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INNEN/2850: Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur gemeinsam bekämpft werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2014

Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur gemeinsam bekämpft werden

Abschluss des deutsch-polnischen Polizeivertrages bringt Gewinn an Sicherheit



Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben am heutigen Donnerstag ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden unterzeichnet. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur gemeinsam bekämpft werden. Die heutige Unterzeichnung des Abkommens zwischen Deutschland und Polen im Sicherheitsbereich ist ein echter Fortschritt für die Grenzregion zu Polen.

So richtig es ist, von Europa als einem "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" zu sprechen, so sehr muss für die Bürgerinnen und Bürger auch diese Sicherheit erfahrbar sein. Dabei hat die Grenzöffnung neben den täglich für die Menschen spürbaren Vorteilen, die Notwendigkeit einer umfassenderen Zusammenarbeit zwischen den Behörden unserer Länder gezeigt.

Ob der Autodieb von einem polnischen oder deutschen Polizisten gestellt wird, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass er gefasst und seine Straftat von der Justiz geahndet wird.

Die zuständigen Behörden sind aufgefordert, das Abkommen nun mit Leben zu füllen und insbesondere durch die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen die Hintermänner der kriminellen Banden zu fassen."

Hintergrund:
Der derzeit geltende deutsch-polnische Polizeivertag stammt noch von 2002, der Zeit vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union. Mit dem Abkommen werden verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden geschaffen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2014