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DIABETES/1835: Mit Diabetes die 5. Jahreszeit genießen - Alkohol und Süßigkeiten in Maßen erlaubt (diabetesDE)


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe - 10. Februar 2015

Alkohol und Süßigkeiten in Maßen erlaubt:

Mit Diabetes die 5. Jahreszeit genießen


Berlin - Am Donnerstag, den 12. Februar 2015, ist Weiberfastnacht: Bis Aschermittwoch ist bundesweit auf Rosenmontagszügen, Kappensitzungen und Kostümbällen närrisches Treiben angesagt. Auch Menschen mit Diabetes können die 'fünfte Jahreszeit' genießen, solange sie bei Alkohol und Süßigkeiten Maß halten und regelmäßig ihren Blutzuckerspiegel messen, rät die gemeinnützige Organisation diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.

Farbenfrohe Kostüme, fröhliche Musik, scharfzüngige Büttenreden - ab Schwerdonnerstag steht alles im Zeichen des Karneval. Zum Feiern gehört für viele auch der Konsum von Alkohol. Wer im Trubel des Rosenmontagsumzuges die oft angebotenen Schnäpschen trinkt, verliert schnell den Blick dafür, wie viel er bereits getrunken hat. Für Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 kann Alkoholgenuss schneller Folgen haben als für Stoffwechselgesunde: Bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,45 Promille ist die Zuckerfreisetzung aus der Leber gestört. Alkoholische Getränke wie Wein, Schnaps oder Bier senken den Blutzuckerspiegel. Das Hormon Glukagon, das normalerweise zu einem sofortigen Blutzuckeranstieg führt, wirkt nicht mehr. "Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente verstärken diesen Effekt noch", sagt Professor Dr. med. Thomas Haak, kooptiertes Vorstandsmitglied von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Diabetes Zentrums Mergentheim in Bad Mergentheim.

Menschen mit Diabetes, die Alkohol getrunken haben, können daher eine Unterzuckerung erleiden. Eine solche 'Hypoglykämie' kann zu schweren Krampfanfällen führen. "Wer beim Feiern Alkohol trinkt, sollte dazu immer auch eine kleine kohlenhydratreiche Mahlzeit essen", rät Professor Haak. Außerdem sei es notwendig, den Blutzuckerspiegel öfter zu kontrollieren und die Insulindosis gegebenenfalls anzupassen. "Man sollte so nüchtern bleiben, dass Blutzuckermessen und Insulinspritzen jederzeit problemlos möglich sind". Als allgemeine Alkoholgrenzwerte empfehlen Experten für Frauen nicht mehr als zehn Gramm Alkohol täglich. Dies entspricht etwa einem Achtel Liter Wein oder einem kleinen Bier. Männer sollten nicht mehr als 20 Gramm Alkohol täglich konsumieren, was einem Viertel Liter Wein oder einem halben Liter Bier entspricht. Auch bei Süßigkeiten gilt es, Maß zu halten: "Denn Kamelle, Krapfen und andere karnevalstypische Spezialitäten enthalten sehr viel Zucker und Fett", betont Professor Haak. Über deren Nährwertangaben informiert eine Liste auf der Internetseite von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe.


Weitere Informationen unter
www.diabetesde.org

Karnevalsspezialitäten
http://www.diabetesde.org/gesund_leben/rezepte/rezepte_zu_anlaessen_und_feiertagen/karneval/


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Dachorganisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung, und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.
Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.de [1]. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) www.ddh-m.de vertreten.

[1] http://www.vdbd.de/VDBD/index.php

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Quelle:
diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe, Pressestelle
Pressemitteilung vom 10. Februar 2015
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Telefon: +49 (0)30 201 677-0, Fax: +49 (0)30 201 677-20
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Internet: www.diabetesde.orgkrank


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2015

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