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AUSSEN/2088: Venezuela - Straflosigkeit beenden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. September 2018

Venezuela: Straflosigkeit beenden


Zur möglichen Überweisung Venezuelas an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erklärt Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik:

Wir unterstützen den Aufruf der sechs Regierungen von Argentinien, Chile, Kanada, Kolumbien, Paraguay und Peru an den Internationalen Strafgerichtshof, eine Untersuchung gegen Venezuela wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten.

In den 16 Jahren des Bestehens des IStGH hat noch kein Staat der Welt eine Untersuchung von möglichen Straftaten, die ausschließlich auf dem Territorium eines anderen Landes stattgefunden haben, angestrebt. Dieser beispiellose Schritt zeigt die zunehmende Beunruhigung anderer Länder über die katastrophale Menschenrechtslage, die in Venezuela herrscht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen historischen Schritt in seiner Bedeutung und Wichtigkeit anzuerkennen und die Petition zu unterstützen. Die strafrechtliche Verfolgung der Regierung Maduros wäre ein Meilenstein im Interesse von Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht, Nichtwiederholung und Entschädigung für die Opfer der venezolanischen Diktatur. Nach Angaben des UNHCHR wurden zwischen Juli 2015 und März 2017 505 Menschen, darunter 24 Kinder, von den venezolanischen Sicherheitskräften getötet. Viele wurden außergerichtlich hingerichtet. Mehr als 5.400 Menschen wurden allein zwischen April und Juli 2017 festgenommen und systematisch misshandelt und gefoltert.

Gleichzeitig zeichnet sich durch Repression und Misswirtschaft eine humanitäre Krise in Venezuela ab. Die Bevölkerung hat kaum Zugang zu Nahrung und Medikamenten. Nach Angaben der Vereinten Nationen haben in den vergangenen vier Jahren über 2,3 Millionen Menschen Venezuela verlassen.

Angesichts dieser Realität gleichgültig und tatenlos zuzuschauen würde uns zu Komplizen von Maduros grausamen Regime und mitschuldig machen, wenn deren Straftaten nicht geahndet werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. September 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2018

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