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MELDUNG/422: Designer-Babys und Gen-Mais? Uni Halle koordiniert Forschungsprojekt zum "genome editing" (idw)


Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg - 10.11.2016

Designer-Babys und Gen-Mais? Uni Halle koordiniert Forschungsprojekt zum "genome editing"


Mit gentechnischen Verfahren, wie CRISPR/Cas9, können Wissenschaftler das Erbgut von Menschen, Tieren oder Pflanzen einfach und gezielt verändern. Diese neuen Methoden bringen nicht nur die Gesetzgebung an ihre Grenzen: Was versteht man unter Gentechnik, was ist rechtlich erlaubt, was ethisch vertretbar und wie lässt sich dieses komplexe Thema angemessen an die Bevölkerung vermitteln? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt eines neuen Forschungsprojekts, das an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) in Kooperation mit dem Museum für Naturkunde Berlin koordiniert wird. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben über drei Jahre mit rund 500.000 Euro.

Menschen versuchen schon seit langem, das Erbgut von Tieren oder Pflanzen zu verändern. So werden etwa Pflanzen miteinander gekreuzt, um bestimmte gewünschte Eigenschaften an die nächste Generation zu vererben. Der Nachteil dieses Verfahrens: Die Züchtung dauert sehr lange und lässt sich nicht komplett steuern, es können auch ungewünschte Eigenschaften vererbt werden. Abhilfe schaffen hier so genannte Gen-Scheren, mit denen Wissenschaftler das Erbgut schneller und an einer bestimmten Stelle bearbeiten können. "Bis vor wenigen Jahren waren diese Methoden aber noch sehr aufwändig, langwierig und kostenintensiv", sagt der Jurist Dr. Timo Faltus. Er leitet das BMBF-Projekt an der MLU, an dem auch die halleschen Professoren Winfried Kluth und Matthias Kaufmann beteiligt sind. Anfang der 2000er Jahre wurden mehrere einfache und schnelle Gen-Scheren entwickelt. Mit CRISPR/Cas9 sorgte die französische Wissenschaftlerin Emmanuelle Charpentier 2012 weltweit für Aufsehen. Noch einfacher, schneller und auch kostengünstiger lassen sich mit Hilfe dieses Systems einzelne Stellen im Erbgut ansteuern und verändern. "Seitdem gibt es weltweit zahlreiche Projekte, Publikationen und Konferenzen zum Thema Genom-Editierung", so Faltus.

Diese Entwicklungen hätten auch Folgen für die Gesetzgebung: Allein die Frage, so Faltus, nach der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sei nicht einfach zu beantworten. Nach deutschem Gentechnikgesetz ist ein GVO ein Organismus, dessen Erbgut so verändert wurde, wie es auf natürlichem Wege nicht möglich ist. "Bei CRISPR geht man aber aktuell davon aus, dass sich so eine Veränderung im Erbgut gar nicht nachweisen lässt - die Frage ist jetzt, ob das stimmt", so der Jurist weiter. Hier neue Ansätze für eine zeitgemäße Beschreibung von Gentechnik und GVO zu finden, sei eine Aufgabe des Projekts.

Ein weiterer Aspekt ist zum Beispiel der Bereich der sogenannten Do-It-Yourself-Biologie: Weil die technischen Hürden immer geringer werden, können auch versierte Laien in ihrer Wohnung Experimente mit DNA und Gen-Scheren durchführen. "Die Frage ist, wie solche Aktivitäten juristisch zu bewerten sind", erklärt Faltus. Würde man diese Arbeiten als Forschung bezeichnen, gelte hier die Forschungsfreiheit - ein verbrieftes Grundrecht. Dies könnte theoretisch aber große Risiken mit sich bringen: In Laboren gelten strenge Vorschriften, wie mit riskanten Proben und Substanzen zu verfahren ist. Wissenschaftler werden über Jahre hinweg ausgebildet, um die Standards einzuhalten. "Es ist fraglich, inwieweit diese Vorschriften auch für Privathaushalte gelten. Derzeit existiert hier eine Art Grauzone in der Gesetzgebung", so Faltus. Es sei aber auch noch unklar, wie weit diese DIY-Bewegung in Deutschland tatsächlich verbreitet ist.

In einem weiteren Teilprojekt beschäftigen sich hallesche Philosophen um Prof. Dr. Matthias Kaufmann mit der Frage, inwieweit der Einsatz dieser gentechnischen Werkzeuge überhaupt ethisch vertretbar ist und welche moralischen Grenzen es hier geben könnte. "Selbst bei guten Absichten ist der Einsatz von Techniken der Genom-Editierung nicht einfach zu bewerten", sagt Faltus. Wird bei einem Menschen das Erbgut geändert, um etwa eine bislang unheilbare Krankheit zu therapieren, könnte das zum Beispiel ungeahnte Folgen für seine Nachfahren haben.

Wie sich dieser komplexe Themenbereich in ansprechender Weise an die Bevölkerung vermitteln lässt, wollen Wissenschaftler unter der Leitung von Dr. Katrin Vohland am Museum für Naturkunde Berlin innerhalb des Projekts erforschen. Schließlich, so Faltus, müsse die Bevölkerung in einer Demokratie über wesentliche Fragen umfassend informiert sein, um dann auch darüber entscheiden zu können. Dazu sind in den kommenden Jahren unter anderem verschiedene öffentliche Veranstaltungen und Workshops geplant.


Weitere Informationen zum Projekt unter:
http://kluth.jura.uni-halle.de/bmbf_genomelection/

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution167

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Tom Leonhardt, 10.11.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2016

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