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STELLUNGNAHME/191: Pflegepersonalstärkungsgesetz - Auf die weiteren Umsetzungsschritte kommt es an (KGNW)


Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. - 9. Nobember 2018

Pflegepersonalstärkungsgesetz mit positiven Signalen an die Pflege

Auf die weiteren Umsetzungsschritte kommt es an


Düsseldorf - "Das heute im Bundestag verabschiedete Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet richtungsweisende Regelungen zur Stärkung der Pflege, zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen. Mit dem für die stationäre Versorgung wichtigsten Reformgesetz dieser Legislaturperiode werden zudem weitere Reformmaßnahmen für den Kernbereich der Gesundheitsversorgung angegangen", erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Die vollständige Refinanzierung zusätzlicher Pflegstellen bedeute die notwendige finanzielle Entlastung für die Krankenhäuser, die Ausgliederung der Pflegekosten aus dem Fallpauschalensystem sei aber gleichzeitig mit großen Veränderungen und Unsicherheiten für die Kliniken verbunden. Hier komme es nun auf die weiteren Umsetzungsschritte an, so Brink, der ausdrücklich die weiteren Klarstellungen zu Verjährungsfristen in Verbindung mit der Finanzierung der Schlaganfallversorgung und der Geriatrischen Versorgung begrüßte. "Die aktuellen Rechnungskürzungskampagnen der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht nachvollziehbar und absolut ungerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass Krankenkassen rückwirkend langst geprüfte und abgewickelte Abrechnungen in Frage stellen und Krankenhäuser damit in die Insolvenz treiben. Den Krankenhäusern werden in den nächsten Wochen Millionenbeträge nicht ausgezahlt und mit Rückforderungen in Millionenhöhe konfrontiert", kritisierte Brink die Krankenkassen scharf, die mit ihrem Vorgehen in vielen Regionen die flächendeckende Schlaganfallversorgung und Geriatrischen Versorgung sowie damit die Versorgung ihrer Versicherten gefährdeten.

Mit Erleichterung hätten die NRW-Klinken zur Kenntnis genommen, dass den Krankenhäusern ein Teil des Pflegezuschlags in Höhe von 500 Mio. Euro, der von den Krankenhäusern für Maßnahmen zur Stärkung der Pflege benötigt wird, erhalten bleibe, betonte KGNW- Präsident. "Für NRW standen circa 125 Mio. Euro zur Disposition. Nunmehr bleiben den NRW-Kliniken noch etwa 50 Mio. Euro erhalten, dennoch bleibt ein Fehlbetrag von 75 Mio. Euro, der natürlich schmerzt." Dieser Fehlbetrag sei auch im Kontext der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch die Landesregierung zu sehen. "Hier fordern wir weiterhin von der Landesregierung die Bereitstellung der notwenigen Finanzmittel zur Schließung der unstreitigen Förderlücke.

Problematisch sieht Brink die verschärften Sanktionen bei den Untergrenzen für Personalbesetzungen in pflegesensitiven Leistungsbereichen. "Die mit dem Reformgesetz verbundenen Vergütungsabschläge und Fallzahlbegrenzungen haben Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. "Durch vorübergehende Personalengpässe sind medizinische Versorgungsengpässen im Umkreis einzelner Kliniken zu befürchten," erklärte Brink.

Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, Personaluntergrenzen als Instrument für mehr Patientensicherheit anzuerkennen und umzusetzen. Hier sei aber weiter für die Krankenhäuser das Problem ungelöst, zusätzliche Pflegekräfte bei einem leergefegten Arbeitsmarkt zu bekommen. Die Kliniken brauchen Zeit, den Personalaufbau durch eigene Ausbildungsanstrengungen voranzubringen. Auch sei die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung gefordert, mitentscheidenden Schritten die Stärkung der Pflege zu weiter voranzubringen, so der KGNW-Präsident.

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Quelle:
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.
Pressemitteilung vom 9. Nobember 2018
Referat für Politik, PR und Presse
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E-Mail: presse@kgnw.de
Internet: www.kgnw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2018

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