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AUSSEN/1240: Staatliche Gewalt in der Türkei ebbt nicht ab


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juni 2013

Staatliche Gewalt in der Türkei ebbt nicht ab

Das Land hat im Bereich der Menschenrechte noch viel zu tun



Auch in der Nacht zum Donnerstag ging die Polizei in Ankara erneut in unverhältnismäßig harter Form gegen Regierungskritiker und Demonstranten vor. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Die Vorgehensweise der türkischen Regierung gegen Demonstranten und Regierungskritiker ist unvereinbar mit unseren europäischen Werten und in keiner Weise kompatibel mit einer Fortsetzung von EU-Beitrittsverhandlungen. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft.

Ministerpräsident Erdogan ist dringend aufgefordert, die Grund- und Menschenrechte zu gewähren. Dazu zählt auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es besorgt uns zutiefst, dass die Welle staatlicher Gewalt in der Türkei nicht abebbt. Die Proteste hatten sich durch die Kritik an Erdogans Bebauungsplänen für den Gezi-Park in Instanbul entzündet.

Inzwischen steht die türkische Regierung, insbesondere ihr Ministerpräsident selbst, in der Kritik. Das Land hat im Bereich der Menschenrechte, das zeigt die aktuelle Situation drastisch, noch viel zu tun.

Seit 1999 ist die Türkei Beitrittskandidat der Europäischen Union. Die Verhandlungen wurden im Jahr 2005 aufgenommen.

Die EU hat 1993 auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen an die Beitrittskandidaten gerichtete Kriterien formuliert, die so genannten "Kopenhagener Kriterien", die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Hierzu gehört unter anderem auch das politische Kriterium. Darunter fallen institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten. Die Türkei entwickelt sich in vielen dieser Bereiche erkennbar rückwärts."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2013