Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


EUROPA/1492: Europäischer Gerichtshof - Rückschlag für die Asylwürdigkeit von Kriegsdienstverweigerern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Februar 2015

EuGH-Urteil: Rückschlag für die Asylwürdigkeit von Kriegsdienstverweigerern


Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspoltik:

Das EuGH-Urteil ist ein Rückschlag für die Rechte von Kriegsdienstverweigerern. Dem US-Deserteur André Shepherd wurde im Urteil das Recht auf Asyl maßgeblich mit der Begründung abgesprochen, dass der UN-Sicherheitsrat dem Verbleib der US-Truppen im Irak zugestimmt hatte.

Dies ist angesichts der Geschichte des US-geführten Kriegseinsatzes im Irak eine fragwürdige Argumentation. Schließlich sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Kriegsverbrechen öffentlich geworden, die nicht als juristisch komplett aufgearbeitet gelten können. Der EuGH hält jedoch immerhin fest, dass auch Soldaten nach der EU-Qualifikationsrichtlinie Anspruch auf Schutz haben können, auch wenn sie nicht direkt an Kampfhandlungen beteiligt waren.

Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden und Gerichte in Deutschland den Asylantrag von Herrn Shepherd wohlwollend prüfen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang