Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

FINANZEN/1045: Jahressteuergesetz verabschiedet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Oktober 2012

Jahressteuergesetz verabschiedet

Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann kommen



Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen und damit die Weichen für eine ganze Reihe steuerrechtlicher Änderungen gestellt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach MdB, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting MdB:

"Die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann kommen! Die Koalition setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Unternehmen und Betriebe werden weiterhin konsequent von Bürokratiekosten entlastet. Derzeit müssen zehn Jahre lang alle steuererheblichen Unterlagen aufbewahren. Diese Fristen werden schrittweise erst auf acht Jahre, dann ab 2015 sogar auf sieben Jahre verkürzt. Nach Angaben der Bundesregierung kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Mrd. Euro reduzieren.

Der Koalition liegen die deutschen Soldatinnen und Soldaten am Herzen. Die Bezüge von Reservisten sollen wie bislang schon steuerfrei bleiben. Dies halten wir angesichts der besonderen Belastung von Reservisten, die ihr Berufsleben für die Wehrübungen und -einsätze unterbrechen, für gerechtfertigt. Beim freiwilligen Wehrdienst stellen wir den Grundwehrsold frei. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. dem Werbungskostenabzug werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont werden. Das Steuerrecht sollte hier ein Zeichen setzen, um jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren.

Ganz wichtig war uns, dass private Musik-, Tanz- und Ballettschulen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben. Es geht hier um um die Ausbildung unserer Jugend, weit über reine Freizeitaktivitäten hinaus. Durch den Regierungsentwurf, der eine Neuordnung der Befreiungsvorschriften hierzu vorsah, waren teilweise Unklarheiten entstanden. Wir haben die Maßnahme im Gesetzentwurf gestrichen, um hier keinerlei Zweideutigkeiten aufkommen zu lassen.

Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft z.B. auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Den europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern, werden wir nach erneuter sorgfältiger Prüfung auch der Auswirkungen nachkommen.

In Umsetzung des Regierungsprogramms E-Mobilität werden wir die steuerlichen Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge abbauen. Zu diesem Zweck wird die Dienstwagenbesteuerung um eine Ausgleichsregelung für E-Fahrzeuge ergänzt. Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird künftig nach bestimmten Regeln um die Kosten für das Batteriesystem gemindert."


Hintergrund:

Bei Jahressteuergesetzen handelt es sich um "Sammelgesetze", die eine Vielzahl von Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Bereichen enthalten. Es geht darum, Änderungsbedarf umzusetzen, der sich z. B. aufgrund von EU-Vorgaben oder aufgrund von Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt.

Neben den bereits genannten Änderungen sind beispielsweise auch vorgesehen:

  • Umgesetzt wird der Vorschlag des Bundesrats zu den sog. "Goldfingerfällen". Dabei geht es um Gestaltungen, bei denen über Auslandsgesellschaften durch den Erwerb von Edelmetallen zunächst Verluste erzeugt werden. In späteren Jahren entstehen bei einem Verkauf der Edelmetalle zwar Gewinne, die aber wegen einer steuerlichen Freistellung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nur über den sog. Progressionsvorbehalt in die Besteuerung einfließen und sich bei Steuerpflichtigen, die ohnehin dem Höchststeuersatz unterliegen, nicht auswirken. Dem wird durch eine zeitlich versetzte Berücksichtigung des Betriebsausgabenabzugs ein Riegel vorgeschoben.
  • Außerdem werden die Voraussetzungen geschaffen, um - nach EDV-mäßiger Umsetzung durch die Finanzverwaltung - eine zweijährige Geltungsdauer für Freibeträge beim Lohnsteuerabzug zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 25. Oktober 2012 in 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages verabschiedet und am Freitag, dem 23. November 2012 im Bundesrat behandelt werden. Die Steuerrechtsänderungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2012