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INNEN/2929: Organisierte Kriminalität ist eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Oktober 2014

Organisierte Kriminalität ist eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat

Kampf kann nur durch europäische und internationale Zusammenarbeit gelingen



Am heutigen Mittwoch hat der Bundesminister des Innern das Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität 2013" vorgestellt. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das heute vorgestellte Bundeslagebild zeigt, dass die von der organisierten Kriminalität ausgehende Gefahr in Deutschland weiterhin hoch ist. Wir müssen den Kampf gegen diese besonders gemeinschädliche Kriminalitätsform weiterhin entschlossen führen. Die jüngste Europol Operation "Archimedes" zeigt zudem, dass wir einer zunehmend international agierenden organisierten Kriminalität nur durch intensive Kooperation mit den polizeilichen Partnern Deutschlands in Europa und der Welt begegnen können.

Eine konsequente polizeiliche Aufklärungsarbeit, gute Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und effektive Ermittlungsinstrumente sind die Grundlage für Erfolge gegen die organisierte Kriminalität. Deren Täter arbeiten in einem hoch abgeschotteten konspirativen Umfeld. Ohne verdecktes polizeiliches Vorgehen sind Ermittlungen in aller Regel aussichtslos. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Überwachung der Telekommunikation (TKÜ), auch durch eine Quellen-TKÜ, und die Abfrage von Verkehrsdaten der Telekommunikation (Mindestspeicherungsfristen) sind unerlässlich.

Die Zahlen zeigen ein deutliches Missverhältnis zwischen den verursachten Schäden einerseits und den gesicherten Erträgen bei der Vermögensabschöpfung andererseits. Unsere Sicherheitsbehörden benötigen dringend eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um bei der Vermögensabschöpfung effektiver zu werden. Den Tätern geht es mit allen Mitteln allein um eine Gewinnmaximierung außerhalb der Legalität. Unser Ziel muss es daher sein, diese Straftaten unrentabel zu machen, indem wir den Tätern ihren Gewinn soweit wie möglich entziehen. Hierfür müssen die geltenden Regelungen rasch angepasst werden, etwa durch eine Beweislastumkehr."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2014