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FINANZEN/1386: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen droht zu scheitern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juni 2015

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen droht zu scheitern


Zu den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen erklärt Anja Hajduk, parlamentarische Geschäftsführerin:

Heute sollte der große Durchbruch bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen gelingen. Die Große Koalition droht jedoch mit der Reform zu scheitern. Wenn überhaupt wird man sich auf ein "Reförmchen" einigen, damit die Große Koalition nicht mit leeren Händen dasteht. Wahrscheinlicher aber ist eine Vertagung, was faktisch ein Scheitern zum selbstgesetzten Zeitpunkt bedeutet. Die im Koalitionsvertrag angekündigte große Reform der Finanzbeziehungen rückt damit in unabsehbare Ferne, wichtige Wahlkämpfe in den Ländern rücken näher. Es war ein großer Fehler von Frau Merkel, Herrn Schäuble und Herrn Gabriel, eine so bedeutende Reform in Hinterzimmern verhandeln zu wollen. Eine Kommission wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - gerne auch im überschaubaren Format - wäre die bessere Variante gewesen. Den Preis dieser gescheiterten Strategie zahlen die Regionen und Länder, die mit Strukturschwächen und Altschulden zu kämpfen haben. Auch für die großen Infrastrukturinvestitionen, etwa im Verkehrsbereich, gibt es damit weiterhin keine Planungssicherheit.

Eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist dringend angezeigt - und ab dem Jahr 2019 sogar gesetzlich notwendig, da dann die bisherigen Regeln auslaufen. Das Grundgesetz stellt die Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Die derzeitige Struktur des Länderfinanzausgleiches wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht und ist schon gar nicht auf die zukünftige demographische- und sozialräumliche Entwicklung vorbereitet. Viele Kommunen leiden unter einer maroden Infrastruktur, hohen Schuldenständen und einem immensen Investitionsstau. Dabei geht die Schere zwischen armen und reichen Kommunen immer weiter auseinander. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse auch für die Bundesländer gilt. Alleine werden viele Länder ihr Altschuldenproblem nicht lösen können.

Ziel muss es sein, finanzschwache Länder und Regionen solidarisch zu unterstützen - und zwar unabhängig von Himmelsrichtungen. Eine strukturelle Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern muss die wachsende wirtschaftliche Ungleichheit zwischen armen und reichen Regionen angemessen ausgleichen, um unserem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Hierzu gehört die Lösung der Altschuldenproblematik zahlreicher Länder und Kommunen durch einen Altschuldenfonds genauso wie die dauerhafte Unterstützung der finanz- und wirtschaftsschwachen Regionen in den neuen Bundesländern. Den Umsatzsteuervorwegausgleich zu reformieren und im Gegenzug die kommunale Finanzkraft stärker in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzubeziehen, halten wir für einen bedenkenswerten Vorschlag: Er birgt die Chance, das komplexe Ausgleichssystem einfacher und verständlicher zu machen. Ein solcher Reformschritt ist aber nur akzeptabel, wenn sich die neuen Bundesländer auf eine Kompensation ihrer Finanzkraft durch den Bund verlassen können. Aber auch dieses Vertrauen hat die ostdeutsche Kanzlerin mit ihrer Hinterzimmerpolitik nicht herstellen können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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