Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. November 2015
Doppelte Grunderwerbsteuer bei der Abwicklung von offenen Immobilienfonds wird abgeschafft
Verbraucherschutz wird gestärkt
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Hierin wird auch die Grunderwerbsteuerpflicht bei Immobilienfonds geregelt. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frank Steffel:
"Mit dem Verzicht auf die Grunderwerbbesteuerung von offenen Immobilienfonds bei Übergang von Grundstücken auf die Verwahrstelle (verwertende Depotbank) verbessern wir die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird den Interessen der Anleger dieser in Schieflage geratenden Fonds an einer möglichst schonenden Abwicklung Rechnung getragen."
Hintergrund:
Bei Immobilien-Sondervermögen müssen die Grundstücke abweichend von
Paragraf 30 Absatz 1 Investmentgesetz (InvG) im Eigentum der
Kapitalanlagegesellschaft stehen (Paragraf 75 InvG). Erlischt das
Recht der Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen zu verwalten -
sei es infolge Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens usw.
(vgl. Paragraf 38 InvG) - geht das im Eigentum der
Kapitalanlagegesellschaft stehende Sondervermögen kraft Gesetzes auf
die Depotbank über (Paragraf 39 Abs. 1 InvG). In Bezug auf
inländische Grundstücke wurde bisher Grunderwerbsteuer ausgelöst. Mit
der Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank wird durch die
Veräußerung der Grundstücke dann nochmal Grunderwerbsteuer ausgelöst.
Der für die Anleger zur Verfügung stehende Erlös wird entsprechend
geschmälert.
*
Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2015
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang