Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


AUSSEN/1774: Kambodscha - Regierung will Zivilgesellschaft einschüchtern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Juni 2015

Kambodscha: Regierung will Zivilgesellschaft einschüchtern


Zum neu vorgelegten NGO-Gesetz in Kambodscha erklärt Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Der von der kambodschanischen Regierung vorgelegte Entwurf eines NGO-Gesetzes widerspricht in wesentlichen Teilen internationalen menschenrechtlichen Standards. Die Regierung will mit dem Gesetzesentwurf kritische nationale und internationale NGOs mundtot machen, die die Bevölkerung in ihrem Kampf gegen Landraub und Menschenrechtsverletzungen unterstützen.

Nach der umstrittenen Justizreform von 2014, mit der sich die Regierung den Einfluss auf die kambodschanische Justiz gesichert hat, ist das NGO-Gesetz der nächste Schritt auf dem Weg zu einem autokratischen Staat. Mit den zusätzlich angekündigten Gesetzen zur Beschränkung von Gewerkschaftsaktivitäten und Internetfreiheit setzt die Regierung alles daran, Kritik zu unterbinden und die Zivilgesellschaft zu schwächen.

Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit Deutschlands mit Kambodscha muss im Lichte der Menschenrechtslage bewertet werden. Die Menschenrechtssituation in Kambodscha ist bereits prekär und wird durch den Gesetzesentwurf weiter verschärft. Die kambodschanische Regierung will jegliche Kritik und auch jede Öffentlichkeit diesbezüglich zukünftig verhindern. Gemäß den BMZ-Richtlinien kann es bei gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte zur Verminderung oder Aussetzung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit kommen. Dies muss die Bundesregierung nun gegenüber der kambodschanischen Regierung deutlich machen und nötigenfalls auch konsequent umsetzen.

Hintergrund:

Zukünftig müssen NGOs in Kambodscha "politisch neutral" sein und dürfen nicht gegen "Sicherheit, Kultur und Tradition" Kambodschas verstoßen. Es besteht ein Registrierungszwang; jegliche Aktivität ohne Registrierung ist verboten. Mitglieder einer einmal verbotenen NGO dürfen keine neue Organisation gründen. Auch Ausländerinnen und Ausländern in Kambodscha wird verboten einen Verein zu gründen. Ausländische NGOs, denen eine Registrierung in Kambodscha verwehrt wird, haben keine Berufungsmöglichkeit.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang