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HERZ/1258: Ohnmacht - Warnhinweis besonders für Herzpatienten (idw)


Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung - 26.05.2020

Ohnmacht: Warnhinweis besonders für Herzpatienten

Kurze Bewusstlosigkeit (Synkope) kann Anzeichen für gefährliche Herzrhythmusstörungen sein


Die Umgebung verschwimmt, Geräusche verschwinden wie hinter Watte, und Augenblicke später kommt es zu Bewusstlosigkeit: Eine plötzliche Ohnmacht kann auch gesunde Menschen treffen. Viele Ohnmachten haben harmlose Ursachen wie Kreislaufregulationsstörungen und sind unangenehm, beeinträchtigen die Lebenserwartung jedoch nicht. Insbesondere Herzpatienten sollten aber solche Synkopen, wie die vorübergehende Ohnmacht medizinisch genannt wird, immer ärztlich abklären lassen. Denn dahinter können lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen stecken. "Man muss wissen, dass eine Ohnmacht erstes Anzeichen eines drohenden plötzlichen Herztods sein kann. Daher sollte der Patient unbedingt einen spezialisierten Arzt aufsuchen, der ihn gründlich untersucht, ob ein Risiko für bösartige Herzrhythmusstörungen vorliegt, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand auslösen können", sagt der Kardiologe Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Je nach Befund kann die Implantation eines Herzschrittmachers (z. B. bei langsamen Herzrhythmusstörungen) oder eines Defibrillators (bei "bösartigen", schnellen Rhythmusstörungen der Herzkammer) notwendig sein. Über mögliche Ursachen, die Entstehung und Folgen von Synkopen informiert der Experten-Beitrag "Kurzzeitig der Welt entrückt", der über https://www.herzstiftung.de/Beitrag-HERZ-heute heruntergeladen werden kann. Der Artikel ist der aktuellen Ausgabe der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute entnommen, die als Probeexemplar telefonisch über 069 955128-400 oder per E-Mail an angefordert werden kann.

Synkopen: Wann harmlos, wann bedenklich?

Für unsere Hirntätigkeit - und damit unser Bewusstsein - ist es erforderlich, dass das Gehirn kontinuierlich durchblutet und somit mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt wird. Fällt der Blutdruck etwa beim systolischen (oberen) Wert unter 70 mmHg, wird das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet, wir werden ohnmächtig. Häufig steckt eine Fehlregulation des Kreislaufs dahinter. Bei Menschen, die zu Synkopen neigen, stellen sich die Blutgefäße plötzlich weit, sodass der Blutdruck abfällt und das Gehirn nicht mehr ausreichend durchblutet wird. Mögliche Auslöser sind langes Stehen, Hitze oder auch der Aufenthalt in stickigen Räumen. Solche "Reflexsynkopen" treten häufig bei jungen, herzgesunden Menschen auf und gelten als harmlos. "Bedenklicher sind Synkopen, die durch eine Schädigung des Nervensystems, beispielsweise bei Diabetes Mellitus oder Nierenfunktionsstörungen, entstehen", warnt der Direktor der I. Medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Augsburg. "In diesen Fällen muss der Arzt die Ursache abklären und gegebenenfalls die Medikation anpassen."

Herzerkrankungen als Ursache von Synkopen

Als besonders gefährlich gelten Synkopen, die durch Funktionsstörungen des Herzens ausgelöst werden. Herzpatienten sollten eine vorübergehende Ohnmacht daher unbedingt ärztlich abklären lassen. "Die Frage, ob einer Synkope eine Erkrankung des Herzens zugrunde liegt, wird typischerweise mit einer Ultraschalluntersuchung des Herzens geklärt", sagt von Scheidt. Damit lasse sich eine Herzmuskelschwäche, erlittene Herzinfarkte, Klappenfehler oder auch ein Lungenhochdruck rasch erkennen, so der Kardiologe. Liegen der Synkope hingegen Herzrhythmusstörungen zugrunde, helfen ein Langzeit-EKG oder ein Ereignisrekorder, die Störung zu erkennen. Insbesondere die Kammertachykardie, bei der sich die Herzkammern viel zu schnell zusammenziehen und so eine normale Versorgung des Kreislaufs verhindern, ist unmittelbar lebensbedrohlich. Angehörige von Herzpatienten sollten daher umgehend die 112 wählen und gegebenenfalls mit der Wiederbelebung beginnen, falls der oder die Betroffene nicht kurzfristig aus der Ohnmacht erwacht. Infos zur Laien-Wiederbelebung: in Zeiten der Corona-Krise unter: https://www.herzstiftung.de/reanimation-in-coronazeiten.html

Wird die Herzrhythmusstörung als Ursache der Bewusstlosigkeit erkannt, setzen Ärzte den Betroffenen meist einen Defibrillator ein. Dieser erkennt lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen und kann im Ernstfall durch die Abgabe eines Elektroschocks den Herzschlag normalisieren.

Auch bei langsamen Herzrhythmusstörungen können Synkopen neben Schwindelattacken und einer verminderten Leistungsfähigkeit auftreten. Die Beschwerden führen deutlich seltener zum plötzlichen Herztod und lassen sich durch einen Herzschrittmacher beseitigen. Von einem langsamen Herzschlag spricht man, wenn der Puls bei unter 40 Schlägen pro Minute liegt. Das muss nicht krankhaft sein. Leistungssportler haben infolge ihres körperlichen Trainings einen niedrigen Puls. Der niedrige Puls kann aber auch durch Medikamente oder durch kurzfristig heilbare Erkrankungen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion) verursacht sein.
 

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SYNKOPE: DIE MEDIZINISCHE DEFINITION

Unter einer "Synkope", einer kurzfristigen Ohnmacht, versteht man einen plötzlich oder rasch eintretenden, nur kurz anhaltenden und von selbst wieder aufhörenden Verlust des Bewusstseins aufgrund einer zeitweiligen Minderdurchblutung des Gehirns. Dies geht einher mit einem Verlust der Körperhaltung, etwa einem Hinstürzen aus dem Stehen oder Zusammensacken in sitzender Ausgangsposition. Der Arzt muss eine Synkope von anderen Ursachen eines kurzfristigen Bewusstseinsverlusts abgrenzen, beispielsweise von einem epileptischen Anfall oder Unterzucker. Ebenso muss er klären, ob es sich tatsächlich um einen kurzen Bewusstseinsverlust gehandelt hat oder lediglich um einen Sturz ohne Verlust des Bewusstseins.
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Ohnmacht: Warnhinweis besonders für Herzpatienten

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung - 26.05.2020
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E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2020

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