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POLITIK/2108: Neues Reformkonzept für Notfallversorgung - Patienten in Not schnell und effektiv helfen (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 13. Februar 2023

Neues Reformkonzept für Notfallversorgung

Lauterbach: Patienten in Not schnell und effektiv helfen


Patientinnen und Patienten sollen in medizinischen Notfällen an Krankenhäusern künftig schneller und effektiver versorgt werden. Dafür sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren (INZ) sowie integrierte Leitstellen (ILS) aufgebaut werden. Das empfiehlt die "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung".

Es komme darauf an, dass die Notfall- und Akutversorgung rund um die Uhr in der Lage ist, Hilfesuchende unmittelbar zielgerichtet zur richtigen Versorgung zu steuern, heißt es in der Stellungnahme unter dem Titel "Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland - Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen". [1]

Patienten in Not schnell und effektiv zu helfen, ist Ziel einer guten Akutversorgung. Dafür müssen wir vorhandene Strukturen aufbrechen und neu ordnen. Leitgedanke muss dabei sein, dass Versorgung dort stattfindet, wo sie medizinisch auch sinnvoll ist. Für eine solche Reform sind die Empfehlungen der Krankenhauskommission eine gute Grundlage. Das Krankenhaus muss im Notfall nicht immer die erste Adresse sein. Aber es muss im Notfall schnelle Hilfe anbieten können.
(Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach) 


Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen
1. Flächendeckender Aufbau von integrierten Leitstellen (ILS):

• Hilfesuchende, die sich in einem Notfall an den Rettungsdienst (112) oder an den kassenärztlichen Notdienst (116117) wenden, sollen initial durch eine integrierte Leitstelle nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden.

• Aufgrund unmittelbarer Erreichbarkeit rund um die Uhr, guter medizinischer Beratung und telemedizinischer ärztlicher Hilfe sowie verbindlicher Terminvermittlung sollen ILS für Betroffene so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.

• Durch von medizinisch qualifizierten Fachkräften in den ILS vorgenommene standardisierte, wissenschaftlich validierte, softwaregestützte und qualitätsgesicherte Ersteinschätzung soll eine Über- oder Unterversorgung von Notfällen verhindert werden. Gleichzeitig werden die knappen Ressourcen optimal genutzt. Notaufnahmen in Krankenhäusern sollen so möglichst nur von Hilfesuchenden genutzt werden, die diese komplexen Strukturen wirklich benötigen.

2. Aufbau von sog. integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung

• INZ sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notfallpraxis sowie einem "Tresen" als zentrale Entscheidungsstelle bestehen.

• Durch den Aufbau von INZ an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (insgesamt derzeit rd. 420 in Deutschland) sollen Patientinnen und Patienten durch eine bedarfsgerechte Steuerung den richtigen Strukturen zugewiesen werden - entweder in die Notaufnahme des Krankenhauses oder die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung.

• Die Beteiligung sowohl der KVen als auch der Krankenhäuser am INZ ist verpflichtend. Damit ist sichergestellt, dass die Lasten gleich verteilt werden.

• Zudem sollen integrierte Notfallzentren für Kinder- und Jugendmedizin (KINZ) an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Krankenhäusern mit einer pädiatrischen Abteilung aufgebaut werden.

Weitere Informationen

[1] Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung [2] (PDF, barrierefrei, 945 KB)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/Vierte_Stellungnahme_Regierungskommission_Notfall_ILS_und_INZ.pdf

[2] Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu allen Empfehlungen der Regierungskommission und ihren Mitgliedern.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 13. Februar 2023
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 441-0, Fax: 030/18 441-49 00
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.bund.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 17. Februar 2023

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