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AUSSEN/2122: China - Einsatz für Menschenrechte darf niemals ein Grund für Inhaftierung sein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Januar 2019

China: Einsatz für Menschenrechte darf niemals ein Grund für Inhaftierung sein:


Zum Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang erklärt Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik.

Wang Quanzhang hat für Menschenrechte und deren Verteidiger gekämpft. Dass er für seinen Einsatz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, ist ebenso besorgniserregend wie die Umstände des Prozesses. Angeklagte müssen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl haben, neutrale Prozessbeobachtung muss ebenso gewährleistet werden wie Öffentlichkeit.

China tritt mehr und mehr als internationale Gestaltungsmacht auf. Europa und die Bundesregierung müssen weiterhin Druck machen, dass Wang freikommt und sich auch für den Schutz seiner Frau Li Wenzu einsetzen. Derartige eklatante Verstöße gegen Rechtsstaatsprinzipien und wiederholte schwere Menschenrechtsverletzungen in China dürfen nicht hingenommen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Januar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2019

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