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DEMENZ/080: Zur Reform des Pflegeversicherungsgesetzes - Pflege, neu ausgerichtet (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 3/12
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Zur Reform des Pflegeversicherungsgesetzes: Pflege - neu ausgerichtet

Von Sabine Jansen, Berlin



Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) verabschiedet, das zahlreiche Änderungen ab dem 1. Januar 2013 bringen wird, aber nicht den großen Wurf. So wurde leider der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, für den es seit drei Jahren Vorschläge gibt und der die Demenzen den körperlichen Beeinträchtigungen gleichstellen soll, nicht umgesetzt. Für Demenzkranke gibt es dennoch einige Verbesserungen. So erhalten künftig auch Menschen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, aber noch keine Pflegestufe haben, ein Pflegegeld in Höhe von 120 € oder alternativ Pflegesachleistungen in Höhe von 225 €. Leider konnten wir nicht erreichen, dass die zusätzlichen Sachleistungen auch für niedrigschwellige Angebote einsetzbar sind. Auch in den Pflegestufen I (70 € mehr Pflegegeld oder 215 € höhere Sachleistungen) und II (85 € mehr Pflegegeld oder 150 € mehr Sachleistungen) gibt es zusätzliche Leistungen für Demenzkranke; in Pflegestufe III gibt es keine Verbesserungen. Die ambulanten Sachleistungen sollen künftig flexibler wählbar sein und auch als Zeitkontingent anstatt in der Form einzelner Leistungsmodule abrufbar sein.

Angehörige sollen künftig unterstützt werden, indem sie leichter eigene Rehabilitationsleistungen bekommen. Auch die Unterbringung der Erkrankten in Reha-Einrichtungen soll künftig gewährleistet sein. Das Pflegegeld in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Ferner sollen Wohngemeinschaften für Demenzkranke gefördert werden und 200 € im Monat pro Bewohner zusätzlich erhalten. Außerdem sollen Umbaumaßnahmen mit 2.500 € pro Bewohner (maximal 10.000 € pro Wohngemeinschaft) gefördert werden.

Die Gutachten, die für die Einstufung erforderlich sind, sollen künftig schneller erstellt und auch die Pflegeberatung soll gestärkt werden. Wenn die Kassen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Termin für die Pflegeberatung geben können, müssen sie Beratungsgutscheine ausgeben. Fraglich ist allerdings, wo die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen diese dann einlösen können. Die Landschaft der Beratungsstellen und Pflegestützpunkte ist in Deutschland unterschiedlich gut bzw. schlecht ausgebaut.

Fazit: Nach der Reform ist vor der Reform. Denn noch bis 2013 wird der vom Bundesminister für Gesundheit eingesetzte Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterarbeiten, der konkrete Vorschläge für die Umsetzung dann wohl frühestens für die nächste Legislaturperiode machen soll. So richtig zufrieden mit dem PNG ist niemand. Auch die Mitglieder im Bündnis für gute Pflege (dem auch die DAIzG angehört) sehen noch enormen Handlungsbedarf und wollen gemeinsam Druck machen, damit das Menschenrecht auf gute Pflege für alle umgesetzt wird. Das wird allerdings Geld kosten - mehr als die 0,1 Beitragspunkte zur Pflegeversicherung, die wir alle ab 1.1.2013 zusätzlich aufbringen müssen.


Internet

http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungsgesetz.html
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709369.pdf

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Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 3/12, S. 6 - 7
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2012