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FINANZEN/1076: Koalition nimmt Fondsmanager an die kurze Leine


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. April 2013

Koalition nimmt Fondsmanager an die kurze Leine

Aufsichts- und Regulierungsrahmen im Bereich des Grauen Kapitalmarktes erweitert



Die unionsgeführte Mehrheit hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Das Gesetz gehört zu den zentralen Bausteinen bei der Verschärfung der Finanzmarktregulierung. Es erweitert insbesondere den Aufsichts- und Regulierungsrahmen im Bereich des Grauen Kapitalmarktes, das heißt der bisher nur wenig oder nicht regulierten, aber auch nicht verbotenen Finanzprodukte.

Hedgefonds und ihre Manager werden künftig EU-weit einem strengen Aufsichtsregime unterworfen sein. Das Gesetz reiht sich damit in eine Reihe von 30 Gesetzesinitiativen ein, die diese Koalition im Bereich der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht hat. Unserem Ziel, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt unreguliert bleiben soll, kommen wir dadurch ein ganzes Stück näher."


Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt und ein Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai 2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Das Gesetz betrifft sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und sogenannte semi-professionelle Anleger. Verwalter alternativer Investmentfonds werden einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen. Die Verwalter müssen u.a. ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen. Die Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt. Darüber hinaus gelten für Manager von Hedgefonds besondere Transparenzpflichten, um den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische Risiken zu geben und eine Abwehr von Gefahren zu ermöglichen.

Aus Gründen des Anlegerschutzes werden im Gesetzentwurf zusätzliche Anforderungen an Investmentfonds und ihre Verwalter gestellt, die an Kleinanleger vertrieben werden (sog. Publikumsfonds). Publikumsfonds werden beispielsweise Anlagebeschränkungen unterworfen. Bei offenen Publikumsfonds werden dabei im Wesentlichen die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes übernommen.

Mit dem Gesetz wird zudem auf die Erfahrungen bei den offenen Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und Abwicklungen gekommen ist. Zur Stabilisierung dieses Fondstyps werden zukünftig auch Kleinanleger ihre Anteile nur noch höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können. Für bereits gehaltene Anteile von Kleinanlegern gelten Bestandsschutzregelungen hinsichtlich der Rückgabemöglichkeiten.

Ferner sollen Hedgefonds nicht mehr für Privatanleger aufgelegt werden dürfen und auch ausländische Hedgefonds in Deutschland nur noch an sogenannte professionelle oder semi-professionelle Anleger verkauft werden können. Erklärtes Ziel ist hier der Schutz von Kleinanlegern vor besonders risikoreichen Anlagen.

Ebenso wie offene Publikumsfonds werden auch geschlossene Publikumsfonds zum Schutz von Kleinanlegern Anlagebeschränkungen unterworfen. So wird auch bei geschlossenen Publikumsfonds grundsätzlich gefordert, dass sie risikogemischt investiert sein müssen. Zur Risikobegrenzung wird die Möglichkeit der Kreditaufnahme bei geschlossenen Publikumsfonds auf 60 Prozent beschränkt. Durch die umfassende Regulierung von geschlossenen Fonds und ihren Managern wird der graue Kapitalmarkt weiter verengt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013