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AUSLAND/8479: Aus aller Welt - 22.04.2020 (SB)


VOM TAGE


Aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken in den Niederlanden zulässig

Der Hohe Rat in Den Haag hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und mit einem Grundsatzurteil aktive Sterbehilfe bei schwer Demenzkranken unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Im aktuellen Fall war eine Ärztin zunächst wegen Mordes angeklagt gewesen, weil sie 2016 in einem Pflegeheim einer schwer demenzkranken 74jährigen Frau aktive Sterbehilfe geleistet hatte. Die Seniorin hatte vor ihrer Erkrankung schriftlich festgehalten, im Fall unerträglichen Leidens aufgrund der Demenz sterben zu wollen. Nach ihrer Alzheimer-Erkrankung soll die Patientin mehrfach und bis zuletzt erkennen gelassen haben, daß sie nicht sterben wollte. Im September letzten Jahres war die Medizinerin vom Mordvorwurf freigesprochen worden. In den Niederlanden war die in Deutschland aktive Sterbehilfe genannte Euthanasie 2002 legalisiert worden. Vorbedingung zulässiger aktiver Sterbehilfe ist, daß ein Patient aussichtslos krank ist, unerträglich leidet und mehrfach darum gebeten hat. Das Haager Gericht befand, daß eine fortgeschrittene Demenz unerträglich sein kann und daß eine schriftliche Patientenverfügung auch dann anzuerkennen ist, wenn ein Patient nicht mehr ansprechbar ist.

22. April 2020


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