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RECHT/464: Rehasport - Mitgliedsbeiträge ohne Not (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - Mittwoch, 10. November 2010
UPD Beratungsfall des Monats November

Rehasport: Mitgliedsbeiträge ohne Not

Sportvereine kassieren für ihre Angebote im Rehabilitationssport gern doppelt ab - aber die Versicherten können sich dagegen wehren


Sie sind in einem gesunden Leben nicht wegzudenken: Sportvereine helfen viel für die Gesellschaft, wenn es um die Vorbeugung von Krankheiten geht. Aber auch in der Rehabilitation leisten Tausende Sportvereine Unverzichtbares. Dass die Zusammenarbeit zwischen Versicherten und ihnen indes nicht immer spannungsfrei ist, zeigen die Erfahrungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Immer öfter werden die Beratungsstellen aufgesucht mit der Frage: Ist der Mitgliedsbeitrag für Reha-Patienten rechtens? Das ist er in der Regel nicht. Hier ein Beispielsfall aus der UPD Beratungsstelle Karlsruhe.

Susanna M., 64, soll nach Verordnung ihres behandelnden Arztes Rehasport machen, um ihre Gesundheit langfristig zu stabilisieren. Frau M. hat große Motivation, ihre körperliche Fitness zu steigern und macht sich mit ihrer Verordnung gleich auf zum nächstgelegenen Sportverein - dieser wurde ihr von ihrem Arzt empfohlen. Das Angebot dort sagt ihr auch zu, aber es gibt einen Haken: Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung, so sagt man ihr, solle sie auch den Vereinsjahresbeitrag von rund 80 Euro zahlen. Enttäuscht verlässt sie den Verein, das kann und will sie sich mit ihrer Rente nicht leisten.

Frau M. versucht es bei einem weiter entfernt gelegenen Verein. Aber auch dort wird ihr vermittelt, dass sie ohne den zusätzlichen Jahresbeitrag nicht an der Sportgruppe teilnehmen dürfe. Nach diesen Erfahrungen wendet sie sich an die UPD-Beratungsstelle Karlsruhe. "Es ist doch ungerecht, dass ich selbst noch zur Kasse gebeten werde, obwohl die Krankenkasse schon für die Teilnahme am Gruppensport zahlt", sagt sie. "Das kann ich nicht nachvollziehen."

Grundsätzlich handeln die Krankenkassen mit den entsprechenden Institutionen, die Rehasport anbieten, Preise für die Teilnahme der Versicherten aus. "Damit sind die angebotenen Leistungen abgegolten", klärt der UPD-Berater auf, "weitere Kosten dürfen für die Versicherten nicht anfallen". Frau M. wird zuerst mit dem näher gelegenen Verein nochmals sprechen und ankündigen, dass sie sich bei ihrer Krankenkasse beschweren wird, wenn der Verein weiterhin auf der Bezahlung des Jahresbeitrags bestehen sollte.

Tipp: Sprechen Sie bei der Suche nach einem Verein sofort die Frage nach Mitgliedsbeiträgen an. Weisen Sie im Zweifel auf die Sachlage hin und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.


Tipp:
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 10. November 2010
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Tel. 030 / 200 89 23-43, Fax 030 / 200 89 23-50
E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2010