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MELDUNG/103: Mehr politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen (DMIR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 17. September 2018

Mehr politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen


Berlin - In einer Demokratie sollte jede_r Einzelne die Möglichkeit haben, sich in politische Prozesse und Entscheidungen einzubringen. Menschen mit Behinderungen können sich jedoch wenig am politischen Leben beteiligen, da inklusive Beteiligungsformate in der Regel nur im Bereich der Behindertenpolitik zur Verfügung stehen.

"Menschen mit Behinderungen dürfen nicht auf die Rolle als 'Experte in eigener Sache' reduziert und lediglich an behindertenpolitischen Entscheidungen beteiligt werden", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Bund, Länder und Kommunen sollten Beteiligungsprozesse in allen Politikbereichen inklusiver als bislang gestalten."

Damit sich Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe beteiligen können, sollten in allen Politikfeldern und auf allen Ebenen barrierefreie Verfahren und Formate entwickelt werden. Zentral sind dabei zugängliche Informationen, Kommunikationshilfen wie Dolmetschen in Gebärdensprache, Leichte Sprache sowie Assistenzangebote. Wichtig ist auch, dass ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Beteiligung an politischen Prozessen zur Verfügung stehen. Nur dann haben etwa kleinere Selbstvertretungsorganisationen die Möglichkeit, sich in politische Prozesse einzubringen.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.


Weitere Informationen:
Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): Positionspapier "Partizipation barrierefrei gestalten. Wie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe gelingen kann":
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=872&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=c85e377071e473a3de04b60a6fe988f9

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. September 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2018

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