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INNEN/2810: Angebot der Union zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist fair


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 10. Februar 2014

Angebot der Union zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist fair

Deutscher Pass als Dokument erfolgreicher Integration



Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am Wochenende Vorschläge zur Änderung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht unterbreitet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Silberhorn:

"In den Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD auf eine begrenzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt: Die Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, soll nur für diejenigen jungen Leute entfallen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Im Grundsatz bleibt der Optionszwang also erhalten. Die Hinnahme doppelter Staatsangehörigkeit bleibt die Ausnahme.

Wir sind bereit, den Koalitionsvertrag zügig eins zu eins umzusetzen. Mehr wird es jedoch nicht geben. In Deutschland 'aufgewachsen? ist nach allgemeinem Sprachgebrauch nur, wer überwiegend in Deutschland gelebt hat. Der einfachste Nachweis wäre ein erfolgreicher Schulabschluss, weil er durch ein Zeugnis belegt werden kann. Sprache und Bildung sind die wichtigsten Voraussetzungen für gelungene Integration - auch auf dem Arbeitsmarkt.

Der deutsche Pass muss ein Dokument erfolgreicher Integration bleiben. Wer in Deutschland geboren ist und überwiegend hier gelebt hat, ist im Regelfall gut in unsere Gesellschaft integriert. Das zeigt sich auch daran, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, die deutsche wählen. Der Optionszwang bleibt daher grundsätzlich sinnvoll. Es fördert die Integration in unsere Gesellschaft, wenn sich Jugendliche klar zur deutschen Staatsangehörigkeit bekennen.

Beim Wegfall des Optionszwangs für Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, müssen wir vermeiden, dass diese Jugendlichen in Loyalitätskonflikte geraten, die sie bereits überwunden hatten. Das gilt insbesondere für Mädchen, die zu Beginn der Pubertät in das Herkunftsland ihrer Eltern zurückgeschickt werden und nicht selten mit einem Ehemann zurückkehren, der in Deutschland nicht integriert ist. Der Wegfall des Optionszwangs darf sich daher nicht zum Integrationshindernis entwickeln. Er soll im Gegenteil den betroffenen jungen Deutschen das Leben bei uns erleichtern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2014