defensivmedizin."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt:
"Das Patientenrechtegesetz ist das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen. Es stellt die dringend benötigte Transparenz über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten her. Auf dieser Informationsgrundlage werden die Patienten zu gleichwertigen Partnern und ein vertrauensvolles Miteinander zur Regel. Darüber hinaus werden die neu verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme eine neue Fehlerkultur befördern. Und nicht zuletzt werden die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen erheblich gestärkt: Sie müssen bei einem Behandlungsfehlerverdacht helfen und über Leistungen innerhalb von drei Wochen entscheiden - sonst gelten sie als genehmigt. Damit vermeiden wir unnötige Konflikte und schaffen eine noch bessere, sicherere sowie schnellere Versorgung. Das dient einem Ziel: der Gesundheit aller."
Das Patientenrechtegesetz muss in den nächsten Wochen noch vom Bundesrat beraten werden. Es handelt sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:
Das Gesetz steht zur Verfügung unter:
www.bmj.de und www.bundesgesundheitsministerium.de
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.patientenbeauftragter.de
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012