Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. November 2016
Tierhaltung: Erweiterung der Tierhaltungsverordnung überfällig
Zum heutigen Beschluss des Bundesrates für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:
Wir begrüßen die Initiative des Bundesrates für mehr Tierschutz. Es ist richtig, die Nutztierhaltungsverordnung um Regelungen zu Junghennen und Masthühnerelterntieren zu erweitern. Wir fordern Landwirtschaftsminister Schmidt auf, umgehend zu reagieren und diese Änderungen in die Verordnung aufzunehmen. Es müssen bundesweit Vorgaben gelten, um großflächig schlechte Haltungen zu untersagen und gleichzeitig die Bedingungen für die Tierhalterinnen und Tierhalter einheitlich zu gestalten.
In der Vergangenheit hat Minister Schmidt solche Regelungen stoisch verweigert. Doch wer einsieht, dass die Haltung von Legehennen geregelt werden muss, kann nicht leugnen, dass die Tiere auch in der Aufzuchtsphase das Anrecht auf ein Minimum an Tierschutz haben. Noch hat der Minister genügend Zeit, um seinen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Bisher hat er als Minister der Agrarindustrie gehandelt und nicht der Gesellschaft - das muss aufhören.
Hintergrund:
Die Haltung von Junghennen sowie von Legehennen- und Mast-Elterntieren
der ersten Generation ist bisher lediglich in den allgemeinen
Bestimmungen der TierSchNutztV geregelt. Es bedarf jedoch konkreter
Vorgaben, um den speziellen Anforderungen der Tiere Rechnung zu
tragen. Daher soll der Geltungsbereich des Abschnitts 3 der
TierSchNutztV (Anforderungen an das Halten von Legehennen) auf
Legehennen-Elterntiere erweitert werden sowie die TierSchNutztV um
einen weiteren Abschnitt mit detaillierten Anforderungen an die
Haltung von Junghennen sowie um einen Abschnitt mit spezifischen
Anforderungen an die Haltung von Mast-Elterntieren ergänzt werden.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. November 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2016
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