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FINANZEN/1078: Bedeutsames Kapitel aus Einigungsvertrag geschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. April 2013

Bedeutsames Kapitel aus Einigungsvertrag geschlossen

Staatliches Vermögen der DDR aufteilen



Der Deutsche Bundestag hat heute fraktionsübergreifend dem Finanzvermögen-Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zugestimmt. Der Staatsvertrag regelt eines der letzten strittigen Themen der deutsch-deutschen Einigung aus der Aufteilung des Staatsvermögens der ehemaligen DDR. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:

"Wir begrüßen, dass über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein bedeutsames Kapitel aus dem Einigungsvertrag geschlossen wurde. Mit der für Bund, Länder und Kommunen befriedigenden Lösung erfüllen wir einen Auftrag des Einigungs- und auch des schwarz-gelben Koalitionsvertrages.

Der Bund und die beteiligten Länder haben sich geeinigt, das staatliche Vermögen der DDR, soweit dieses nicht bereits nach dem Einigungsvertrag anderen Vermögensträgern zugewiesen war, abschließend untereinander aufzuteilen. Hierbei übernimmt der Bund diese restlichen Vermögenswerte und trägt im Gegenzug aber auch die erheblichen langfristigen finanziellen Lasten dieses Vermögens. Auf Ausgleichszahlungen verzichten die Verhandlungspartner.

Bedeutsam ist, dass Bund und Länder gegenüber den Kommunen weitgehend auf ihre Ansprüche aus früheren Veräußerungen von Liegenschaften des Finanzvermögens verzichten. Damit entfällt für diese Kommunen des Beitrittsgebiets die Gefahr, aus den Grundstücksverkäufen des Finanzvermögens seit 1990, die durch die Kommunen vorgenommen wurden, nachträglich in Anspruch genommen zu werden. Damit wird eine Vielzahl potentieller Konfliktfälle zwischen Bund, Ländern und Kommunen abschließend geregelt.

Um die Ratifizierung des Staatsvertrages nicht zu gefährden und auf die Bedenken des Bundesrates und der kommunalen Spitzenverbände einzugehen, hat die Koalition die im gleichen Gesetzesvorhaben ursprünglich vorgesehene Änderung in der Bundeshaushaltsordnung gestrichen. Mit der Änderung sollten die Rechte des Bundesrechnungshofes (BRH) gestärkt und die Finanzkontrolle verbessert werden, indem die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen Anordnungen, die der BRH in bestimmten Fällen erlässt, entfällt. Diese sinnvolle Stärkung des BRH wird in der nächsten Legislaturperiode erneut angegangen und auch erfolgreich umgesetzt werden."


Hintergrund:

Nach Artikel 22 des Einigungsvertrages soll jeweils die Hälfte des DDR-Vermögens an den Bund und die neuen Länder gehen. Mehr als zehn Jahre dauerten die Verhandlungen - bis die schwarz-gelbe Koalition nun mit den beteiligten Ländern eine Einigung herbeiführte. Vor allem unterschiedliche Rechtsaufassungen zu den noch langfristig aus diesem Vermögen zu tragenden Verbindlichkeiten waren ein strittiger Punkt: nach Einschätzung der Länder gebe es einen Finanzüberschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro; der Bund kalkulierte indes mit einen Fehlbetrag von vier Milliarden Euro, wie es in der Präambel des Vertrages heißt.

In dem Finanzvermögen-Staatsvertrag ist u. a. eine Regelung zur Wismut GmbH (vormals Sowjetische Aktiengesellschaft) enthalten. Das Bergbauunternehmen galt zur DDR-Zeit als einer der größten Uran-Produzenten der Welt. Mit der Wiedervereinigung wurde es ein Bundesunternehmen, das die ökologisch belasteten Gelände der ehemaligen Bergbauzechen in Sachsen und Thüringen saniert. Das ist eine langfristige Aufgabe, die laut Vertrag unverändert über den Bundeshaushalt finanziert wird.

Auch für die langfristigen Verbindlichkeiten der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR (SinA) aus mehreren tausend Altschadensfällen springt der Bund finanziell ein - den Ländern sollen keine finanziellen Verpflichtungen entstehen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013