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DIABETES/1755: Spaß im Karneval trotz Diabetes mellitus - Alkohol und Süßigkeiten in Maßen erlaubt (diabetesDE)


diabetesDE - 26.02.2014

Alkohol und Süßigkeiten in Maßen erlaubt:

Spaß im Karneval trotz Diabetes mellitus



Berlin - Die Narren sind los: Ab Weiberfastnacht, den 27. Februar erreicht die Narrenzeit ihren Höhepunkt, bevor am Aschermittwoch wieder alles vorbei ist. Bundesweit gehen Tausende Menschen zu Rosenmontagszügen, besuchen Kappensitzungen und Kostümbälle. Auch Menschen mit Diabetes müssen nicht darauf verzichten, solange sie bei Alkohol und Süßigkeiten Maß halten und regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel messen, rät die gemeinnützige Organisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.

Von "Narri narro" über "Helau" bis zu "Alaaf" - spätestens ab Weiberfastnacht regiert in vielen Regionen Deutschlands der Karneval. Zum Feiern in der fünften Jahreszeit gehört für viele auch der Konsum von Alkohol. Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 sollten dabei jedoch nicht vergessen, welche Folgen Alkoholgenuss für sie haben kann: Bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,45 Promille ist die Zuckerfreisetzung aus der Leber gestört. Alkoholische Getränke wie Wein, Schnaps oder Bier senken den Blutzuckerspiegel. Das Hormon Glukagon, das normalerweise zu einem sofortigen Blutzuckeranstieg führt, wirkt nicht mehr. "Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente verstärken diesen Effekt noch", sagt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Kinderkrankenhauses auf der Bult in Hannover.

Menschen mit Diabetes, die Alkohol getrunken haben, können daher eine Unterzuckerung erleiden. Eine solche "Hypoglykämie" kann zu schweren Krampfanfällen führen. "Wer beim Feiern Alkohol trinkt, sollte dazu immer auch eine kleine kohlenhydratreiche Mahlzeit essen", rät Professor Danne. Außerdem sei es notwendig, den Blutzuckerspiegel öfter zu kontrollieren und die Insulindosis gegebenenfalls anzupassen. Diabetiker sollten ihren Alkoholkonsum daher soweit beschränken, dass sie jederzeit problemlos Blutzuckermessen und Insulinspritzen können. Als allgemeine Alkoholgrenzwerte empfehlen Experten für Frauen nicht mehr als zehn Gramm Alkohol täglich. Dies entspricht etwa einem Achtel Liter Wein oder einem kleinen Bier. Männer sollten nicht mehr als 20 Gramm Alkohol täglich konsumieren, was einem Viertel Liter Wein oder einem halben Liter Bier entspricht. Auch Kamelle und andere Süßigkeiten sollten Menschen mit Diabetes nicht maßlos verzehren: "Denn karnevalstypische Bonbons und Gebäck enthalten sehr viel Zucker und Fett", betont Professor Danne. Über deren Nährwertangaben informiert eine Liste auf der Internetseite von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.


Weitere Informationen unter
www.diabetesde.org:
Karnevalsspezialitäten [1]


Ihre Kontakte für Rückfragen:

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Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
E-Mail: mattig-fabian@diabetesde.org
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Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
E-Mail: hommrich@medizinkommunikation.org
www.diabetesde.org
www.deutsche-diabetes-hilfe.de


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung, und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.

Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.de. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) www.ddh-m.de vertreten.


[1]
http://www.diabetesde.org/gesund_leben/rezepte/rezepte_zu_anlaessen_und_feiertagen/karneval/

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Quelle:
diabetesDE, Pressestelle
Pressemitteilung vom 26.02.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2014