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FINANZEN/1016: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen (idw)


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Februar 2012

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen

9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsmäßig


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Zur Entscheidung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Norbert Barthle:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gremium zumindest bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß ist, ist zu begrüßen. Zunächst hatte das Gericht in seiner einstweiligen Anordnung im Oktober 2011 beschlossen, dass das 9er-Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages wahrnehmen darf. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist damit ein Teilerfolg für den Bundestag.

Das 9er-Gremium ist damit weiterhin ein wichtiger Baustein der Parlamentsbeteiligung bei Entscheidungen der Bundesregierung zu einer Hilfsmaßnahme der EFSF. Die Mitglieder des Gremiums sind bereits vom Deutschen Bundestag gewählt. Das Gremium kann sich nun zeitnah konstituieren und soweit erforderlich vor Aufkäufen von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EFSF entscheiden. Damit sind auch in diesem sensiblen, kapitalmarktrelevanten Bereich eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und die Sicherung des Haushaltsrechts des Bundestages gewährleistet.

Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern.

Die angepassten Vorschriften werden dann eine gute Grundlage für die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Bundestages bei dem dauerhaften Rettungsschirm ESM sein."

Hintergrund:
Mit der Erhöhung des deutschen Gewährleistungsrahmens von 123 Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro für die EFSF Ende September 2011 hat der Deutsche Bundestag zugleich umfangreiche Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an Maßnahmen der EFSF beschlossen. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist das Plenum des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für die sensiblen Instrumente des Rettungsschirmes werden wenige Mitglieder des Haushaltsausschusses, die vom Deutschen Bundestag gewählt wurden, schnell und vertraulich die notwendigen Entscheidungen treffen können. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2011 die Wahlvorschläge der im Bundestag vertretenen Fraktionen auf BT-Drs. 17/7454 einstimmig angenommen.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012