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FINANZEN/1492: Share Deals - Der Berg kreiste und gebar eine Maus


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Juni 2018

Share Deals: Der Berg kreiste und gebar eine Maus


Zum Entschluss der Finanzministerkonferenz der Länder zur Share-Deals-Regelung, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Dieser Entschluss der Finanzministerkonferenz, auf den zwei Jahre hingearbeitet wurde, ist eine Enttäuschung. Der Berg kreiste und gebar eine Maus - eine Reihe von Mini-Korrekturen. Die minimale Absenkung des Schwellenwertes von 95 Prozent auf 90 Prozent und die Verlängerung der Frist von 5 auf 10 Jahre sind ein Schritt in die richtige Richtung aber keine echte Reform. Diese Anpassungen reichen bei weitem nicht, um das "Steuerschlupfloch" Share Deals zu schließen.

Denn Share Deals führen dazu, dass Immobilieninvestoren die Grunderwerbssteuer ganz legal umgehen können. Dass es sich also lohnt, Immobilien zu kaufen und schnell wieder abzustoßen, solange der Wert auch ohne Investitionen steigt. Für die Länder bedeutet dieser faule Kompromiss weiter Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Die Hauptleidtragenden sind aber die Mieter, denn ihre Mieten steigen auch durch Immobilienspekulation rasant.

Ob die heute beschlossene Reform wirklich die Grenze des verfassungsrechtlich Machbaren ist, ist nicht klar. Die juristischen Einschätzungen gehen auseinander: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat geurteilt, dass eine Absenkung bis auf 75 Prozent verfassungsrechtlich machbar, bis auf 51 Prozent denkbar sei. Andere Modelle, wie die Absenkung des Schwellenwertes auf 30 Prozent für Immobiliengesellschaften wie z.B.in den Niederlanden, wurden von der Arbeitsgruppe des Bundesrates gar nicht ernsthaft geprüft.

Bei einem Problem dieser Größenordnung hätte man sich gewünscht, dass Bund und Länder einen mutigeren Schritt nach vorne machen. Es ist zwar gut, dass auch auf grüne Initiative dieser Anfang gemacht wurde und es gibt Chancen, dass er die Steuerumgehung erschwert. Ziel muss aber sein, die Umgehung der Grunderwerbssteuer durch Share Deals für Immobilieninvestoren ganz abzuschaffen.

Hintergrund: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Share Deals : Werden Anteile an Unternehmen (Shares), in denen die Grundstücke enthalten sind, gekauft, braucht der Käufer keine Grunderwerbssteuer zu bezahlen - jedenfalls wenn er weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erwirbt (Share Deal). Denn die Grunderwerbsteuer fällt erst an, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile (zum Beispiel Aktien) auf den Käufer übergehen. Zur Diskussion stand in der FMK zuletzt die Absenkung dieses Schwellenwertes von 95 Prozent auf 90 Prozent.

Die Finanzministerinnen basieren ihre Entscheidung auf einem Gutachten von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) zur Prüfung verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Fragen bei einer Änderung der der Share-Deals-Regelung.

Schon 2016 hatten die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen den Antrag gestellt, keine Steuerbegünstigungen für Übernahmen durch Share Deals zu gewähren. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hatte die Senkung der Schwelle auf 51 Prozent als verfassungsrechtlich denkbar eingestuft.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juni 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2018

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