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EUROPA/1676: Rettung von Menschenleben ist kein Verbrechen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. August 2017

Rettung von Menschenleben ist kein Verbrechen


Zu den Antworten der Bundesregierung auf unsere Schriftliche Fragen zum angeblichen Fehlverhalten privater Seenotrettungsorganisationen erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die dürren Antworten des Bundesinnenministeriums zeigen, dass es keine Belege für ein angebliches Fehlverhalten der privaten Seenotrettungsorganisationen gibt. Die NGOs haben zehntausende Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. Ihnen gebührt Respekt und Solidarität.

Aber die Bundesregierung, allen voran Innenminister de Maiziere, schlägt sich auf die Seite Italiens. Die italienische Regierung versucht die Arbeit der Seenotrettungsorganisationen massiv zu beschränken. Die Beschlagnahme des Schiffes von "Jugend ohne Grenzen", der sogenannte Verhaltenskodex für NGOs und der Beginn einer Militäroperation vor der libyschen Küste zeigen das deutlich. Damit ist zu befürchten, dass es in der nächsten Zeit weniger Rettungskapazitäten und mehr Tote im Mittelmeer geben wird.

Der Versuch Italiens, private Organisationen bei der Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer zu behindern, verstößt gegen Völkerrecht. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Danach haben die EU-Staaten die völkerrechtliche Pflicht, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzuarbeiten und auch Hilfe leistenden zivilen Schiffen einen Nothafen anzubieten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. August 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2017

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