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FINANZEN/1146: Bundesverfassungsgericht bestätigt erbschaftsteuerliche Regelungen für Betriebsvermögen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Dezember 2014

Bundesverfassungsgericht bestätigt im Grundsatz die erbschaftsteuerlichen Regelungen für Betriebsvermögen

Nur einzelne Aspekte sind neu zu regeln



Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass der Gesetzgeber die erbschaftsteuerlichen Regelungen für Betriebsvermögen bis zum 30. Juni 2016 zu überarbeiten hat. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus:

"Wir sehen uns grundsätzlich in unserem Kurs bestätigt: Besondere Regelungen im Erbschaftsteuerrecht für Betriebsvermögen sind gerechtfertigt. Dies dient auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Betrieben und Unternehmen. Betriebsvermögen ist kein liquides Vermögen, sondern in Form von Wirtschaftsgütern gebunden.

Auch für die Zukunft halten wir daher daran fest: Unsere einzigartige Unternehmensstruktur in Deutschland mit den vielen mittelständisch, meist familiengeführten Betrieben muss erhalten bleiben. Von einer Zerschlagung der Betriebe würden nur Hedge-Fonds und Kapitalbeteiligungsgesellschaften profitieren.

Als Hausaufgabe hat das Gericht uns mitgegeben, die bestehenden Regelungen zielgenauer auszugestalten. Das ist nachvollziehbar, wird aber das Erbschaftsteuerrecht nicht gerade einfacher machen.

Wir werden jetzt zügig in die Gespräche mit unserem Koalitionspartner, dem Bundesministerium der Finanzen sowie den Ländern gehen. Wir haben zwar eineinhalb Jahre Frist zur Überarbeitung bekommen, sollten diese Frist aber nicht bis zum letzten Tag ausreizen. Für den unternehmerischen Mittelstand ist rasche Planungs- und Rechtssicherheit wichtig."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2014


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