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FINANZEN/1213: Zoll erhält mehr Befugnisse bei Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Januar 2017

Zoll erhält mehr Befugnisse bei Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Rahmenbedingungen für Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs werden verbessert


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:

"Der Zoll erhält neue Befugnisse, den grenzüberschreitenden Warenverkehr u.a. mit Barmitteln zu überwachen. Damit wird eine noch wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung möglich. Die Befugnisse werden damit stetig an die steigende Bedeutung grenzüberschreitender Warensendungen angepasst.

Zukünftig werden alle Postdienstleister verpflichtet, Postsendungen, bei denen Anhaltspunkte für Verstöße gegen Verbrauchsteuern bestehen, dem Zoll anzuzeigen und diese Sendungen vorzulegen. So kann unter anderem Internetkriminalität durch Verkürzung von Steuern begegnet werden. Das führt zu Wettbewerbsgleichheit mit Unternehmen, die ihren Steuerpflichten nachkommen..

Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Zolls werden auf bedeutende Fälle konzentriert. Zur Vermeidung unnötiger Strafverfolgung werden Verkürzungen von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern bis zu einer Höhe von 250 Euro nicht mehr verfolgt. Im Gegenzug zum Absehen von Verfolgung wird allerdings ein entsprechender Zuschlag auf die verkürzten Abgaben und Verbrauchsteuern erhoben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2017

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