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DIABETES/1785: Neue Richtlinie in Kraft getreten - Menschen mit Diabetes dürfen auch LKW und Bus fahren (diabetesDE)


diabetesDE / Deutsche Diabetes-Hilfe - 08.07.2014

Rechtsberatung bei Diabetes: Der diabetesDE Experten-Chat zum Thema Recht und Soziales

Neue Richtlinie in Kraft getreten: Menschen mit Diabetes dürfen auch LKW und Bus fahren



Berlin - Seit Anfang Mai gilt eine neue Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sie definiert unter anderem die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Diabetes mellitus: Demnach können Betroffene, die Insulin spritzen, nun unproblematischer die Erlaubnis erhalten, LKW über 3,5 Tonnen oder auch Personentransportfahrzeuge wie etwa Busse oder Taxis zu fahren. Bedingung für das sichere Lenken der Fahrzeuge ist die zuverlässige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie ein stabiler Stoffwechselverlauf über mindestens drei Monate. Fragen rund um das Thema Recht und Soziales bei Diabetes beantwortet Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist am 10. Juli 2014 live im Experten-Chat von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.

Die neu erschienene Leitlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) regelt die Vorgaben für zahlreiche Krankheitsbilder, wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Sie ist richtungsweisend für (ärztliche) Gutachter, die die Fahrtauglichkeit von Patienten beurteilen.

Welche Fahrzeug-Klassen Menschen mit Diabetes fahren dürfen, entscheidet der Gutachter anhand des individuellen Unterzuckerungsrisikos. Dieses wiederum ist abhängig vom Diabetes-Typ beziehungsweise der Behandlungsform. "So dürfen Menschen mit einem geringen Risiko für schwere Unterzuckerung ohne Einschränkung Auto oder auch Motorrad fahren", erklärt Oliver Ebert. Ist ein Patient insulinpflichtig - was auf alle Menschen mit Diabetes Typ 1 zutrifft und auf einige mit Diabetes Typ 2 - oder nimmt er Sulfonylharnstoffe, besteht aufgrund der blutzuckersenkenden Wirkung der Medikamente zwar eine hohe Unterzuckerungsgefahr. Sofern - und solange - man die Unterzuckerungen aber rechtzeitig wahrnehmen kann, steht einer Fahrerlaubnis nichts im Wege.

Interessant ist die Neuregelung bezüglich des Steuerns von Fahrzeugen der Kategorie 2, etwa Taxis, Bussen und LKWs: "Früher wurden insulinpflichtige Patienten in der Regel als 'ungeeignet' angesehen, Transportmittel dieser Kategorie zu fahren", so Ebert. Heute gilt: Erfüllen Betroffene bestimmte Voraussetzungen, können sie auch Fahrzeuge der Kategorie 2 steuern und erhalten die Erlaubnis zur Personenbeförderung. "Verlangt wird allerdings ein Nachweis über einen stabilen Stoffwechsel - und das über einen längeren Zeitraum hinweg", sagt Ebert und betont: "Eine regelmäßige ärztliche Begutachtung ist Pflicht."

Im Allgemeinen gilt: Damit Menschen mit Diabetes andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, müssen sie ihre Blutzuckerwerte regelmäßig kontrollieren, Unterzuckerungen sicher erkennen und diese behandeln können. "Darüber hinaus sind regelmäßige Arztbesuche zwischen sechs bis zwölf Wochen wichtig, um mögliche Stoffwechselentgleisungen frühzeitig zu erkennen, so dass die Therapie gegebenenfalls angepasst werden kann", sagt Ebert.


Weitere Tipps, Rechtsberatung und wichtige Hinweise zum Thema "Recht und Soziales" erfahren Interessierte im Chat am 10. Juli von 17 bis 19 Uhr.

Quelle:
http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/


Weitere Infos:

Die häufigsten Rechtsirrtümer:
http://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/infomaterial/

Ratgeber Diabetes und Autofahren:
http://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/fuehrerschein_und_auto_fahren/

Verkehrsmedizinische Gutachter in Deutschland:
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche.html


Terminhinweis:
10. Juli 2014, 17.00 bis 19.00 Uhr
Experten-Chat auf
www.diabetesde.org
Fragen an den Experten können ab sofort online gesendet werden

Unser Kontaktformular finden Sie hier:
http://www.diabetesde.org/experten_chat/kontaktformular/

Experte: Oliver Ebert
Thema: Rechtsberatung bei Diabetes

Die Fragen werden am Donnerstag, 10. Juli 2014 zwischen 17.00 und 19.00 Uhr live beantwortet.


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Dachorganisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung, und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.
Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD)
www.vdbd.de. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M)
www.ddh-m.de vertreten.

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Quelle:
diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe, Pressestelle
Pressemitteilung vom 08.07.2014
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Internet: www.diabetesde.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2014